Medikamentenverordnung

Allgemeines

Das Modul „Arzneimittelverordnung“ soll

  • nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse Hinweise zu Indikation und therapeutischem Nutzen geben und
  • eine Unterstützung bei der wirtschaftlichen Verordnung von Medikamenten liefern, d.h. Ärzte sollen in die Lage versetzt werden, die durch das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung und durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz im § 73 Abs. 8 SGB V festgeschriebenen gesetzlichen Regelungen zu erfüllen.

In das Modul „Arzneimittelverordnung“ kann man auf verschiedene Weisen gelangen:

  • durch Betätigen der Schaltfläche „Mediks“ oder
  • durch Drücken einer Rezept-Schaltfläche (rot, grün, blau, BTM):
    • in der Symbolleiste des Tagesliste-Fensters oder
    • in der Symbolleiste der Kartei.

Falls diese Symbole bei Ihnen nicht sichtbar sind, können sie durch Konfiguration der Symbolleiste erzeugt werden. Die Schaltflächen sind nur aktiv, falls ein Patient ausgewählt ist, da die Medikamentenanzeige patientenspezifisch erfolgt.

Hauptfenster

Der Hauptbildschirm des Moduls „Arzneimittelverordnung“ gliedert sich in drei Bereiche. Den ersten Bereich stellt der Suchteil im oberen Bereich des Fensters dar.

Den zweiten Bereich bildet die Box „Medikamentendetails“, welche Informationen zum im Suchteil ausgewählten Medikament enthält. Dort können Sie über das Zahnrädchen auch eine praxisweite Warnmeldung für einzelne Medikamente anlegen.

Im unteren Bereich befindet sich der Verordnungsbereich – eine Übersicht der Medikamente, welche auf das zu erzeugende Rezept gedruckt werden sollen.

Medikamentensuche

Im oberen Teil des Hauptbildschirms befindet sich der Suchteil. Es kann in verschiedenen Listen nach einem Medikament gesucht werden:

  • Medikamente: eine vollständige Liste aller ABDA-Medikamente cmd + 1
  • Hilfsmittel: eine Liste aller Präparate des GKV-Hilfsmittelkatalogs cmd + 2
  • DiGA: digitale Gesundheitsanwendungen cmd + 8
  • Bisher: die bisher für den Patienten verordneten Medikamente cmd + 3
  • Plan: Medikamentenplan/Dauermedikation. Enthält alle Medikamente des Patienten (z.B. auch nicht vom Arzt selber verordnete) cmd + 4
  • Haus: die Medikamente der Hausapotheke – eine Art Favoritenliste. cmd + 5
  • IWW: (auch IMM oder BAR): in bestimmten KV-Bereichen oder für bestimmte gevko-Selektivverträge wird hier eine indikationsbaumbasierte Präparateauswahl angeboten

Die entsprechende Liste kann über den Reiter am oberen Rand des Suchteils ausgewählt werden. Soll beim Aufruf der Medikamentensuche immer eine bestimmte Liste (z.B. Hausapotheke) ausgewählt sein, kann dies unter tomedo → Einstellungen → Praxis → Mediks eingestellt werden. Dort wird noch unterschieden, ob die Medikamentensuche über einen Klick auf eine der Rezept-Schaltfläche (rot/grün/blau) oder per Klick auf die Medik.-Schaltfläche aufgerufen wurde.

Die Suche nach einem Medikament erfolgt über die Filterzeile der jeweiligen Liste.

Durch Eingabe eines Suchkriteriums in der Filterzeile aktualisiert sich die Medikamentenliste automatisch. In bestimmten Spalten (ohne Kreis) der Filterzeile kann nicht gefiltert werden (z.B. Apothekenverkaufspreis AVP). Im folgenden Beispiel wurde in der Liste „Medik“ nach dem Medikament mit dem Namen Diclofenac gesucht. Der aktuelle Filter kann per Schaltfläche „Filter löschen“ auf den Ursprungszustand zurückgesetzt werden.

In der linken unteren Ecke des Suchfensters kann man erkennen, dass insgesamt 116 Medikamente mit dem Namen „Diclofenac“ gefunden wurden. (Anm.: Es werden maximal 1000 Treffer in der Liste angezeigt.). Man kann auch erkennen, dass 50 Treffer wegen aktiver Filter nicht angezeigt werden.

Verschiedene Medikamente werden bei der Suche standardmäßig nicht beachtet. So werden beispielsweise Medikamente, die nicht mehr im Vertrieb sind, standardmäßig nicht angezeigt. Sie können solche Medikamente trotzdem anzeigen, indem Sie auf die Schaltfläche „x aktive Filter“ klicken und die gewünschten Filter deaktivieren.

Die obige Filtereinstellung bezieht sich immer nur auf das aktuell geöffnete Fenster. Wenn Sie das Fenster erneut öffnen, ist beispielsweise die Einstellung außer Vertrieb wieder aktiviert. Ausnahmen bilden hier die Einstellung Reimport (wird sich rechnerspezifisch gemerkt) und Nicht-Rabattprodukte (initialer Wert nach Fensteröffnen kann unter „Einstellungen → Praxis → Mediks → Bei Suche […] nur Rabattprodukte anzeigen“ festgelegt werden).

Hinweis: Medikamente, die länger als 1 Jahr nicht verordnungsfähig waren, werden überhaupt nicht angezeigt. Grund dafür ist, dass die IFA GmbH als Verfasser der Medikamentenrohdaten solche Medikamente zu bestimmten Stichtagen aus dem Datenbestand löscht.

Konfiguration der Suchliste

Die Suchliste kann an die Anforderungen der Praxis angepasst werden. So ist es für jede Liste separat möglich, bestimmte Spalten ein- und auszublenden, die Reihenfolge der Spalten zu verändern und die Sortierreihenfolge der angezeigten Medikamente festzulegen.

Um die Sortierung der Tabelleneinträge zu ändern, genügt es, auf die entsprechende Titelzeile der Tabelle zu klicken. Durch nochmaliges Klicken wird die Sortierreihenfolge umgekehrt. Sollten Sie mit der aktuellen Sortierung unzufrieden sein, kann die Standardsortierung (meistens entweder nach Name oder nach einer Kombination aus ATC-Klassifikation, Darreichungsform, Wirkstärke, N-Kennzeichnung und Apothekenverkaufspreis) über die Schaltfläche „Standardsortierung“ wiederhergestellt werden.

Um die Reihenfolge der Tabellenspalten zu ändern, halten Sie bitte die Maustaste in der zu verschiebenden Titelzeile gedrückt und bewegen Sie die Maus an die neue Position.

Um Spalten ein- oder auszublenden, drücken Sie bitte in der Titelzeile der Tabelle die rechte Maustaste. Es erscheint ein Kontextmenü, in dem Sie die anzuzeigenden Spalten bestimmen können. Die Möglichkeiten zur Auswahl unterscheiden sich dabei geringfügig für die drei Listenarten „alle“, „bisher“, „Plan“ und „Haus“. Folgende Spalten sind in den einzelnen Listen auswählbar:

Name Bedeutung Medik Hilfs. DiGA Bisher/Plan Haus

Name

der Name des Medikaments/Hilfsmittels

x

x

x

x

x

Produktart

Produktart des Hilfsmittels

x

x

Anzahl

die Anzahl der verordneten Packungen

x

Menge

die Anzahl der in der Packung enthalten Einheiten, z.B. 20

x

x

x

Einheit

die zur Menge gehörige Einheit, z.B. St. oder ml

x

x

x

PZN/Code

Pharmazentralnummer/HilfsmittelCode

x

x

x

x

x

Darreichung

Kurzform der Darreichungsform, z.B. Tabl.

x

x

x

Darreichungsgruppe

nur für administrative Zwecke (berücksichtigt äquivalente Darreichungsformen)

x

Wirkstoffe

Bezeichnung der enthaltenen Wirkstoffe

x

x

x

Wirkstärke

Menge des (Haupt-)Wirkstoffs des Medikaments

x

x

x

N-Kennzeichnung

Packungsgrößennorm; N1, N2 oder N3

x

x

Hersteller

im Sinne von Inverkehrbringer

x

x

x

x

x

Gruppe

nur für administrative Zwecke (Aut-Idem Gruppierung)

x

x

x

Gruppe2

nur für administrative Zwecke (alternative Aut-Idem Gruppierung)

x

ATC-Code

Code laut anatomisch-therapeutisch-chemischem Klassifikationssystem

x

x

x

ATC-Bezeichnung

Bezeichnung laut anatomisch-therapeutischchemischem Klassifikationssystem

x

x

x

Reimport

Gibt an, ob es sich um einen Reimport handelt.

x

x

x

Priscus

Wirkstoff des Medikamentes in PRISCUS-Liste?

x

x

x

Rezeptpflicht

gibt an, ob das Produkt rezeptpflichtig ist

x

x

x

Indikationen

Eine Liste von Indikationen, für die das Medikament eine geeignete Therapie darstellt

x

x

x

AVP

Apothekenverkaufspreis

x

x

x

Zuzahlung

Die vom Patienten zu leistende Zuzahlung (inklusive Mehrkosten). Ist das Produkt zuzahlungsfrei gemäß §31 SGB V wird der Preis 0,00 € grün dargestellt. Somit kann man ein generell zuzahlungsfreies Produkt von einem per Rabattvertrag befreitem Produkt bei der Zusammenstellung der Hausapotheke leicht unterscheiden. Diese Spalte berücksichtigt nicht, dass bei Verordnung eines Nicht-Rabattprodukts und Vorhandensein eines äquivalenten Rabattprodukts der Patient die Kosten zunächst komplett selber trägt und später einen Teil der Kosten von der Kasse erstattet bekommt.

x

x

x

Rabattprodukt

Hat die Kasse des Patienten für das Medikament einen Rabattvertrag geschlossen?

x

x

x

ARV

Ist das Präparat von regionalen Arzneimitteln betroffen. Ist abhängig von der Fachgruppe des verordnenden Arztes.

x

x

x

Festbetrag

Der Festbetrag des Präparates

x

x

x

Erstattung

Ist das Präparat (bedingt) erstattungsfähig?

x

x

x

Ident

nur für administrative Zwecke

x

x

x

Datum

nur für Verordnungen: Datum der Verordnung

x

Aut Idem

nur für Verordnungen: bei Verordnung war „Aut-idem“ gekreuzt

x

Dosierung

nur für Verordnungen: Dosierungsempfehlung

x

Reicht bis

nur für Verordnungen: Medik. reicht bis …

x

Eigenrezeptur

nur in Hausapotheke: handelt es sich bei dem Eintrag um eine Eigenrezeptur?

x

Grund (BMP)

Nicht editierbar. Beinhaltet das „Grund“-Feld eines eventuell vorhandenen Bundeseinheitlichen Medikationsplans für den Patienten.

Nur Plan

Hinweis für Patient

Nicht editierbar. Beinhaltet das „Hinweis“-Feld eines eventuell vorhandenen Bundeseinheitlichen Medikationsplans für den Patienten.

Nur Plan

Dauermedikation

nur für Verordnungen: Dauermedikation

x

Info

nur in Hausapotheke: dieses Feld kann frei editiert werden und dient der besseren Filtermöglichkeit. Arztspezifische Favoritenlisten können so leicht per Filterung erzeugt werden.

x

Arzt

der Arzt, für den die Verordnung vorgenommen wurde

Hilfsmittel

wurde das Präparat als Hilfsmittel verordnet (Feld 7 auf rotem Rezept)

x

Untergruppe

Diese Spalten dienen zur Gruppierung und Suche in Hilfsmitteln. Sie bilden – zusammen mit Name und Produktart – das Klassifikationsschema des GKV-Hilfsmittelkataloges ab.

x

x

Ort

x

x

Gruppe

x

x

Thesaurus

x

x

!

In dieser Spalte können Medikamente farblich hervorgehoben werden

x

x

Anlage einer Eigenrezeptur

Durch Anlage von Eigenrezepturen besteht die Möglichkeit, die Hausapotheke um eigene Rezepturen zu ergänzen. Um eine Eigenrezeptur anzulegen, müssen Sie die Liste „Haus“ auswählen und dort die Schaltfläche „+Eigenrezeptur“ betätigen. Es erscheint ein Fenster, in dem Sie die Eigenrezeptur erfassen können:

Tipp: Hier können Sie außerdem festlegen, ob es sich um ein Hilfsmittel handelt (Feld „7“ auf rotem Rezept wird automatisch gefüllt) bzw. den bevorzugten Rezepttyp festlegen, auf den das Medikament bei nicht vorhandener Rezepttyp-Präferenzen verordnet werden soll (siehe auch Verordnungsteil).

Es gibt außerdem die Möglichkeit, die Hausapotheke oder Teile davon als Datei zu exportieren bzw. aus einer solchen Exportdatei zu importieren, was für den Austausch von Eigenrezepturen zwischen verschiedenen Praxen gedacht ist. Es wird dabei nicht extra nach Dateinamen gefragt, sondern immer die Datei /Desktop/hausapotheke.plist verwendet.

Auswahl eines Medikaments

Die Auswahl eines Medikaments geschieht durch Links- Klick auf einen Tabelleneintrag in einer der Listen „Medikamente“, „Hilfsmittel“, „DiGA“, „bisher“, „Plan“ oder „Haus“. Als Reaktion auf die Auswahl werden im mittleren Teil 'Medikamenteninformationen' des Hauptbildschirms die verfügbaren Details für das Medikament angezeigt. Durch gleichzeitiges Klicken und Betätigung der ⌘-Taste(cmd) oder ⇧-Taste(Shift) lassen sich (in den Listen „bisher“, „Plan“ und „Haus“) auch mehrere Einträge markieren. Falls mehrere Medikamente ausgewählt sind, können keine Medikamenteninformationen angezeigt werden bzw. keine Verordnung vorgenommen werden.

Bei vorhandener Auswahl bieten sich je nach Liste verschiedene zusätzliche Optionen:

  • –markierte: die markierten Einträge aus der Liste löschen
  • +MedPlan: die markierten Einträge in die Liste „Plan“ übernehmen
  • +Haus: die markierten Einträge in die Liste „Haus“ übernehmen
  • +Eigenrezeptur: Hinzufügen einer Eigenrezeptur in die Liste „Haus“
  • Eigenrezeptur ändern: eine bestehende Eigenrezeptur in der Liste „Haus“ ändern
  • Info ändern: Ändern der Freitextinformationen eines Medikamentes. Dies ist auch per direktem Editieren der Spalte „Info“ in der Tabelle „Haus“ möglich. Die Spalte „Info“ kann dazu benutzt werden, per Filterung nutzer- oder bereichsspezifische Unterlisten aus der Hausliste herauszufiltern.
  • Drucken: Druckt einen Medikamentenplan. Wenn mehrere Medikamente ausgewählte sind, wird nur die Auswahl gedruckt, ansonsten die komplette Liste.

In der Liste „Plan“ öffnet sich bei Auswahl eines einzelnen Eintrages ein Unterfenster, in welchem für einen Medikamentenplan relevante Informationen erfasst werden können.

Medikamenteninformationen

Nach der Auswahl eines Medikaments finden sich in der unteren Hälfte des Hauptbildschirms detaillierte Informationen zum ausgewählten Medikament – die sogenannten Medikamentendetails.

Die Medikamentendetails gliedern sich in folgende Bereiche:

  1. Hinweisliste
  2. Preisinformationen
  3. Sonstige Informationen

Hinweisliste

Im linken Bereich befindet sich die medizinische Hinweisliste. Diese enthält neben den Standardangaben zur Zusammensetzung, Indikationen, Dosierung etc. auch Hinweise des GBA sowie Hinweise aus regionalen Arzneimittelvereinbarungen (d.h. KV-spezifische Hinweise). Um auf das Vorhandensein von Nicht-Standardelementen hinzuweisen, werden diese rot dargestellt. Für nähere Informationen zu den Elementen der Hinweisliste siehe auch Elemente der Hinweisliste.

apothekenpflichtiges Präparat
verschreibungspflichtig
Betäubungsmittel. Betäubungsmittel dürfen nur auf speziellen Rezepten, sogenannten BTM-Rezepten, verordnet werden.
teratogenes Arzneimittel. Teratogene Arzneimittel dürfen nur auf speziellen Rezepten, sogenannten T-Rezepten verordnet werden.
Dokumentationspflicht nach Transfusionsgesetz.
Lifestyle-Präparat. In der Regel nicht erstattungsfähig
Over-The-Counter-Präparat. In der Regel nicht erstattungsfähig.
Kennzeichnung, falls es sich um ein verordnungsfähiges Medizinprodukt nach §31 Abs. 1 Nr. 2 SGB V handelt.
Kennzeichnung, falls es sich um ein verordnungsfähiges Verbandmittel nach §31 Abs. 1a SGB V handelt.
Präparat ist außer Vertrieb oder nicht verkehrsfähig.

Der mittlere Bereich ist in 2 Teile gegliedert. Die oberen drei Zeilen setzen sich aus Informationen zusammen, welche auch in der Tabelle verfügbar sind, wie z.B. der Name oder die Darreichungsform (letztere im Gegensatz zur Tabellendarstellung allerdings in der ausgeschriebenen Form). Der restliche Platz wird dazu genutzt, den in der Hinweisliste ausgewählten Eintrag zu visualisieren. Im Beispiel findet sich dort folglich eine Dosierungsempfehlung.

Des Weiteren befindet sich im mittleren Bereich die „Verordnen“-Schaltfläche, mit welchem Medikamente in den Verordnungsbereich übernommen werden können.

Falls Sie aus dem Reiter „Hilfsmittel“ verordnen, erscheint im mittleren Bereich automatisch eine Übersicht aller Hilfsmittel der selben Produktart. Bei Doppelklick in der oberen Auswahltabelle oder einer Verordnung per „Produktart verordnen“ wird automatisch der Text der Produktart auf das Rezept übernommen. Möchten Sie hingegen ein ganz spezifisches Produkt verordnen, müssen Sie dieses in der Tabelle „Gleichartige Produkte“ explizit auswählen.

Preisinformationen

Der rechte obere Bereich der Medikamentendetails wird dazu genutzt, verschiedene Preisinformationen zu dem Medikament anzuzeigen. In der ersten Zeile befindet sich der Apothekenpreis. Dieser ist im Beispiel grün dargestellt, da der Preis unter dem Festbetrag liegt. Ein roter Preis deutet auf einen Preis über Festbetrag hin. In der zweiten Zeile finden Sie Informationen über die Erstattungsfähigkeit des Medikaments. In der dritten Zeile befindet sich – sofern vorhanden – der Festbetrag des Medikaments. Dieses gibt den maximal erstattungsfähigen Betrag für dieses bzw. äquivalente Medikamente an. Für ein erstattungsfähiges Produkt, das über dem Festbetrag liegt, muss der Differenzbetrag durch den Patienten getragen werden. Diese Differenz ergibt zusammen mit der regulären Zuzahlung die Gesamtzuzahlung.

Die Schaltfläche neben dem Preis kann ein grünes oder rotes Symbol enthalten, welches auf eine Preissteigerung respektive Preisverringerung im Vergleich zum letzten Medikamentenupdate hinweist. Durch Betätigen der Schaltfläche rechts neben dem Preis bekommen detaillierte Informationen zu der Preisveränderung.

In der Regel sind für Medikamente über Festbetrag wirkstoffgleiche Austauschprodukte vorhanden. Ist dies der Fall, ist die Schaltfläche „preiswertere Medikamente“ aktiviert. Durch Betätigen der Schaltfläche gelangt man zu einer Liste von Verordnungsalternativen. Ist bereits das preiswerteste Medikament ausgewählt, besteht an selber Stelle die Möglichkeit, sich die teureren oder gleich teuren Austauschprodukte anzeigen zu lassen. Die Schaltfläche „preiswertere Medikamente“ ist dann durch eine Schaltfläche „äquivalente Medikamente“ ersetzt.

Sofern das Medikament kein Rabattprodukt ist (d.h. die Kasse des Patienten hat mit dem Hersteller keinen Rabattvertrag ausgehandelt), besteht die Möglichkeit, dass wirkstoffgleiche Rabattprodukte existieren. In diesem Fall ist die Schaltfläche „wirkstoffgleiche Rabattprodukte“ aktiviert, bei dessen Betätigung eine Liste der vorgeschlagenen Austauschprodukte angezeigt wird. Verordnet der Arzt ein Nicht-Rabattprodukt, zu dem wirkstoffgleiche Rabattprodukte existieren, muss der Patient die Kosten für das Medikament zunächst selbst tragen, bekommt u.U. aber von seiner Kasse einen Teil der Kosten nachträglich erstattet.

Hat die Kasse des Patienten für das ausgewählte Medikament einen Rabattvertrag abgeschlossen, so erscheint in der letzten Zeile der Preisinformationen der Hinweis „Medikament ist Rabattprodukt“. Außerdem kann man durch betätigen der zugehörigen „i“-Schaltfläche nähere Informationen zum Rabattvertrag abrufen.

Sonstige Informationen

Neben den Preisinformationen befinden sich detaillierte Informationen zum ausgewählten Präparat. Für nähere Informationen siehe die dortigen Tooltips. Statt ja  oder nein  können manche Felder auch den Wert  enthalten. Dieser bedeutet, dass für das Produkt vom Hersteller keine Angabe gemacht wurde.

Verordnungsteil

In diesem Bereich werden alle Präparate dargestellt, die auf dem (den) zu druckenden Rezept(en) erscheinen sollen. Durch Doppelklick eines Präparates in der Suchliste bzw. mittels der „Verordnen“-Schaltflächen (Shortcut: Enter) in den „Medikamentendetails“ lassen sich Medikamente in die Verordnungstabelle übernehmen.

Es können Präparate für verschiedene Rezepttypen gleichzeitig ausgewählt werden. In der Spalte „Typ“ wird angezeigt auf welchen Rezepttyp das Präparat gedruckt werden soll (in obigen Beispiel ein rotes Rezept). Durch Klicken auf das Rezeptsymbol lässt sich der Rezepttyp einfach ändern.

Tipp: Durch Betätigen der Medik.-Schaltfläche im Hauptfenster oder Kartei wird keine Rezepttyp-Präferenz vorgegeben. tomedo® versucht automatisch, den besten Rezepttyp zu bestimmen. Wird die Medikamentenverordnung mittels eines der Rezept-Symbolleisten-Schaltflächen (rot, grün, blau, BTM, T-Rezept, Sprechstundenbedarf) geöffnet, wird bevorzugt versucht, das ausgewählte Präparat auf diesen Rezepttyp zu drucken. Bei Auswahl eines Medikamentes auf der Liste „bisher“ wird bevorzugt der Rezepttyp gewählt, auf den das ausgewählte Medikament auch damals gedruckt wurde.

Die MP-Spalte gibt an, ob das Medikament in den Medikamentenplan übernommen werden soll. Die DM-Spalte markiert Dauermedikationen. Derlei markierte Verordnungen werden im Fenster „bisher“ als „Dauermedikation“ angezeigt. Mit Hilfe der „–“-Schaltfläche lässt sich eine Zeile wieder aus der Verordnungstabelle löschen. Die anderen Spalten dienen:

  • zur Erfassung von Dosierungsangaben, welche in der bisherigen Medikation des Patienten angezeigt werden.
  • der Erfassung einer Diagnose, welche mit auf das Rezept gedruckt wird.
  • im Falle einer Heilmittelverordnung dient die Spalte „Reicht bis/Dauer“ der Erfassung einer vorgegebenen Dauer.

Fußzeile

  • Im unteren Bereich des Medikationsfensters befinden sich
  • das Datum der verwendeten Medikamentendaten (=Version). Die Angabe zu den ARV-Daten erscheint nur, wenn ihre KV regionale Arzneimittelvereinbarungen definiert hat.
  • eine Auswahlliste zur Anzeige des verordnenden Arztes. Die lebenslange Arztnummer (LANR) des ausgewählten Arztes erscheint im Kopfteil des zu druckenden Rezeptes. Der verordnende Arzt ist insofern auch für die Verordnung relevant, als dass die regionalen Arzneimittelvereinbarungen (siehe auch Elemente der Hinweisliste) fachgruppenspezifisch angezeigt werden.
  • Der verordnende Arzt lässt sich auch im Rezept selber ändern.
  • Die „Abbrechen“-Schaltfläche zum Schließen des Fensters.
  • Die „Vorschau“-Schaltfläche. Dieser erstellt aus den Präparaten des Verordnungsteiles die entsprechenden Rezeptformulare und zeigt diese zur Bearbeitung an. (Shortcut: cmd-alt-V)
  • Die „Drucken“-Schaltfläche. Dieser erstellt aus den Präparaten des Verordnungsteiles die entsprechenden Rezeptformulare, druckt diese sofort aus und schließt das Medikamentenverordnungsfenster. (Shortcut: Cmd + p , ⌤ + ↩ oder Fn + ↩)
  • Ist noch kein Medikament ausgewählt, sind die Schaltflächen „Vorschau“ und „Drucken“ nicht sichtbar. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, ein leeres (rotes, grünes oder blaues) Rezept zu erzeugen.
    Achtung: Direkt eingegebene Einträge werden nicht unter bisherigen Medikamenten und auch nicht im Medikamentenplan erfasst.
  • Tipp: Schaltflächen zur Erzeugung der leeren Rezepte finden Sie auch in den Symbolleisten der Tagesliste und der Kartei.

Auswahl von Verordnungsalternativen

An verschiedenen Stellen des Hauptbildschirms bietet sich die Möglichkeit, Verordnungsalternativen zu dem ausgewählten Medikament anzuzeigen. Dies geschieht entweder in den Preisinformationen über eine der Schaltflächen „preiswertere Medikamente“, „äquivalente Medikamente“ oder „wirkstoffgleiche Rabattprodukte“ (s. auch Preisinformationen) oder über die entsprechende Schaltfläche im Hinweislistenpunkt „Regionale Arzneimittelvereinbarungen (ARV)“ (s. auch Elemente der Hinweisliste). Betätigt man eine dieser Schaltflächen, öffnet sich ein neues Fenster, in dem alle jeweiligen Substitutionsvorschläge angezeigt werden. Dieses neu geöffnete Fenster hat alle Eigenschaften des normalen Medikamentenhauptfensters, mit folgenden Einschränkungen:

  • Die Farbe des Fensters unterscheidet sich vom normalen Hauptbildschirm, um auf den ersten Blick deutlich zu machen, dass man sich in einer Substitutionsliste befindet. Um was für eine Substitutionsliste es sich handelt, kann man anhand des Titels des Fensters erkennen.
  • Es enthält lediglich die Auswahlliste „Subst.“. Die Listen wie „Mediks“ oder „bisher“ fehlen.
  • Eine Filterung in der Liste „Subst.“ bezieht sich nur auf die zur Substitution vorgeschlagenen Präparate.

Anzeige der Arzneimittelrichtlinie des GBA

Über den Menüpunkt Medikamente des Hauptmenüs (welcher nur sichtbar ist, wenn der Medikamentenhauptbildschirm das aktive Fenster ist) lassen sich die Arzneimittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) einsehen.

Man kann entweder die Homepage des GBA öffnen, indem man den Punkt „zur Homepage AMR…“ auswählt, oder sich die Arzneimittelrichtlinien als PDF anzeigen lassen. Letzteres erreicht man über den Punkt „Arzneimittelrichtlinie (AMR) des GBA“. Außerdem stehen unter dem Unterpunkt „Anlagen“ sämtliche Anlagen zur Arzneimittelrichtlinie zur Verfügung.

Elemente der Hinweisliste

Folgende Einträge sind standardmäßig (sofern die Datengrundlage existiert) in der Liste vorhanden:

  • Nur bei Hilfsmittel: Alternativen: Eine Liste von Hilfsmitteln gleicher Produktart
  • Nur bei Hilfsmittel: Gruppierung: Die Gruppierung gemäß KBV-Schema
  • Zusammensetzung: Die pharmazeutisch-chemische Zusammensetzung des Medikamentes.

Ein Wert von „+“ weist auf eine nicht bekannte Menge hin. Als Unterpunkte enthält der Eintrag „Zusammensetzung“ alle Wirkstoffe des Medikaments. Wählt man einen dieser Wirkstoffe an, erhält man alternative Bezeichnungen für diesen Wirkstoff.

  • ATC-Klassifikation: Die Einstufung gemäß Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikationssystem. Es werden alle Hierarchiestufen dargestellt.
  • Indikationen
  • Kontraindikationen
  • Dosierung (Dosierungsempfehlung)
  • Nebenwirkungen
  • Verordnerhinweise
  • Standardhinweissätze. Dieser Punkt enthält:
    • Allgemeine Hinweise oder Warnhinweise
    • Hinweise zu Anwendung und Dosierung
    • Hinweise zu Hilfsstoffen
    • Hinweise zur Einnahme während der Schwangerschaft
    • Hinweise zur Einnahme während der Stillzeit

Des Weiteren enthält die Hinweisliste Verordnungsvorgaben des GBA, sofern solche existieren. Diese werden rot dargestellt.

  • OTC-Ausnahmen: Anzeige nur für Personen ab 12 Jahren, da sonst irrelevant.
  • Therapiehinweise
  • Ausnahme Medizinprodukt: Dies betrifft Medizinprodukte, die zu Lasten der GKV verordnungsfähig sind. Angesprochen sind hierbei nur Medizinprodukte, die vormals als Arzneimittel in Verkehr gebracht wurden (bzw. worden wären).
  • Hinweise Anlage III der Arzneimittelrichtlinie GBA betreffend. Dies sind:
    • Bagatellerkrankung: Verordnungsausschluss verschreibungspflichtiger Arzneimittel gegen „Bagatellerkrankungen“
      (§34 (1) Satz 6 SGB V)
    • Negativliste: Verordnungsausschlüsse „Negativliste“
      (§34 (3) SGB V)
    • Verordnungsausschluss: Verordnungsausschlüsse nach AMRL (Arzneimittelrichtlinie) (§92 (1) Satz 1 Halbsatz 3 SGB V)
    • Verordnungseinschränkung: Verordnungseinschränkungen nach AMRL (§92 (1) Satz 1 Halbsatz 3 SGB V)
    • Gefährdung Kinder: Hinweise zur besonderen Gefährdung bei Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente für Kinder unter 12 und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 (§92 (1) Satz 1 Halbsatz 3 SGB V). Wird nur für Personen unter 12 Jahren angezeigt.
    • Unwirtschaftlichkeit: Hinweis zur Unwirtschaftlichkeit der Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente für Kinder unter 12 und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 (§92 (1) Satz 1 Halbsatz 3 SGB V). Wird nur für Personen unter 12 Jahren angezeigt.
    • Harn / Zuckerteststr.: Verordnungseinschränkung Blut und Zuckerteststreifen (§92 Satz 1 Halbsatz 3 SGB V)
    • Einschränkung Säfte: Verordnungseinschränkung Saftzubereitung. Wird nur für erwachsene Patienten angezeigt.

Im Textbereich der Medikamentendetails kann auch ein Link auf ein entsprechendes Dokument existieren. Durch klicken auf den Link öffnet sich dieses.

Außerdem werden in der Hinweisliste KV-spezifische Vereinbarungen, die sogenannten regionalen Arzneimittelvereinbarungen (ARV), aufgeführt. Die Anzeige dieser Hinweise geschieht nicht nur aufgrund des ausgewählten Medikaments und Merkmalen des Patienten, sondern ist auch abhängig vom KV-Bereich, in dem die Praxis abrechnet und der Fachgruppe des verordnenden Arztes.

Die ARV-Hinweise werden unter dem Punkt „Regionale Arzneimittelvereinbarungen (ARV)“ gruppiert. Dieser kann folgende Elemente umfassen:

  • Leitsubstanz
  • Zielpreis
  • Me-Too-Regelung
  • DDD Kostenvergl.
  • Generika
  • Biosimilar
  • Infomaßnahme
  • Qualitätssicherung
  • Studienregelung
  • Behandlungsalternative
  • Therapiehinweis
  • Höchstquote

Die Bedeutung der einzelnen Punkte wird durch den erklärenden Text im Textteil deutlich. Falls die KV Substitutionsvorschläge für das ausgewählte Medikament anbietet, sind diese über die dann sichtbare Schaltfläche „Verordnungsalternativen“ abrufbar.

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Die Zielsetzung des eRezepts ist die sukzessive Ablösung des Papierrezepts sowie die Vereinfachung der Prozesse für Ärzte, Versicherte und Apotheken. Ärzte können Arzneimittel elektronisch verordnen. Wobei das Ausdrucken und Unterschreiben durch (elektronisches) Signieren und Versenden ersetzt wird. Das E-Rezept kann mit der elektronischen Gesundheitskarte, mit dem Smartphone (Gematik-App) oder mit einem Patientenausdruck in Apotheken eingelöst werden. Apotheken lesen die elektronische Gesundheitskarte des Patienten ein oder scannen den 2d-Code und lösen die elektronischen Verordnungen ein. Nach Abgleich mit den vorhandenen Informationen auf dem E-Rezept-Server in der TI kann dem Versicherten das verordnete Medikament ausgestellt werden.

Das E-Rezept kann für Arzneimittel auf roten, grünen und blauen Rezepten (das bisherige Muster 16) für GKV-Patienten ausgestellt werden. Ausgenommen davon sind derzeit Hilfsmittel und Medizinprodukte und können somit nicht als E-Rezept versendet werden. Für Privatpatienten muss das Rezept wie bisher als Papier-Rezept ausgegeben werden.

Hinweis: Ab dam 1.1.2024 ist die Verwendung des E-Rezepts durch die KBV verpflichtend.

 

Notwendige Konfigurationen für den erfolgreichen E-Rezept-Versand

Tipp: Dieser Kurs führt Sie ebenfalls durch die E-Rezept Einrichtung.

1. Die Praxis benötigt eine korrekt eingerichteten TI-Anbindung. Mehr zur Anbindung und Einrichtung in tomedo erfahren Sie auf folgenden Seiten:

Hinweis zur  eHBA Card-ID

Hat der Nutzer einen eigenen eHBA ist zu empfehlen, diesen auch für den Nutzer in der Nutzerverwaltung zu hinterlegen, weil:

  • so ggf. Nachfragen zu Signaturberechtigung nicht extra angezeigt werden und
  • wenn mehrere eHBAs für ein Aufrufkontext hinterlegt sind und mehrere eHBAs gefunden werden, kann tomedo keine eindeutige Zuordnung zum eingeloggten Nutzer treffen und muss ggf. den Signiervorgang abbrechen.

2. Folgende Angabe sind für den tomedo Nutzer in der Nutzerverwaltung zu hinterlegen.

Angaben für Vertragsarzt:

  • LANR (Pseudo-LANR wird entsprechend der KBV-Anforderungen nicht akzeptiert)
    • Hinweis: Für die Hinterlegung der LANR muss die Checkbox "Nutzer ist Vertragsarzt/ Abrechner" aktiviert werden. Nach der Hinterlegung muss diese Checkbox wieder deaktiviert werden und im Auswahlmenü "Abrechnung auf" muss der entsprechende Vertragsarzt neu gesetzt werden.
  • Fachgruppe und/oder Berufsbezeichnung
  • Qualifikation ist optional
  • "Default-Abrechnung auf" auf sich (Vertragsarzt) selbst
  • Checkbox Vertragsarzt ist aktiviert

Angaben für Arzt als Vertreter:

  • LANR (Pseudo-LANR wird entsprechend der KBV-Anforderungen nicht akzeptiert)
  • Fachgruppe und/oder Berufsbezeichnung
  • Qualifikation ist verpflichtend =  Arzt als Vertreter
  • "Default-Abrechnung auf" auf den Vertragsarzt, auf den der Arzt als Vertreter abrechnet.
  • Checkbox Vertragsarzt ist deaktiviert

Angaben für Arzt in Weiterbildung:

  • LANR ist optional
  • Fachgruppe und/oder Berufsbezeichnung
  • Qualifikation ist verpflichtend = Arzt in Weiterbildung
  • "Default-Abrechnung auf" auf den Vertragsarzt, auf den der Arzt in Weiterbildung abrechnet.
  • Checkbox Leistungserbringer ist aktiviert und für Vertragsarzt ist deaktiviert
  • WBA soll optional Vorordner für ein Medikament sein, hat aber keine eigene LANR (standardmäßig sind nur Nutzer mit einer LANR als Verordner in der Medikamentenverordnung auswählbar), dann kann alternativ:
    • in der Nutzerverwaltung der Nutzer als Formulararzt eingestellt werden oder
    • eine Pseudo-LANR für den Weiterbildungsarzt hinterlegt werden. Für die Hinterlegung der Pseudo-LANR muss die Checkbox "Nutzer ist Vertragsarzt/ Abrechner" aktiviert werden. Nach der Hinterlegung muss diese Checkbox wieder deaktiviert werden und im Auswahlmenü "Abrechnung auf" muss der entsprechende Vertragsarzt neu gesetzt werden.
    • Auch wenn eine Pseudo-LANR für den WBA hinterlegt ist, wird diese nicht auf das E-Rezept übernommen.

Hinweis zur Fachgruppe bzw. Berufsbezeichnung:

  • Ist der Leistungserbringer kein Facharzt, muss auch keine Fachgruppe ausgewählt werden. In dem Fall ist eine Berufsbezeichnung, wie Weiterbildungsarzt o.ä., zu hinterlegen.
  • Ist der Name der Fachgruppe sehr lang, kann alternativ auch eine Berufsbezeichnung für den Vertragsarzt gespeichert werden.
  • Ist eine Berufsbezeichnung und eine Fachgruppe für den Nutzer hinterlegt, wird im Rahmen des E-Rezepts immer die Berufsbezeichnung verwendet.

    Berechtigung für die eRezept Ausstellung

    Allgemein

    Übergeordnet ist zwischen verordnenden Arzt und verantwortlichen Arzt zu unterscheiden.

    Der verantwortliche Arzt ist der abrechnende Arzt, welcher auch das E-Rezept signiert. Verantwortliche Ärzte (= abrechnende Ärzte) können nur Vertragsärzte (die auch als Behandler/Leistungserbringer) mit der Qualifizierung: Arzt, Zahnarzt sein. Zusätzlich muss die LANR des Arztes in der Nutzerverwaltung hinterlegt sein. Hinweis: Rechnet ein Vertragsarzt (1) mit der Qualifizierung Arzt auf einen anderen Vertragsarzt (2) ab, wird auf dem E-Rezept nur der Vertragsarzt (2) im Arztstempel aufgeführt, der das E-Rezept versendet.

    Der verordnende Arzt ist im Fenster Medikamentenverordnung als Verordner auszuwählen. Achtung: In diesem Auswahlmenü sind Vertragsärzte sowie "nur" Behandler/Leistungserbringer, für welche die LANR in der Nutzerverwaltung hinterlegt ist oder Sie unter dem Reiter "Leistungserbringer" die Checkbox "als Formulararzt auswählbar" aktiviert haben, auswählbar. Nutzer, die "nur" Behandler/Leistungserbringer sind und die Qualifizierung Arzt in Weiterbildung oder Vertretungsarzt in der Nutzerverwaltung hinterlegt haben, werden auf dem E-Rezept im Arztstempel neben dem verantwortlichen Arzt aufgeführt und mit versendet. Ist für den Arzt in Weiterbildung bereits seine LANR hinterlegt, wird diese sowie die zugeordnete Betriebsstätte des Weiterbildungsarztes im Arztstempel des E-Rezepts aufgeführt. Wenn keine LANR für den verordnenden Arzt hinterlegt ist, wird nur die LANR vom abrechnenden Arzt im Arztstempel aufgeführt.

    Signierberechtigung

    Allgemein gelten für das E-Rezept andere Regeln im Vergleich zur eAU oder eArztbrief. So erfolgt beim Signieren eines eRezepts eine Prüfung, ob der eingeloggte Nutzer das E-Rezept signieren darf.

    Da in der Praxis unterschiedliche Rahmenbedingungen gegeben sind, unterstützt tomedo verschiedene Signatur-Möglichkeiten. Hier wird zusammengefasst, welcher Nutzerkreis (Vertragsarzt, Arzt in Weiterbildung, MFA) unter welchen Rahmenbedingen signieren kann.

    Hinweis allgemein: Die tomedo Einstellung "Rezept nur Speichern (nicht signieren), wenn der eingeloggte Nutzer kein Vertragsarzt ist oder der eingeloggte Nutzer nicht der verantwortliche Arzt ist" unterbindet, dass ein Arzt in Weiterbildung und MFA auch E-Rezepte signieren darf.

    Hinweis zur Komfortsignatur:

    • Die Einstellung in der Nutzerverwaltung "Nutze Komfortsignatur anderer Nutzer" wird für das E-Rezept nicht berücksichtigt, da die Anforderungen, wer ein E-Rezept signieren darf, von den Regularien zur eAU, eArztbrief usw. abweicht.
    • Bei der Signierung des eRezepts ist wichtig, dass der Verantwortliche, also Abrechner, mit seinem eigenen eHBA das E-Rezept signiert oder der Leistungserbringer, wenn dieser einen eigenen eHBA hat.
    • Durch spezielle Konfigurationen in tomedo können teils Nutzer ohne eigenen eHBA auch die aktive Komfortsignatur anderer Nutzer verwenden. Dafür muss der Nutzer mit eigenen eHBA in den tomedo Einstellungen unter Nutzer → Anmeldung: TI-Konnektor mitbenutzte Komfortsignatur, den gewünschten Nutzern, die Erlaubnis erteilen 1. In der Liste werden MFA-Nutzer, Leistungserbringer und Vertragsärzte aufgeführt. 
      • Diese Einstellung sollte für andere Vertragsärzte mit eigenem eHBA nicht dauerhaft gesetzt sein. Da diese Einstellung unter Umständen verhindern kann, dass der verantwortliche Arzt an E-Rezepten nicht wie gewünscht aktualisiert wird, wenn der Erlaubnis erteilende Nutzer keine aktive Komfortsignatur hat.
      • Auf der rechten Seite im Einstellungsfenster 2sieht der eingeloggte Nutzer, welcher Nutzer ihm zur Verwendung der Mitbenutzung der aktiven Komfortsignatur ermächtigt hat. Hier hat der Nutzer außerdem die Möglichkeit, diese Erlaubnis zu deaktivieren (aber nicht diese wieder zu aktivieren!). Das Deaktivieren kann unter Umständen nötig sein, um die eigene Komfortsignatur für eigenen eHBA zu verwenden.
      • Bei der Verwendung der Komfortsignatur eines anderen Nutzer ist es wichtig, dass der WBA auch auf den Vertragsarzt abrechnet. So kann der WBA die Komfortsignatur nur von einem Vertragsarzt mit benutzen.
      • Der MFA-Nutzer kann von verschiedenen Vertragsärzten die Komfortsignatur mitbenutzen. So auch, wenn der WBA als Verordner gewählt wird und dieser auf den Vertragsarzt (der die Berechtigung erteilt hat) abrechnet.
      • Hat der WBA Nutzer einen eigenen eHBA kann diese Komfortsignatur vom WBA nicht von einem anderen tomedo Nutzer verwendet werden, weil hier auf den abrechnenden Arzt vom WBA geprüft wird.
      • Wird eine Verordnung signiert und versendet, für die ein anderer Nutzer verantwortlich ist, der die Signaturmitbenutzung dem eingeloggten Nutzer erlaubt, erscheint jetzt immer ein Abfragedialog, ob die eigene Signatur verwendet werden soll oder die ein anderer Nutzer einem erlaubt hat.

    A) Wie kann der Vertragsarzt signieren?

    Vertragsärtze mit eigenen eHBA können stets E-Rezepte ohne Einschränkung versenden.

    Die eHBA Card-ID kann optional für den Vertragsarzt hinterlegt sein. Auf der Grundlage kann die Einzel-, Komfort- und Stapelsignatur verwendet werden. Eine Hinterlegung ist aber zu empfehlen, wie schon hier erläutert.

    B) Wie kann der Arzt in Weiterbildung oder Arzt als Vertreter mit eigenen eHBA signieren?

    Leistungserbringer, wie Arzt in Weiterbildung und Arzt als Vertreter, müssen in der Nutzerveraltung ihre eHBA Card-ID hinterlegt haben, damit dieser zur E-Rezept-Signierung berücksichtigt wird.

    Auf der Grundlage kann die Einzel, Komfortsignatur und Stapelsignatur ohne Einschränkung wie beim Vertragsarzt verwendet werden.

    C) Wie darf der Leistungserbringer, der auf anderen Nutzer (Vertragsarzt) abrechnet, ohne eigenen eHBA E-Rezepte ausstellen?

    Option 1: Der Leistungserbringer kann nur über den eHBA des abrechnenden Arztes signieren, wenn die Komfortsignatur des abrechnenden Arztes deaktiviert ist oder der eHBA sich in keiner aktiven Sitzung befindet (also der eHBA nicht in einem erhöhten Sicherheitszustand ist). Folglich ist eine Versendung der Verordnung durch den Leistungserbringer nur möglich, wenn der abrechnende Vertragsarzt selbst die eHBA PIN pro Ausstellung (Einzel- und Stapelsignatur möglich) eingibt.

    Option 2: Die Ausgangslage dafür ist, dass der abrechnende Vertragsarzt dem Leistungserbringer erlaubt, seine Komfortsignatur zu verwenden. So kann der Leistungserbringer ebenfalls Verordnungen signieren und versenden. Dafür muss für den Leistungserbringer der Vertragsarzt, auf den er abrechnet, in der Nutzerverwaltung hinterlegt. 

    Hinweise:

    • Da pro Verordnung geprüft wird, wer der abrechnende Arzt und damit signierberechtigt ist, wird sichergestellt, dass der Arzt in Weiterbildung (ohne eigenen eHBA) nur Verordnungen signieren kann, wo der abrechnende Arzt der Verordnung auch der ist, der die Verwendung der aktiven Komfortsignatur für ihn speziell erlaubt hat.
    • Versucht ein Arzt in Weiterbildung (ohne eigene eHBA), der auf Arzt 1 abrechnet, Verordnungen zu versenden, für die Arzt 2 verantwortlich ist, dann ist keine Anpassung des Verantwortlichen Arztes möglich.

    D) Wie kann der Arzt von einem anderen verantwortlichen Arzt E-Rezepte signieren/versenden?

    Ein Vertragsarzt mit eigenem eHBA wählt zu versendende Verordnungen, für die er nicht verantwortlich ist, in der E-Rezept-Verwaltung aus. In diesem Fall erscheint pro verantwortlicher Arzt ein Abfragedialog, ob der verantwortliche Arzt auf der Verordnung auf ihn angepasst werden soll. Wird diese Abfrage bejat, dann wird der verantwortliche Arzt im E-Rezept-Stylesheet angepasst.

    Hinweise:

    • In den tomedo Einstellungen unter Praxis → Mediks: E-Rezept kann praxisweit aktiviert werden, dass der Verordner beim Signieren automatisch (ohne Abfragedialog) aktualisiert wird.
    • Wird der verantwortliche Arzt nicht im E-Rezept aktualisiert, dann kann der andere Arzt auch nicht mit seinem eHBA das E-Rezept signieren, weil die Signatur vom verantwortlichen Arzt mit der Signatur durch den eHBA übereinstimmen müssen.
    • In der E-Rezept-Verwaltung kann der Verordner im E-Rezept geändert werden. So wird entsprechend der verantwortliche Nutzer im E-Rezept aktualisiert und der "neue" verantwortliche Nutzer sieht auch diese E-Rezepte in der Inbox.

    E) Wie darf die MFA E-Rezepte ausstellen?

    Option 1: Der MFA kann nur über den eHBA des abrechnenden Arztes signieren, wenn die Komfortsignatur des abrechnenden Arztes deaktiviert ist oder der eHBA sich in keiner aktiven Sitzung befindet (also der eHBA nicht in einem erhöhten Sicherheitszustand ist). Folglich ist eine Versendung der Verordnung durch die MFA nur möglich, wenn der abrechnende Vertragsarzt selbst die eHBA PIN pro Ausstellung (Einzel- und Stapelsignatur möglich) eingibt.

    Option 2: Die Ausgangslage dafür ist, dass der abrechnende Vertragsarzt der MFA erlaubt, seine Komfortsignatur zu verwenden. So kann die MFA ebenfalls Verordnungen signieren und versenden, wenn der Vertragsarzt als Verordner (und damit auch verantwortlicher Arzt) in der Medikamentenverordnung gewählt ist oder in der E-Rezept-Verwaltung gesetzt ist.

    Zusätzliche Prüfungen für das E-Rezept

    Das Rezept kann wie gewohnt ausgestellt werden. Die Eingaben werden weiterhin auf Vollständigkeit und Gültigkeit geprüft. Speziell für das E-Rezept müssen zusätzliche Prüfungen erfolgen:

    1. Für den Patienten muss hinterlegt sein:

      • Vor- und Nachname

      • Geburtstag
      • eine vollständige Adresse

      • Versicherungsnummer

      • IK
    2. Für den Arzt muss hinterlegt sein:

      • Vorname (maximal 45 Zeichen sein)
      • Nachname (maximal 45 Zeichen sein)
    3. Für die Organisation (z.B. Betriebsstätte) muss angegeben sein

      • BSNR

      • Name der Betriebsstätte  – Der Name der Organisation (z.B. Betriebsstätte) darf nicht mehr als 45 Zeichen umfassen.
      • eine Telefonnummer

      • Straße

      • Hausnummer
      • Postleitzahl
      • Ort 

    Sind diese Angaben nicht in tomedo hinterlegt kann das eRezept nicht erstellt bzw. nicht versendet werden und es erscheint eine entsprechende Hinweis- bzw. Fehlermeldung.

    Konfigurationsmöglichkeiten bezüglich eRezept-Erstellung und Ausstellung

    In den tomedo Einstellung unter Arbeitsplatz → Grundeinstellungen: Audio ist aktivierbar, dass beim Signieren eines E-Rezeptes ohne aktive Komfortsignatur ein Ton abgespielt wird. 

    Folgende Konfigurationsmöglichkeiten sind in den tomedo Einstellungen unter Praxis → Mediks: eRezept zu finden.

    1 Bei aktivierter Checkbox werden beim Verordnen eines Medikaments automatisch Medikamente als E-Rezept verordnet. Vorausgesetzt, die Verordnung erlaubt einen E-Rezept-Versand. Ist die Voraussetzung nicht gegeben, wird die Verordnung wie gewohnt als Papier-Rezept ausgestellt. Ist diese Einstellung aktiviert, ist in der Medikamentenverordnung die Checkbox für die E-Rezept-Erstellung aktiviert. Gegebenenfalls kann in der Medikamentenverordnung die Option für die E-Rezept-Ausstellung deaktiviert werden. Ab der Version v.136 ist die Checkbox standardmäßig aktiviert.

    2 Der Mehrwert eines E-Rezeptes besteht u.a. darin, dass ein Ausdruck nicht mehr notwendig ist. Soll dennoch standardmäßig der Patientenausdruck für das E-Rezept erstellt werden, ist diese Checkbox zu aktivieren. Ist die Checkbox aktiviert, wird stets mit erfolgreichem Versand des eRezepts auch der Patientenausdruck über gedruckt. Unabhängig von dieser Einstellung kann der Ausdruck des Patientenausdrucks mit E-Rezept-Versand vor der E-Rezept-Ausstellung in der E-Rezept-Verwaltung oder Medikamentenverordnung über eine Chechbox (de-)aktiviert werden.

    Hinweis: Konfigurieren Sie sich am besten ein extra Druckprofil in den Einstellungen unter Arbeitsplatz → Druckprofile für den Patietenausdruck (Formularkürzel = eRezPat). Diese Konfiguration ist notwendig, wenn über eine Druckerschlange gedruckt wird. Wählen Sie für den Ausdruck das Papierformat A5. Auf das A4 Blatt wird ebenso nur ein Patientenausdruck pro Seite aufgedruckt.

    3 E-Rezept Infos können über den Messenger-Dienst an die arzt-direkt® App des Patienten gesendet werden. Dazu müssen Sie sich einem kostenlosen arzt-direkt Account in tomedo anlegen und sich mit dem Patienten über die arzt-direkt App verbinden. Ist diese Checkbox aktiv, wird mit erfolgreichem eRezept-Versand automatisch die E-Rezept Infos an die arzt-direkt App gesendet. Genauer werden die Informationen zu der Verordnung als Textnachricht an die arzt-direkt App des Patienten gesendet. Hinweis: Der E-Rezept Token (QR-Code zum Einlösen des E-Rezepts) wird ab der tomedo Version v1.139.0.13 nicht mehr an die App versendet. Unabhängig von dieser Einstellung kann der Versand des E-Rezeptes an arzt-direkt vor der eRezept-Ausstellung in der eRezeptverwaltung oder Medikamentenverordnung über eine Checkbox (de-)aktiviert werden.

    4 Wenn die Komfortsignatur nicht verwendet wird, ist die Einstellung unter Praxis→ Mediks zum E-Rezept "standardmäßig Stapelsignatur für E-Rezepte verwenden" zu empfehlen. Andernfalls muss pro Verordnung die eHBA PIN am Kartenterminal eingegeben werden. Bei Verwendung der Stapelsignatur muss nur pro Versand (unabhängig von der Anzahl der gewählten Verordnungen) die eHBA PIN eingegeben werden.

    Hinweis: Anders als bei der eAU wird bei Verwendung der Komfortsignatur für das E-Rezept pro Verordnung eine Signatur von der Komfortsignatur verwendet. Soll im Rahmen des E-Rezept-Versands von mehreren Verordnungen in einem Schritt nur eine Komfortsignatur verwendet werden, muss diese tomedo-Einstellung aktiviert werden.

    5 Beim Ausstellen von E-Rezepten kann bei aktivierter Einstellung eine Bemerkung sowie ein Status (Freigegeben, Hinweis, Gesperrt) für den signierenden Arzt hinterlegt werden. Wenn der eingeloggte Nutzer gleichzeitig der verordnende Arzt ist, erscheint nicht der Abfrage-Dialog. Die Abfrage der Bemerkung kann in den Praxis-Einstellungen → Mediks zum E-Rezept aktiviert werden: „Hinweis für signierenden Arzt anzeigen“.  E-Rezepte mit Status "Gesperrt" müssen in der Verwaltung erst entsperrt werden. Andernfalls erscheint ein Hinweis-Dialog beim Versuch, diese E-Rezepte zu versenden. Mit Bestätigung dieses Dialogs kann dennoch ein gesperrtes E-Rezept versendet werden.
    Hinweis zur Ausstellung: Bei Ausstellung von mehreren Verordnungen kann nur übergeordnet für alle auszustellenden Verordnungen pro Rezepttyp (rot, blau, grün) ein Hinweistext und Status gesetzt werden.

    Hinweis: Die Verwendung der Hinweise ist insbesondere zu empfehlen, wenn andere Nutzer, als der verantwortliche (= abrechnende Arzt) Verordnungen erstellen.

    6 Wird ein E-Rezept aus dem Verwaltungsfenster versendet, können standardmäßig nur die E-Rezepte versendet werden, für die der eingeloggte Nutzer auch verantwortlich ist. Unter Umständen kann es notwendig sein, dass ein Kollege (anderer Arzt) die gespeicherten E-Rezepte signiert und versendet. In dem Fall erscheint ein Abfragedialog, ob die Verordnung entsprechend des signierenden Arztes aktualisiert werden darf. Nur, wenn auch eine Aktualisierung erfolgt, kann das E-Rezept versendet werden. Um diese Nachfrage zu unterbinden, kann diese Einstellung aktiviert werden.

    7 Mit Klick auf das Einstellungsrädchen öffnet sich ein Dialog, in dem voreingestellt werden kann, ab und bis wann welcher Teil der Mehrfachverordnung in der Apotheke einzulösen ist. Wird also in der Medikamentenverordnung eine Verordnung als Mehrfachverordnung ausgestellt, dann wird diese Voreinstellung automatisch übernommen. In der Mehrfachverordnung kann ggf. die Angabe pro angepasst werden.

    8 Mit dieser Einstellung kann die E-Rezept-Ausstellung (Signierung + Versand) in Abhängigkeit vom eingeloggten Nutzer eingeschränkt werden. Diese Einschränkung kann auf den Leistungserbringer, Vertragsarzt oder Verantwortlichen Arzt erfolgen. Wird eine Einschränkung auf den Nutzerkreis gesetzt, dann erscheint kein Abfragedialog zur Signierberechtigung. Außerdem werden bei NICHT-Erfüllung der Einschränkung die Verordnungen direkt gespeichert und nicht signiert/versendet.

    Hinweise:

    • Dieser Abfrage-Dialog erscheint ebenso nicht, wenn die eHBA Card ID für den eingeloggten Nutzer in den Einstellungen hinterlegt ist, auch wenn die Option "immer nachfragen" eingestellt ist.
    • Der verantwortliche Arzt ist derjenige, der auch das E-Rezept signiert. Speichert z.B: Arzt 1 das E-Rezept und ist verantwortlicher (=abrechnender Arzt), dann kann nicht ein anderer Arzt (= 2) das E-Rezept signieren, weil dieser dann nicht der verantwortliche Arzt des E-Rezepts ist. Das Signieren durch einen anderen Arzt ist nur möglich, wenn auch der verantwortliche Arzt aktualisiert wird oder der Arzt 1 dem Arzt 2 erlaubt, seine Komfortsignatur mitzuverwenden.
    • Ist die Einschränkung gesetzt, dass nur Vertragsärzte signieren können, dann kann keine MFA sowie WBA E-Rezepte signieren.

    9 Der E-Rezept-Versand kann unterbunden werden, wenn die eGK des Patienten im aktuellen Quartal noch nicht gesteckt wurde. Bei der Einstellung unter Praxis→ Mediks zum E-Rezept gibt es 4 Optionen:

    • Signieren und Versenden immer erlauben (= standard)
    • Signieren und Versenden nur wenn Karte gesteckt wurde
    • Signieren, wenn Karte noch nicht gesteckt wurde (aber noch nicht versenden)
    • Immer nachfragen, wenn Karte noch nicht gesteckt wurde

    Wird der Versand nicht erlauft, so werden die Verordnungen für den Patienten gespeichert und können zu einem späteren Zeitpunkt versendet werden.

    Hinweis: Wurde eine Beschränkung auf die gesteckte eGK für die E-Rezept-Signierung und/oder Versand gesetzt, kann über den Button "forciert versenden" dennoch (in dringenden Fällen) das E-Rezept versendet werden.

    10 Die Anpassung dieser Einstellungen sollte nur bei Bedarf durch den zollsoft-Support erfolgen.

    E-Rezept Erstellung und Ausstellung in der Medikamentenverordnung

    E-Rezept Erstellung

    In der Medikamentenverordnung können Sie wie gewohnt Medikamente verordnen. Die Ausstellung der Rezepte kann parallel für das Papierrezept und das E-Rezept erfolgen. Für die Ausstellung eines eRezepts muss die Checkbox E-Rezept 1 aktiviert sein. Ab der tomedo Version v1.136 ist diese Checkbox standardmäßig aktiviert. Diese Standardeinstellung für diese Checkbox kann in den tomedo Einstellungen unter Praxis → Mediks → E-Rezept angepasst werden. Ist die KIM Checkbox 2 aktiviert, wird bei erfolgreichem Versand der Patientenausdruck direkt an die KIM-E-Mail angehangen und das KIM-E-Mail Fenster geöffnet. Dort kann anschließend der KIM-Empfänger ausgewählt werden. Ist die arzt-direkt Checkbox 3 aktiviert, wird der Patientenausdruck mit erfolgreicher Ausstellung des E-Rezepts als Nachricht (ohne QR-Code zum Einlösen des E-Rezepts) an die arzt-direkt App des Patienten gesendet.
    Im Auswahlmenü 4 kann für die auszustellenden Verordnungen definiert werden, ob der Pat.Ausdruck gedruckt werden soll. Genauer stehen folgende Optionen zur Auswahl:

    • Drucken – Patientenausdruck ausdrucken (mit Druck-Icon in E-Rezept-Verwaltung markiert)
    • Nicht drucken – kein Patientenausdruck ausdrucken (mit Kreuz-Icon in E-Rezept-Verwaltung markiert)
    • offen – bedeutet, dass erst in der Verwaltung über den Ausdruck des Patientenausdrucks entschieden wird (kein Icon in der E-Rezept-Verwaltung)

    Hinweis zum Patientenausdruck: Es werden pro Patientenausdruck maximal 3 Verordnungen vom gleichen Rezepttyp (rot, grün, blau) aufgedruckt. Außerdem werden nur Verordnungen auf einen Patientenausdruck zusammengefasst, die auch zusammen verordnet wurden! Verordnungen werden weiter einzeln gespeichert und final nicht zusammen auf den Patientenausdruck gedruckt, wenn z.B. 3 Medikamente verordnet werden und diese Verordnungen in der E-Rezept-Vorschau einzeln gespeichert/ausgestellt werden und nicht alles zusammen in einem Schritt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verordnungen später zusammen aus der E-Rezept-Verwaltung versendet werden.

    Hinweis für Einstellungen bei Speicherung vom E-Rezept: Wird das E-Rezept aus der Kartei oder E-Rezept-Verwaltung/Inbox versendet, werden dort jeweils die Einstellungen gesetzt werden. Beachten Sie diesbezüglich die Konfiguration der Voreinstellungen für die E-Rezept-Erstellung, welche in allen E-Rezept-Versandfenstern berücksichtigt werden.

    Sind in der Liste der auszustellenden Verordnungen Medikamente enthalten, welche nicht als E-Rezept versendet werden können, werden diese nach dem alten Verfahren als Rezept-Formular ausgestellt. Eine parallele Ausstellung von E-Rezepten und Papierrezepten ist ohne Einschränkung möglich.

    • rote, grüne und blaue Verordnungen, die als E-Rezept versendet werden können, sind mit diesen Icons gekennzeichnet.
         
    • Verordnungen, die nicht als E-Rezept versendet werden können, sind mit diesen Icons gekennzeichnet.
       
      Über die Gründe, weshalb für das gewählte Präparat kein E-Rezept möglich ist, informiert der Tooltip über dem Rezept-Icon in der Verordnungstabelle.

    Hinweis: Mit Klick auf das Icon kann der Rezepttyp geändert werden. So kann beispielsweise ein rotes E-Rezept auf ein grünes E-Rezept umgestellt werden.

    Soll eine Verordnung als Mehrfachverordnung ausgestellt werden klicken Sie auf das Einstellungsrädchen in der Spalte „weitere Einstellungen“ 5. Im Menü kann schließlich die Checkbox zur Auswahl der Mehrfachverordnung aktiviert werden.

    Ist die Mehrfachverordnung für eine Verordnung aktiviert, wird entsprechend die Anzahl der Verordnung aktiviert. Beachten Sie dazu die Spalte „Anzahl“6. Mit Klick in die Spalte Anzahl öffnet sich ein Popover, in dem die Anzahl sowie wann der Teil der Mehrfachverordnung einzulösen ist („einlösen ab“ und „einlösen bis“) zu konfigurieren ist.

    • In den tomedo Einstellungen unter Praxis → Mediks: e-Rezept kann voreingestellt werden, in welchen Zeitraum: „einzulösen ab“ und einzulösen bis“ in relativen Tagesangabe die Verordnungen defaultmäßig einzulösen ist.
    • Werden Medikamente zur Hausapotheke hinzugefügt, werden die tomedo Einstellungen bezüglich „einzulösen ab“ und einzulösen bis“ beachtet. Für Medikamente der Hausapotheke können unter „Infos ändern“ spezielle Angaben zum Einlösezeitraum der Teile einer Mehrfachverordnung hinterlegt werden.
    • Wird ein Medikament aus der Hausapotheke verordnet, wird der Einlösezeitraum für die Teil-Mehrfachverordnungen übernommen, wenn für die Verordnung die Mehrfachverordnung aktiviert wird.

    Medikamente, welche als eRezept versendet werden können, werden beim Klick auf die Schaltfläche “Ausstellen” 7 direkt versendet, die anderen Verordnungen werden wie bisher auf die entsprechenden Papierformulare gedruckt. Alternativ können E-Rezepte über die Schaltfläche 9 "Speichern" gespeichert werden. Um vor Ausstellung oder Speicherung des E-Rezepts öffnen Sie über die Schaltfläche 8 “Vorschau” der Verordnung(en). Hier wird pro Rezepttyp (blau, grün, blau) das Vorschau-Fenster geöffnet.

    Hinweise:

    • Werden die E-Rezepte über die Button "Speichern" oder "Ausstellen" verordnet, dann schließt sich automatisch das Medikamentenverordnungs-Fenster. Wird über die Vorschau, die Verordnung gespeichert oder ausgestellt, dann bleibt das Medikamentenverordnungs-Fenster weiterhin geöffnet.
    • Der Rezepttyp (rot, blau, grün) kann direkt bei der Verordnung in der Medikamentenverordnung auf den gewünschten Rezepttyp eingestellt werden (vorne in der Verordnungszeile).

    eRezept-Vorschau/eRezept-Stylesheet

    Ab der Version v1.135 wird pro Rezepttyp (blau, grün, blau) ein Vorschaufenster geöffnet. Zusätzlich visualisiert die Hintergrundfarbe des Vorschaufensters, ob es sich um ein rotes, grünes oder blaues E-Rezept handelt.

    Der Arztstempel wird wie bei der eAU anhand der Nutzer- und Betriebsstättendaten generiert. Der individuell konfigurierte Arztstempel wird im E-Rezept-Stylesheet nicht berücksichtigt. Ist der Arzt in Weiterbildung oder Arzt in Vertretung Verordner für ein E-Rezept, wird der Verordner (WBA oder Vertretungsarzt) sowie der Abrechner (Verantwortliche Arzt) im Arztstempel aufgeführt.

    Im Feld Kostenträgertyp ist einzusehen, über welchen Kostenträger das E-Rezept abgerechnet wird. Welcher Kostenträger verwendet wird, hängt u.a. von der Besuchsart, wie z.B. GKV oder BG ab und welcher Rezepttyp (rot, grün blau) verordnet wird. Wurde ein Unfall für den Patienten erfasst, wird dieser auf dem E-Rezept dokumentiert. Für die Bestimmung der BG und Unfall-Daten, werden die Angaben aus den Patientendetails bzw. direkt aus dem Unfall für das E-Rezept verwendet. Die Unfallkasse (UK) wird gesetzt, wenn im BG-Namen "Unfallkasse" enthalten ist.

    Im Feld Krankenkasse bzw. Kostenträger wird bei blauen E-Rezepten der GKV Kostenträger aufgeführt anstatt "Privat", wie bei den Papier-Rezepten. Bei grünen und roten E-Rezepten wird entweder der GKV oder BG-Kostenträger aufgeführt.

      rotes E-Rezept mit GKV Besuch

      • kein Unfall = GKV-Kostenträgertyp und GKV-Kostenträger
      • mit Unfall = GKV-Kostenträgertyp und GKV-Kostenträger + Angabe vom Unfalltag auf E-Rezept

      rotes E-Rezept mit BG Besuch

      • ohne Unfall = BG- oder UK-Kostenträgertyp und BG-Kostenträger
        • dies entspricht einer Berufskrankheit
      • mit Unfall = BG- oder UK-Kostenträgertyp und BG-Kostenträger + Angabe vom Unfalltag und Arbeitgeber auf E-Rezept
        • dies entspricht einem Arbeitsunfall

      grünes/blaues E-Rezept mit GKV und oder BG Besuch 

      • ohne Unfall = SEL-Kostenträgertyp und GKV-Kostenträger
      • mit Unfall = SEL-Kostenträgertyp und GKV-Kostenträger + Angabe vom Unfalltag
        Datenänderung im Vorschaufensters des E-Rezept Stylesheets

        Bei jedem Rezepttyp können folgende Angaben eingesehen und ggf. editiert werden.

        In der E-Rezept-Vorschau haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Einstellungen übergeordnet für das gesamte Rezept 1 zu setzen:

        • Zuzahlung
        • noctu
        • BVG
        • Unfallinformation (kein Unfall, Unfall und bei einem BG-Besuch auch Arbeitsunfall bzw. Berufsunfall)
        • Unfalltag
        • Betriebsstätte/ASV

        Speziell für die ausgewählte Verordnung 2 können folgende Einstellungen gesetzt werden:

        • aut Idem
        • Impfstoff
        • DJ

        Über die Schaltflächen vorherige und nächste 5 können Sie sich die einzelnen E-Rezepte zu Prüfung anzeigen lassen. Diese Schaltflächen sind deaktiviert, wenn die Vorschau nur ein E-Rezept umfasst.

        Die Aktionen Speichern 3 und Ausstellen 4 beziehen sich auf das angezeigte E-Rezept. So wird über die Schaltfläche “Speichern” das einzelne E-Rezept in der Kartei gespeichert und über die Schaltfläche “Ausstellen” versendet. Nach dem Speichern oder Ausstellen eines einzelnen eRezepts wird dieses aus der E-Rezept-Vorschau entfernt.

        Über die Schaltflächen “Alle speichern” 6 bzw. “Alle ausstellen” 7 werden alle E-Rezepte der Vorschau in der Kartei gespeichert und versendet.

        Wenn alle E-Rezepte einzeln oder alle zusammen ausgestellt oder gespeichert wurden, wird das Vorschaufenster automatisch geschlossen.

        Bei einer Mehrfachverordnung wird jede Packung der Mehrfachverordnung als einzelne Verordnung versendet.

        Auf der jeweiligen Verordnung wird so zusätzlich aufgeführt, dass dies eine Mehrfachverordnung ist und um welchen der Teil der Mehrfachverordnung es sich handelt. Außerdem wird auf der Verordnung notiert, ab wann die Verordnung in der Apotheke eingelöst werden kann.

        In der E-Rezept-Vorschau erscheint im Menü links die Angabe Mehrfachverordnung, wenn es sich bei der Verordnung um eine Mehrfachverordnung handelt. Über die Schaltflächen können die einzelnen Verordnungen der Mehrfachverordnung durchgeklickt/angezeigt werden. Über die Schaltflächen vorherige/nächste kann wie gewohnt zwischen den Medikamenten-Verordnungen navigiert werden.

        E-Rezept Versand nicht erfolgreich

        Konnten ein oder mehrere E-Rezepte aufgrund eines Fehlers nicht versendet werden, öffnet sich das Fenster “Übersicht Verordnungen”.

        Hier werden die einzelnen E-Rezepte aufgelistet, welche aufgrund eines Fehlers nicht versendet werden konnten. Sie sehen direkt in der Tabelle den Status 1 und den entsprechenden Fehler 2. Im Bereich Details 3 können Sie den Fehler für das ausgewählte E-Rezept im Detail einsehen. Klicken Sie ggf. dazu auf den Info-Button, um mehr Informationen zu erhalten.

        Wurden E-Rezept signiert bevor der E-Rezept-Versand fehlschlug, ist keine Aktualisierung der Verordnung nicht möglich. Damit die Verordnung dennoch ausgestellt werden kann, muss über den Button 4 "Signatur entfernen" die digitale Unterschrift entfernt werden.

        Nach Behebung des Fehlers haben Sie die Möglichkeit alle oder nur ausgewählte E-Rezepte zu signieren. Anschließend können diese E-Rezepte versendet werden. Weiter ist zu wählen, ob nur ausgewählte E-Rezepte 5 oder alle E-Rezepte 6 versendet werden. Der forcierte Versand, obwohl keine eGK des Patienten im Quartal gesteckt wurde und Einschränkungen für den Versand diesbezüglich konfiguriert wurde, kann hier 7 ausgelöst werde.

        Alternativ kann ein E-Rezept, welches nicht erfolgreich versendet werden konnte, nachträglich auch aus der E-Rezept-Verwaltung versendet werden, sehen Sie dazu den Abschnitt “E-Rezept-Verwaltung”.

        E-Rezept-Verwaltung

        Die E-Rezept-Verwaltung erreichen Sie über das tomedo Menü Verwaltung → KV → E-Rezept – elektronisches Rezept oder der Symbolleiste in der Tagesliste sowie Kartei. Das Menü-Icon kann in der Symbolleistenverwaltung hinzugefügt werden.

        Hier finden Sie eine Übersicht aller erstellten E-Rezepte mit ihrem jeweiligen Status: Gespeichert, Versendet, Fehler und Storniert.

        In den tomedo Einstellungen unter Nutzer → Sonstiges ist konfigurierbar, ob beim Öffnen der E-Rezept-Verwaltung: keine, alle Rezepte oder nur nicht versendete Rezepte geladen werden sollen. Weiter kann der Zeitraum in Tagen definiert werden, für den die Verordnungen geladen werden sollen. Hier sollte der Zeitraum nicht gut groß gewählt werden, da vielen Verordnungen das Laden länger dauert. Weiter ist in den tomedo Einstellungen an der Stelle konfigurierbar, welche Aktion bei Doppelklick auf einen Eintrag in der E-Rezept-Verwaltung ausgeführt werden soll: Öffnen der Rezept-Vorschau, der Kartei, der Medikamentenplan oder bisherige Verordnungen.

        Mithilfe der Schaltfläche 1 "Im Zeitraum laden" werden alle E-Rezepte im ausgewählten Zeitraum geladen. Über die Schaltflächen 2 "Alle nicht versendeten laden”, über die Schaltfläche 3 "via Patientenliste" und 4 "Alle fehlerhaften laden" werden die entsprechenden E-Rezepte der letzten 14 Tage geladen. Zusätzlich können Sie Filter 5 für weitere Einschränkungen nutzen.

        Mit Laden der Verordnungen via Patientenliste werden für die Patienten in der Patientenliste die unversendeten Verordnungen der letzten 14 Tage in die E-Rezept-Verwaltung geladen. Alternativ können über das Patientenlisten Panel und folgenden Aktionsbutton mit der Option "Offene E-Rezepte der Patienten öffnen" alle nicht versendeten Verordnungen der letzten 14 für die Patienten in die E-Rezept-Verwaltung geladen werden. Mit dieser Panel-Aktion wird die Verordnungsliste in der E-Rezept-Verwaltung überschrieben.

        In der E-Rezept-Verwaltung haben Sie die Möglichkeit, Verordnungen zu signieren und zu versenden. Entweder werden erst die Verordnungen signiert 6 und später versendet oder direkt in einem Schritt signiert und versendet (7 und 8). Weiter kann bei diesen Aktionen gewählt werden, ob die Aktion direkt für alle Verordnungen in der Liste angewendet werden soll oder alternativ nur für die Ausgewählten. Zusätzlich kann für beide Versandoptionen gewählt werden, ob nach dem erfolgreichen E-Rezept-Versand der Patientenausdruck direkt ausgedruckt oder via KIM versendet werden soll.

        Ob ein Patientenausdruck standardmäßig nach erfolgreichen Versand ausgedruckt werden soll, kann grundlegend in den tomedo Einstellungen aktiviert werden. Unter Optionen 9 kann die Einstellung eingesehen sowie für die Anwendung in der E-Rezept-Verwaltung geändert werden: Checkbox "Pat.-Ausdruck direkt drucken". Zudem kann unter Optionen der Drucker, auf den der Patientenausdruck erfolgen soll, unabhängig vom hinterlegten Druckprofil vorausgewählt werden.

        Ob tatsächlich der Patientenausdruck ausgedruckt wird, kann direkt bei der Medikamentenverordnung bestimmt werden. Je nachdem welche Option dort gewählt wurde: nicht drucken, drucken oder offen, erfolgt ein Ausdruck mit dem E-Rezept-Versand. In der Spalte “Drucken?” wird ggf. ein Icon angezeigt, entsprechend der gewählten Option für den Patientenausdruck beim Speichern oder Ausstellen einer Verordnung:

        • Kreuz – nicht drucken
          • Egal, ob eingestellt ist, dass automatisch ein Pat.Ausdruck gedruckt werden soll… In dem Fall erfolgt kein Ausdruck.
        • Haken – drucken
          • Egal, ob eingestellt ist, dass automatisch kein Pat.Ausdruck gedruckt werden soll… In dem Fall erfolgt ein Ausdruck.
        • Offen – kein Icon
          • Hier wird die Einstellung für den automatischen Ausdruck berücksichtigt. Außerdem wird der Patientenausdruck ausgedruckt, wenn "+Pat.Ausdruck" gewählt wird.

        6 Alle signieren
        Die Schaltfläche dient dazu, alle bereits angelegten und gespeicherten Verordnungen durch den Leistungserbringer zu signieren, aber noch nicht zu versenden.

        Auswahl signieren
        Die Schaltfläche dient dazu, die markierten Verordnungen bereits angelegte und gespeicherte Verordnungen durch den Leistungserbringer zu signieren, aber noch nicht zu versenden.

        Abhängig vom Workflow in der Praxis haben im Anschluss auch MFAs die Möglichkeit zu einem individuell festgelegten Zeitpunkt den reinen Versand von bereits signierten Verordnungen auszulösen.

        7 Auswahl versenden
        Über die Schaltfläche werden alle in der Tabelle markierten, nicht signierten und versendeten oder nur nicht versendeten Verordnungen im Stapel bearbeitet, wenn notwendig noch signiert und an den E-Rezept-Fachdienst versendet. Unabhängig von der tomedo Einstellung wird in dem Fall der Patientenausdruck ausgedruckt, wenn in der Medikamentenverordnung die Auswahl "drucken" eingestellt wurde.

        + Pat.-Ausdruck

        Über die Schaltfläche wird zusätzlich zu Auswahl versenden nach dem erfolgreichen Versand noch der Patientenausdruck über den definierten Drucker mit ausgestellt. Wurde bei der Medikamentenverordnung die Auswahl "nicht drucken" eingestellt, erfolgt für die Verordnungen auch kein Ausdruck, trotz der Aktion  "+ Pat.Ausdruck".

        + KIM

        Über die Schaltfläche wird zusätzlich zu Auswahl versenden nach dem erfolgreichen Versand noch die Direktzuweisung via KIM an eine Apotheke angestoßen. Die erzeugten E-Rezepte werden dann in der geöffneten KIM-Nachricht als Anhang hinzugefügt.

        HINWEIS:
        Nach aktueller Rechtslage dürfen LEI nur Zytostaika-Rezepturen einer Apotheke z.B. via KIM direkt zuweisen. Die Einhaltung unterliegt in der Verantwortung der Praxis

        8 Alle versenden
        Über die Schaltfläche werden alle bisher nicht signierten und versendeten oder nur nicht versendeten Verordnungen werden im Stapel bearbeitet, wenn notwendig noch signiert und an den E-Rezept-Fachdienst versendet. Unabhängig von der tomedo Einstellung wird in dem Fall der Patientenausdruck ausgedruckt, wenn in der Medikamentenverordnung die Auswahl "drucken" eingestellt wurde.

        + Pat.-Ausdruck

        Über die Schaltfläche wird zusätzlich zu "Alle versenden" nach dem erfolgreichen Versand noch der Patientenausdruck über den definierten Drucker mit ausgestellt. Wurde bei der Medikamentenverordnung die Auswahl "nicht drucken" eingestellt, erfolgt für die Verordnungen auch kein Ausdruck, trotz der Aktion  "+ Pat.Ausdruck".

        + KIM

        Über die Schaltfläche wird zusätzlich zu "Alle versenden" nach dem erfolgreichen Versand noch die Direktzuweisung via KIM an eine Apotheke angestoßen. Die erzeugten E-Rezepte werden dann in der geöffneten KIM-Nachricht als Anhang hinzugefügt.

        HINWEIS:
        Nach aktueller Rechtslage dürfen LEI nur Zytostaika-Rezepturen einer Apotheke z.B. via KIM direkt zuweisen. Die Einhaltung unterliegt in der Verantwortung der Praxis

        Mithilfe der Versand-Optionen 9 "Alle forciert versenden" und Auswahl forciert versenden" können alle bzw. die ausgewählten Verordnungen werden, wo für Patienten noch keine eGK im aktuellen Quartal gesteckt wurde, aber in den Einstellungen eine Einschränkung diesbezüglich Praxiswert konfiguriert wurde.

        Wird das E-Rezept erfolgreich versendet, erscheint das E-Rezept direkt in der Gematik-App. Ein extra Versand oder andere Aktionen sind diesbezüglich nicht notwendig.  Ergänzend kann direkt bei Versand des E-Rezepts die Information der Verordnung als Nachricht an die arzt-direkt App des gekoppelten Patienten gesendet werden, wenn die Einstellung unter Optionen 10 "autom. an arzt-direkt senden, wenn Patient gekoppelt ist" aktiviert ist.

         Der Patientenausdruck kann auch nach erfolgreichen Versand über die Schaltfläche "Pat.-Ausdruck" 11 geladen und anschließend ausgedruckt werden oder über die Schaltfläche "arzt-direkt" 12 an die arzt-direkt App als Nachricht ohne Token und damit ohne QR-Code, des gekoppelten Patienten gesendet werden. Alternativ kann der Patientenausdruck (also nur für bereits versendete E-Rezepte möglich) via KIM 13 versendet werden. Wählen Sie dazu die gewünschten Verordnungen aus und klicken auf KIM. Mit diesem Schritt werden die Patientenausdrucke der ausgewählten Verordnungen an die eine KIM-Mail gehangen. Der Dateiname des Patientenausdrucks umfasst: Vorname, Nachname und Geburtstag des Patienten. In der KIM-Mail besteht die Möglichkeit einen beliebigen KIM-Empfänger aus Ihrer selbsterstellten Ärzteliste (=nicht Verzeichnisdienst), wie z.B. Apotheke oder Altersheim auszuwählen.

        Konnte ein E-Rezept aufgrund fehlerhafter/unvollständiger Patienten-/Nutzer-/Betriebsstättendaten in tomedo nicht erfolgreich versendet werden, können die Daten im Nachgang editiert werden. Damit die Daten auch im E-Rezept aktualisiert werden, darf das E-Rezept nicht signiert sein. Deshalb besteht hier 14 die Möglichkeit, die Signatur zu entfernen.

        Muss ein versendetes E-Rezept storniert werden, wählen Sie das E-Rezept aus und klicken Sie auf die Schaltfläche "Stornieren" 15.

        Im Bereich 16 können Sie weitere Details zum selektierten E-Rezept einsehen:

        • von welchem Patienten ist das E-Rezept
          • Mit Klick auf die Kartei-Schaltfläche wird die Kartei des ausgewählten Patienten geöffnet und mit Klick auf das Medikamenten-Icon, die Medikamentenverordnung – bisher.
        • das verordnete Präparat
        • den Status des E-Rezepts
        • den Verordner 17
          • Der Verordner eines Rezeptes lässt hier anpassen. Dies kann nützlich sein, damit der verantwortliche Arzt diese E-Rezepte auch in der Inbox sieht.
        • Hinweis (generiert durch den Abfragedialog nach Ausstellung eines E-Rezeptes).
          • Über die Schaltflächen 18 (Freigeben, Hinweis, Gesperrt), kann der Status der Verordnung aktualisiert werden.
        • den E-Rezept-Token (Link, Grundlage des 2d-Codes) und
        • eine Fehlermeldung, z.B. bei fehlerhaftem Versand.

        Für den ausgewählten Patienten wird Ihnen außerdem im Bereich 19 der Medikamentenplan sowie die Rezept-Vorschau 20, wenn vorhanden, angezeigt. Achtung: Unter macOS Versionen kleiner 11.0 wird die eRezept-Vorschau in der eRezept-Verwaltung nicht skaliert und kann zum Teil abgeschnitten werden. In dem Fall muss der Bereich der eRezept-Vorschau entsprechend groß gezogen werden, um die Vorschau vollständig zu sehen.

        Anhand der Spalte Status 21 können Sie ablesen, ob das eRezept gespeichert, versendet, storniert oder der Versand aufgrund eines Fehlers nicht möglich war. Beachten Sie auch die anderen Spalten für mehr Informationen zum eRezept, wie z.B. den unterschiedlichen Datumsspalten. Hinweis: Alle Datumsspalten lassen sich nach Datum sowie nach “Ja” und “Nein” (auch “j” bzw. “n”) filtern.

        Läuft das eRezept-Modul nicht (roter Kreis), dann habe Sie hier 22 die Möglichkeit das Modul manuell zu stoppen, zu updaten und erneut wieder zu starten.

        E-Rezept in der Inbox

        Die Inbox erreichen Sie unter dem Menü Verwaltung → Inbox. Mit Öffnen des Fensters werden für den eingeloggten Nutzer automatisch alle nicht versendeten Verordnungen geladen. Analog zur E-Rezept Verwaltung, haben Sie hier die Möglichkeit Verordnungen zu versenden zuzüglich Erstellung des Patientenausdrucks und Verordnungen zu stornieren. Mit Auswahl einer Verordnung sehen Sie die eRezept-Vorschau, Medikamentenfenster des Patienten, sowie Details zum Patient und Status der Verordnung.
        Mehr Informationen zur Inbox erhalten Sie im folgenden Handbucheintrag.

        E-Rezept in der Kartei

        Das gespeicherte oder versendete E-Rezept wird in der Kartei unter dem Karteieintragstyp eMED gespeichert. Dieser eMED-Karteieintrag umfasst die E-Rezepte, welche in einem Schritt gespeichert oder ausgestellt wurden. Wird nur ein E-Rezept gespeichert oder ausgestellt, beinhaltet der Karteieintrag auch nur dieses E-Rezept. Werden mehrere E-Rezepte gleichzeitig gespeichert oder ausgestellt, enthält der Karteieintrag entsprechend auch mehrere E-Rezepte.

        Hinweise:

        • In der Formularveraltung ist verschiedenen Rezepttypen zu konfigurieren, in welcher Farbe der Rezept-Typ in der Kartei im MED sowie eMED Karteieintrag erscheinen soll. Diese Einstellung gilt also für das Papierrezepet sowie eRezept.

        • Pro Rezepttyp (rot, grün, blau) wird ein eMED-Karteieintrag angelegt.
        • Anhand des Karteitextes ist u.a. zu erkennen:
          • ob Verordnungen im E-Rezept noch nicht versendet wurden
          • wieviele Verordnungen das E-Rezept umfasst
          • auf welchen Kostenträger, das E-Rezept ausgestellt wurde
        • Die Hintergrundfarbe des eMED-Karteieintrags visualisiert, ob es sich um ein rotes, grünes oder blaues E-Rezept handelt.

        In dem Karteieintrag stehen Ihnen verschiedene Aktionen zur Verfügung:

        1. Ein noch nicht versendetes E-Rezept kann über diese Schaltfläche Ausstellen 1 versendet werden. Umfasst der Karteieintrag mehrere nicht versendete E-Rezepte, so werden mit dieser Aktion alle E-Rezepte des Karteieintrags versendet.
        2. Ein bereits versendetes oder nur gespeichertes E-Rezept kann über diese Schaltfläche Stornieren 2 ggf. storniert und anschließend gelöscht werden. Im erscheinenden Abfragedialog kann gewählt werden, ob nur die ausgewählte Verordnung oder alle Verordnungen im eMED Eintrag storniert werden sollen. Hinweis: Sind alle Verordnungen im eMED Eintrag storniert oder gelöscht, dann wird automatisch auch der eMED Eintrag gelöscht.
        3. Der Patientenausdruck 3 aller versendeten E-Rezepte des Karteieintrags wird über diese Schaltfläche erstellt.
        4. Über die Schaltfläche 4 werden alle E-Rezepte des Karteieintrags in der E-Rezept-Verwaltung geöffnet.
        5. Ist die Schaltfläche 5 aktiviert, wird mit Versand des E-Rezepts aus der Kartei der Patientenausdruck an die arzt-direkt App als Nachricht mit Angabe der Verordnung (ohne Token und damit ohne QR-Code) gesendet.
        6. Mit den Schaltflächen vorheriges und nächstes 6 kann durch die einzelnen E-Rezepte des Karteieintrags navigiert werden. Umfasst der Karteieintrag nur ein E-Rezept sind diese Schaltflächen entsprechend deaktiviert.
        7. An der Stelle 7 können Sie den Status sowie die Dok.-ID des angezeigten E-Rezepts ablesen.

        Stornierung einer Verordnung

        Das bisher bekannte einfache Löschen eines Rezept-Formulars aus der Kartei oder einer einzelnen Verordnung aus der Bisher-Liste wird für das E-Rezept zur Aktion “Stornieren und Löschen”. Hier gibt es einen Unterschied zur Papierverordnung: Wenn ein E-Rezept nicht mehr storniert werden kann, weil es z.B. vom Patienten bereits eingelöst wurde, kann die Verordnung in tomedo auch nicht mehr gelöscht werden.

        Ein gespeichertes oder versendetes E-Rezept löschen bzw. stornieren:

        gespeichertes E-Rezept in der Kartei stornieren: Mit diesem Schritt wird der Karteieintrag gelöscht. Weiter wird die Verordnung aus der Medikamentenverordnung (Bisher) gelöscht. In der E-Rezept-Verwaltung wird das gespeicherte E-Rezept als “gelöscht” markiert. Der Status “Gespeichert” wird für das E-Rezept beibehalten.

        gespeicherte Medikamentenverordnung unter dem Reiter Bisher in der Medikamentenverordnung für gespeichertes E-Rezept stornieren: Es erscheint eine Abfrage, ob das dazugehörige Rezept aus der Kartei gelöscht werden soll. Weiter wird in einem zweiten Abfragedialog nachgefragt, ob auch das Medikament aus dem Medikamentenplan gelöscht werden soll. In der E-Rezept-Verwaltung wird das gespeicherte E-Rezept als “gelöscht” markiert. Der Status “Gespeichert” wird für das E-Rezept beibehalten.

        löschen der gespeicherten Medikamentenverordnung unter dem Reiter Plan für gespeichertes E-Rezept: Hier erscheint keine weitere Abfrage, da aus dem Medikamentenplan ohne Einschränkung eine Verordnung gelöscht werden kann und hat somit keine Auswirkung auf die Verordnung selbst.

        Stornierung des versendeten E-Rezepts in der Kartei: Der Karteieintrag wird nicht gelöscht. In der Medikamentenverordnung (Bisher) werden alle dazugehörigen Verordnungen gelöscht. In der E-Rezept-Verwaltung erhalten alle E-Rezepte den Status Storniert und werden als “gelöscht” markiert.

        Löschen des eMED-Karteieintrags von einem versendeten E-Rezept: Mit der Aktion Stornieren, wird der Karteieintrag gelöscht und damit auch alle enthaltenen E-Rezepte. In der Medikamentenverordnung (Bisher) werden ebenfalls alle dazugehörigen E-Rezepte gelöscht. In der eRezept-Verwaltung erhalten alle E-Rezepte den Status Storniert und werden als “gelöscht” markiert.

        Löschen einer Medikamentenverordnung unter dem Reiter Bisher für ein versendetes E-Rezept: Wird eine einzelne Verordnung (E-Rezept) gelöscht, welche mit anderen E-Rezepten in einem Karteieintrag dokumentiert wurde, erscheint die Abfrage, ob alle Verordnungen auf dem Rezept gelöscht werden sollen. Mit Bestätigung – nein, Rezept behalten – wird nur die ausgewählte Verordnung (das E-Rezept) gelöscht. Weiter wird in einem zweiten Abfragedialog nachgefragt, ob auch das Medikament aus dem Medikamentenplan gelöscht werden soll. Im Karteieintrag zeigt das E-Rezept anschließend den Status storniert. In der E-Rezept-Verwaltung erhält das Rezept den Status Storniert und wird als “gelöscht” markiert.

        Wird eine Verordnung eines Rezepts gelöscht, welche allein in einem Karteieintrag dokumentiert wurde, erscheint die Abfrage, ob das dazugehörige Rezept aus der Kartei gelöscht werden soll. Mit Bestätigung – ja, auch Rezept löschen – wird der zugehörige eMED-Karteieintrag gelöscht. Weiter wird in einem zweiten Abfragedialog nachgefragt, ob auch die Verordnung aus dem Medikamentenplan gelöscht werden soll. In der E-Rezept-Verwaltung erhält das E-Rezept den Status Storniert und wird als “gelöscht” markiert.

        Löschen einer Medikamentenverordnung unter dem Reiter Plan für ein versendetes E-Rezept: Hier erscheint keine weitere Abfrage, da aus dem Medikamentenplan ohne Einschränkung eine Verordnung gelöscht werden kann.

        Stornierung eines E-Rezepts in der E-Rezept-Verwaltung: Mit dieser Aktion erscheint die Abfrage, ob das dazugehörige Rezept aus der Kartei gelöscht werden soll. Mit Bestätigung – ja, auch Rezept löschen – werden der Karteieintrag gelöscht sowie alle darin enthaltenen E-Rezepte storniert und gelöscht. Weiter wird in einem zweiten Abfragedialog nachgefragt, ob die Verordnung auch aus dem Medikamentenplan gelöscht werden soll. In der E-Rezept-Verwaltung erhält das E-Rezept den Status Storniert und wird als “gelöscht” markiert.

        Workflows für E-Rezept-Ausstellung

        Im Wesentlichen ist der Workflow zur E-Rezept-Ausstellung dadurch geprägt, welcher Nutzer unter welchen Umständen E-Rezepte signieren und versenden darf. So können Sie Ihren bisherigen Workflow zur Medikamentenverordnung auch nach der Umstellung auf das E-Rezept im Wesentlichen beibehalten, wenn der Verordner bzw. der eingeloggte Nutzer auch E-Rezepte signieren/versenden darf.

        Durch die rein elektronische, papierlose Verordnung bieten sich aber auch neue Möglichkeiten. Im Folgenden stellen wir Ihnen einmal die Möglichkeiten zur E-Rezept-Erstellung bis Versand in Abhängigkeit vom eingeloggten Nutzer: Vertragsarzt, WBA oder MFA sowie Signatursetup vor. Welcher Ablauf zu ihrem jeweiligen Praxisablauf am besten passt, kann sehr unterschiedlich ausfallen. Dies wird im darauffolgenden Abschnitt vorgestellt.

         

        Hinweis zum Ablauf: Die Signierung/Versendung des E-Rezepts kann auch erfolgen, wenn der Patient bereits die Praxis verlassen hat. Für den Patienten ist der erfolgreiche Versand des E-Rezepts wichtig, wenn er es in der Apotheke einlösen/abholen möchte.

        Hinweis: Wird ein E-Rezept erfolgreich versendet, erscheint dieses direkt in der e-Rezept-App der Gematik. Hierfür benötigen Sie eine eGK und ein Smartphone mit NFC-Funktion sowie einen PIN für die Gesundheitskarte.

        Workflow 1 – für Vertragsarzt

        Der Arzt redet mit dem Patienten im Arztzimmer, erstellt dort eine Medikamentenverordnung und klickt auf ausstellen, weil die Komfortsignatur an, ist kann das E-Rezept ohne eHBA-PIN Eingabe direkt signiert und versendet werden. Der Patient kann jetzt zur gewünschten Apotheke gehen und das E-Rezept einlösen.

        Workflow 2 – für Vertragsarzt

        Der Arzt behandel mehrere Patienten in Folge und erstellt bei einzelnen Behandlungen eine Medikamentenverordnung, welche er speichert. In einer Behandlungsfreienzeit können alle noch nicht versendeten E-Rezepte für die Patienten aus der E-Rezept-Verwaltung oder Inbox heraus versendet werden. Dazu muss der Nutzer nur auf "Alle Versenden" oder "Auswahl Versenden" klicken und die E-Rezept werden ohne extra eHBA-PIN Eingabe direkt versendet, weil die Komfortsignatur aktiv. Alternativ kann die Stapelsignatur verwendet werden. Bei Verwendung muss für den Versand von mehreren Verordnungen nur einmal die eHBA-PIN Eingabe am KT eingegeben werden.

        Tipp für Vorauswahl von E-Rezepten: Mithilfe von Filtern und Patientenlisten können die gewünschten Verordnungen in die E-Rezept-Verwaltung geladen werden.

        Hinweis zur Inbox: In der Inbox werden ausschließlich die unversendeten Verordnungen geladen, für die der eingeloggte Nutzer verantwortlich ist.

        Workflow 3 – für MFA und Vertragsarzt

        Der Patient kommt an die Anmeldung, weil ein Folgerezept benötigt wird. Die MFA verordnet das Medikament (wobei der betreffende Arzt als Verordner gewählt wird) und speichert es. Je nach Bedarf kann die MFA ein Hinweis beim Verordnen für das E-Rezept hinterlassen und den Status (Freigegeben, Hinweis, Gesperrt) anpassen, sodass der Arzt direkt in der E-Rezept-Verwaltung sieht, welche E-Rezepte vor dem Versand zu prüfen sind. Nun kann die MFA dem Patienten sagen, dass das E-Rezept bald versendet wird und der Patient in X Stunden das E-Rezept in der Apotheke abgeholt werden kann. Der Arzt schaut später an seinem Arbeitsplatz in die E-Rezept-Verwaltung oder Inbox, prüft alle durch die MFA ausgestellten Rezepte und versendet diese bequem über die Komfortsignatur.

        Tipp für E-Rezept-Vorbereitung: Aktivieren Sie die tomedo Einstellung unter Praxis → Mediks "Hinweis für signierenden Arzt beim Verordnen abfragen". Ist diese Einstellung aktiviert, erscheint ein Hinweisfenster pro Rezepttyp (rot, blau, grün) mit der Auflistung der zu verordnenden Medikamente. In diesem Hinweisfenster hat die MFA die Möglichkeit den Status: Freigegeben, Hinweis, Gesperrt zu setzten sowie einen Text für den Signierenden Arzt zu hinterlassen, wie z.B. "Verordnung bitte Prüfen" oder "Medikament nicht im MedPlan". Später prüft, signiert und versendet der verantwortliche Arzt die E-Rezepte, für die er verantwortlich ist, aus der Inbox oder eRezeptverwaltung heraus. Ist der Verantwortliche Arzt verhindert, kann auch ein anderer Vertragsarzt dieses E-Rezept in der eRezeptverwaltung (nicht Inbox) auswählen, signieren und versenden, wenn der Verantwortliche Arzt für die Verordnungen aktualisiert wird.

        Tipp für E-Rezept-Ausstellung: Über Filter kann eine Auswahl der gewünschten E-Rezepte erfolgen.

        Tipp für E-Rezept-Erstellung: Wählen Sie bereits in der Medikamentenverordnung, ob ein Patientenausdruck ausgegeben (gedruckt) werden soll. Unabhängig von der zentralen Einstellung wird diese Auswahl berücksichtigt. Schauen Sie hier für mehr Informationen.

        Workflow 4 – für MFA und Vertragsarzt

        Wie im vorangegangen Ablauf kommt der Patient an die Anmeldung, weil ein Folgerezept benötigt wird. Der Arzt vertraut vollständig seiner MFA. So erstellt die MFA das Folgerezept für den Patienten, mit Auswahl des Arztes als Verordner in der Medikamentenverwaltung aus und versendet es direkt. Dafür darf der eHBA des Arztes nicht in einem erhöhten Sicherheitszustand (keine aktive Kartensitzung, keine aktive Komfortsignatur) sein. So erscheint bei der Signierung des E-Rezeptes eine PIN-Abfrage am Kartenterminal, der eHBA-PIN muss jetzt für die Einzel- oder besser Stapelsignatur eingegeben werden, sodass das E-Rezept direkt versendet wird.

        Workflow 5 – für MFA und Vertragsarzt

        Der Arzt hat keine Zeit, die bereits geprüften und verordneten E-Rezepte zu signieren, zu versenden. So kann die MFA seines Vertrauens die abgesprochenen Verordnungen in der E-Rezept-Verwaltung auswählen und den Versand auslösen. Am Kartenterminal mit gesteckter eHBA vom Verantwortlichen Arzt erscheint jetzt die eHBA PIN-Abfrage. Mit dieser Verifizierung können die E-Rezept versendet werden. In dem Szenario ist der Versand nur möglich, wenn der verantwortliche Arzt (der Abrechner) keine aktive Komfortsignatur hat und keine aktive Kartensitzung hat.

        Workflow 8 – für MFA und Vertragsarzt

        Arzt speichert Verordnungen während der Behandlung von Patienten oder die MFA bereitet Folgeverordnungen in Absprache mit dem Arzt selbst vor. Weil der Vertragsarzt der MFA seines Vertrauens erlaubt seine Komfortsignatur mitzubenutzen, erteilt der Vertragsarzt dafür die in den tomedo Einstellungen unter Nutzer -> Anmeldung die Erlaubnis. So kann die MFA E-Rezept direkt in der Medikamentenverordnung ausstellen, wenn dieser Vertragsarzt als Verordner gewählt wurde. Oder die MFA wählt in Absprache mit dem Vertragsarzt gespeicherte Verordnungen in der E-Rezept-Verwaltung aus, für welche der Vertragsarzt verantwortlich ist und signiert und versendet diese.

        Hinweise zur Ausstellung:

        • Es können nur Verordnungen signiert werden, wo auch der Vertragsarzt der verantwortliche Arzt ist. So kann die MFA nicht von einem anderen Vertragsarzt E-Rezepte in dessen Namen signieren.
        • Die Signierung ist jetzt nur möglich, wenn der verantwortliche Arzt (der Abrechner) eine aktive Komfortsignatur hat.

        Workflow 6 – Vertragsarzt hat eHBA vergessen

        Der Vertragsarzt hat seinen eigenen eHBA vergessen und behandelt seine Patienten. Die Medikamente kann der Arzt aufgrund des vergessenen eHBAs nur speichern. Anschließend kann ein anderer Arzt in der Praxis seine Verordnungen aus der E-Rezept-Verwaltung versenden.

        Hinweise für E-Rezept-Versand:

        • Für den E-Rezept-Versand muss der verantwortliche Arzt aktualisiert werden.
        • Werden Verordnungen von unterschiedlichen Verantwortlichen Ärzten versendet, dann erscheint der Abfragedialog pro Verantwortlicher Arzt, ob der Verantwortliche Arzt in der Verordnung aktualisiert werden darf.

        Workflow 6 – Vertragsarzt hat eHBA vergessen

        Darf der Vertragsarzt mit vergessenen eHBA die Komfortsignatur von anderen Vertragsarzt nutzen, ist das einmal in der E-Rezpet-Verwaltung oder mit Ausstellung aus Medikamentenverordnung möglich. Wichtig bei diesem Workflow ist, dass der Arzt als Verordner gewählt wird, von dem auch die Komfortsignatur verwendet wird, weil die Signatur von dem anderen Arzt nur verwendet werden kann, wenn auch die Signatur mit dem verantwortlichen Arzt (im Fall des Arztes auch gleich Verordner) übereinstimmt.

        Workflow 7 – WBA und Vertragsarzt

        WBA mit eigenem eHBA und Card-ID, die in der Nutzerverwaltung für WBA hinterlegt ist, darf Patienten eigenständig behandeln und in Absprache Medikamente verordnen. WBA ist Formulararzt und wählt somit sich selbst als Verordner in der Medikamentenverordnung aus und speichert die Verordnung, wo ggf. eine Rücksprache mit dem verantwortlichen abrechnenden Arzt zu halten ist oder versendet die E-Rezepte direkt aus der Medikamentenverordnung. Die gespeicherten E-Rezepte können später durch den Vertragsarzt aus der E-Rezept-Verwaltung oder Inbox versendet werden.

        Hinweis zur Signatur: Mit allen Signaturarten (Einzel-, Stapel- und Komfortsignatur) kann der WBA mit seinem eigenen eHBA die E-Rezepte signieren.

        Hinweis zum E-Rezept-Stylesheet: Der Verantwortliche Arzt, auf den der WBA abrechnet, erscheint zusätzlich im E-Rezept-Stylesheet (Arztstempel).

        Workflow 8 – WBA und Vertragsarzt

        Der Arzt in Weiterbildung (WBA) ohne eigene eHBA behandelt Patienten und muss ggf. diese Medikamente verordnen. WBA hat keine LANR und ist kein Formulararzt und ist somit nicht als Verordner in der Medikamentenverordnung auswählbar. So wählt der WBA als Verordner den Vertragsarzt aus, auf den er abrechnet, und speichert die Verordnungen. Später kann der Vertragsarzt die Verordnungen prüfen und aus der Inbox oder E-Rezept-Verwaltung versenden.

        Tipp für eRezept-Vorbereitung: Aktivieren Sie die tomedo Einstellung unter Praxis -> Mediks "Hinweis für signierenden Arzt beim Verordnen abfragen". Ist diese Einstellung aktiviert, erscheint ein Hinweisfenster pro Rezepttyp (rot, blau, grün) mit der Auflistung der zu verordnenden Medikamente. In diesem Hinweisfenster hat der WBA die Möglichkeit den Status: Freigegeben, Hinweis, Gesperrt zu setzten sowie einen Text für den Signierenden Arzt zu hinterlassen, wie z.B. "Verordnung bitte Prüfen" oder "Medikament nicht im MedPlan". Später kann der verantwortliche Arzt oder ein anderer signierender Arzt die Verordnung prüfen und anschließend signieren und versenden.

        Workflow 9 – WBA und Vertragsarzt

        Selbe Ausgangslage, wie beim voran gegangenem Szenario. WBA verordnet Medikament und versendet direkt E-Rezepte, wo keine Rücksprache zum abrechnenden Arzt erforderlich ist. Am Kartenterminal mit gesteckter eHBA vom Verantwortlichen Arzt erscheint jetzt die eHBA PIN-Abfrage. Mit dieser Verifizierung können die E-Rezept versendet werden.

        Hinweis zur Ausstellung: Die Signierung ist jetzt nur möglich, wenn der verantwortliche Arzt (der Abrechner) keine aktive Komfortsignatur hat und keine aktive Kartensitzung hat. Die eHBA darf also nicht im  "erhöhten Sicherheitszustand" sein.

        Workflow 10 – WBA und Vertragsarzt

        Der WBA (egal ob Formulararzt oder nicht) behandelt eigenständig Patienten und stellt in dem Zuge auch eigenständig Medikamente aus. Hier erlaubt aber der Vertragsarzt, auf den der WBA abrechnet, dem WBA seine Komfortsignatur mitzuverwenden. 

        a) Der WBA wählt den abrechnenden Arzt als Verordner und löst den E-Rezept-Versand aus. 

        b) Der WBA wählt sich selbst als Verordner und löst den E-Rezept-Versand aus. 

        In beiden Fällen kann die Komfortsignatur, vom abrechnenden Arzt, verwendet und E-Rezepte versendet werden.

        Hinweis: Wird der WBA als Verordner gewählt, kann die Signatur nur von dem Vertragsarzt auf diesen Weg verwendet werden, auf den der WBA selbst auch abrechnet.

        Workflow 11 – via Patientenausdruck E-Rezept einlösen

        Der Arzt hat erfolgreich das E-Rezept versendet. Der Patient hat seine eGK vergessen, möchte aber direkt auf dem Heimweg das Rezept von der Apotheke abholen. Der Arzt kann alternativ dem Patienten den Patientenausdruck ausdrucken, damit der Patient die Verordnung einlösen kann.

         

        Workflow 12 – Patientenausdruck via KIM versenden

        Wichtige Vorabinformation: Beim KIM-Versand von E-Rezepten ist zu beachten, dass es Praxen weiterhin untersagt ist, Verordnungen direkt einer einer Apotheke zuzuweisen – auch wenn die oder der Versicherte das ausdrücklich wünscht und eine schriftliche Patientenweisung vorliegt. Der sichere Übertragungsweg via KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist hier explizit „keine” Ausnahme. Aktuell ist nur bei Verordnungen für Zytostatika-Zubereitungen die Direktzuweisung aus der Praxis in die Apotheke erlaubt und als Ausnahme definiert. Es liegt somit in der Verantwortung der Praxen, sich an diese Vorgabe zu halten und die Funktionalität in tomedo® ausschließlich für die genannte Ausnahme zu nutzen.

        Ein Arzt behandelt mehrere Patienten im Altersheim und verordnet die notwendigen Medikamente. Für den einfachen Ablauf sollen die Patientenausdrucke gebündelt an die Apotheke via KIM gesendet werden. So kann sich der Arzt über eine Patientenliste alle zu versendenden E-Rezepte in die E-Rezept-Verwaltung laden und anschließend alle E-Rezepte in einem Schritt signieren und versenden. Final können über den KIM Button die Patientenausdrucke für die erfolgreich versendeten E-Rezepte an einen gewünschten KIM-Empfänger, wie eine Apotheke, gesendet werden.

        Fragen, Probleme und Lösungen rund um das E-Rezept

        1. Der Arztstempel ist nicht formatierbar, warum?

        Der Inhalt des Arztstempels wird anhand der hinterlegten Daten für den Arzt automatisch generiert und kann nicht manuell durch den Nutzer formatiert werden. Das Format für den Arztstempel ist durch die KBV vorbestimmt.

        2. Was muss der Patient zum Einlösen des E-Rezepts tun?

        a) Über die eGK kann ebenfalls die Identifizierung des Patienten und zum Abruf der für ihn ausgestellten E-Rezepte verwendet werden. Dazu muss in der Apotheke die eGK in ein Kartenterminal gesteckt werden.

        b) Nutzt der Patient die eRezept-App der Gematik (verfügbar im PlayStore und AppStore) erscheint das von Ihnen ausgestellte E-Rezept in seiner App, nachdem Sie es erfolgreich versendet haben (die Verknüpfung erfolgt über die Versichertennummer des Patienten).

        c) Falls der Patient keine E-Rezept-App benutzt, können Sie ihm einen Patientenausdruck ausdrucken. Dieser enthält einen 2D-Code, der dann in der Apotheke gescannt werden kann.

        In der Apotheke scannen die Mitarbeiter entweder den Data-Matrix-Code aus der App oder vom Patientenausdruck oder rufen die Daten über die Versichertennummer (eGK) ab und händigen nach Abgleich mit den vorhandenen Informationen auf dem eRezept-Server in der TI dem Versicherten das verordnete Medikament aus.

        3. Das E-Rezept kann nicht storniert werden

        Das Stornieren von E-Rezepten ist nur möglich, wenn es noch nicht in der Apotheke eingelöst wurde. Kann die Apotheke das verordnete Medikament nicht ausgeben, hat es aber schon "abgerufen", dann muss die Apotheke das E-Rezept über die Apothekensoftware wieder digital "zurückgeben".

        4. Hilfe, es können keine E-Rezepte ausgestellt werden.

        Prüfen Sie als Erstes in der E-Rezept-Verwaltung in der Detailansicht für das ausgewählte E-Rezept die Fehlermeldung. Gegebenenfalls kann das Problem dadurch selbst behoben werden. Zum Beispiel, weil fehlende Patientendaten vervollständigt wurden.

        Andere mögliche Fehlermeldungen sind:

        a) Der eHBA ist in einer Sitzung mit erhöhtem Sicherheitszustand

        In dem Fall hat ein anderer Nutzer eine aktive Komfortsignatur oder die Einzelsignatur für den eHBA aktiviert (= erhöhter Sicherheitszustand). So kann kein anderer Nutzer den eHBA verwenden. In dem Fall muss mit dem eHBA Eigentümer geklärt werden, ob die aktive Kartensitzung für die eHBA beendet werden kann, sodass der eHBA durch einen anderer Nutzer zu verwenden ist.

        b) Versichertenkarte nicht gesteckt

        In dem Fall ist die Ursache dafür eine Beschränkung durch die tomedo Einstellung "Rezepte nur signieren und versenden, wenn Karte im Quartal gesteckt wurde". Diese Prüfung ist nicht verpflichtend. Ein Nutzer mit Admin-Rechten kann in tomedo Einstellungen die Beschränkung Beispielsweise anpassen zu: "Nachfragen, wenn Karte noch nicht gesteckt". So haben Sie die Möglichkeit, dennoch ein E-Rezept zu versenden.

        c) Es sind keine lokalen und entfernten Kartenterminals hinterlegt

        In dem Fall steckt der eHBA in einem anderen Terminal an einem anderen Platz UND es ist keine Komfortsignatur aktiv.

        Hier ist am Arbeitsplatz / Kartenlesegerät mit eHBA zu prüfen, welcher Nutzer eingeloggt ist. Ist der Besitzer des eHBAs eingeloggt, muss der eHBA aus dem Lesegerät neu gesteckt und dann die Komfortsignatur aktiviert werden.

        d) Zeitüberschreitung der Anforderung / Internal Server Error

        In dem Fehlerfall können verschiedene Schritte bei der Behebung helfen. Nach jedem Schritt kann ein neuer Versand-Versuch gestartet werden.

        Im ersten Schritt: Schauen Sie in der E-Rezept-Verwaltung, ob das E-Rezept Modul gestartet ist. Erscheint der Punkt grün, läuft das Modul. Ist der Punkt rot klicken Sie auf Modul starten. Prüfen Sie weiter, ob die weiteren Anbindungen rund um das Modul aktiv sind. Klicken Sie dazu auf den Punkt. Weiter können Sie auf dem Gematik-Dashboard einsehen, ob die TI-Verbindung seines Gematik grundsätzlich möglich ist.

        Im zweiten Schritt: Sollte das E-Rezept-Modul gestoppt und anschließend neu gestartet werden. Gegebenenfalls sollte der Schritt direkt nochmal ausgeführt werden.

        Im dritten Schritt: Der Rechner, wo der tomedo Server läuft, neu starten.

        Im vierten Schritt: In der Praxis klären, ob an den Firewall-Einstellungen etwas geändert wurde.

        e) Zugriffsbedingung nicht erfüllt

        Prüfen Sie, ob die verwendete SMCB in Ihrem Aufrufkontext verifiziert ist. Sehr wahrscheinlich muss in dem Fall die SMCB verifziert werden.

        5. Wie kann der Sicherstellungsassisent E-Rezepte ausstellen?

        Ob und wie ein Sicherstellungsassistent E-Rezepte ausstellen kann, hängt von der Konfiguration in tomedo ab. Ist ein Sicherstellungsassistent mit der Qualifikation "Arzt in Vertretung" hinterlegt, muss für diesen Nutzer auch seine LANR hinterlegt. Eine Pseudo-LANR wird durch die Anforderung der KBV nicht akzeptiert. Hat der Sicherstellungsassistent keine eigene LANR muss dieser als "Arzt in Weiterbildung" hinterlegt werden. Da der Arzt in Weiterbildung nach den KBV-Anforderungen auch keine LANR haben darf.

        Schauen Sie auch in das Kapitel für die Nutzer-Konfiguration.

         6. Wo muss die LANR im E-Rezept aufgeführt sein, damit die Apotheke es akzeptiert?

        Entscheidend ist, dass die LANR des verantwortlichem (=abrechnenden) Arztes im Arztstempel des E-Rezepts aufgeführt wird.

        Hinweis: Es wird nicht das Stylesheet übermittelt, sondern nur die elektronische Verordnung, in der die LANR des verantwortlichen Arztes (Abrechners) angegeben werden muss. Die LANR des Weiterbildungsassistenten / Sicherstellungsassistenten kann angegeben werden, wenn dieser eine hat und dies keine Pseudo-LANR ist. Ansonsten muss dieses Feld leer bleiben.

        Beispiele zum Verständnis: 

        Ist der verantwortliche Arzt gleichzeitig als Verordner gewählt, dann erscheint die LANR auch im KBV-ähnlichen Header (links oben).

        Ist der Arzt in Weiterbildung ohne LANR der Verordner steht die LANR vom verantwortlichem (=abrechnenden) Arztes im Arztstempel des E-Rezepts. Aber im KBV-ähnlichen Header (links oben) wird dann keine LANR aufgeführt. Das liegt nicht an tomedo, sondern an dem Stylesheet der KBV/Gematik, was an der Stelle verwendet werden muss. In der elektronischen Verordnung, welche an die Apotheke gesendet wird, ist die LANR des Abrechners enthalten.

        Ist der Arzt in Weiterbildung mit LANR der Verordner steht die LANR vom WBA UND verantwortlichem (=abrechnenden) Arztes im Arztstempel des E-Rezepts. Im KBV-ähnlichen Header (links oben) wird dann die LANR des WBA aufgeführt.

        Hilfestellung für die Rezeptausstellung allgemein im Praxisalltag

        1. Es soll für ein Patienten mit BG Besuch ein grünes eRezept ausgestellt werden.

        In dem Fall muss in der Medikamentenverordnung (vorne in der Verordnungszeile) der Rezepttyp auf grün gestellt werden. 

        2. In Abhängigkeit von Diagnosen dürfen Medikamente als rotes eRezept ausgestellt werden. Beispiel Osteoporose. Automatisch Hinweis anzeigen lassen, wenn die Bedingung erfüllt ist. 

        Als Erstes: Automatischen Marker anlegen, der ihren Trigger überwacht: in Ihrem Fall z.B. Karteidiagnose Code enthält "M80".

        Als Zweites: Aktionskette anlegen, die beim Verordnen eines Medikamentes auslöst und mit der Abfrage IstMarkerGesetzt den Osteoporose-Marker als Bedingung beinhaltet.

        Als Drittes: Im Aktionskettenauslöser sind alle ATC-Codes derjenigen Medikamentengruppen einzufügen, bei denen die gewünschte Meldung angezeigt werden soll. Achtung: Die Auswahl dieser Codes ist entscheidend, damit die Funktion zuverlässig funktioniert!

        3. Für lange ist das eRezept einlösbar?

        Regulär 4 Wochen, genauso wie das rosafarbene Papier-Rezept.

        4. BG-Rezept – Unterscheidung: Berufskrankheit und Arbeitsunfall und welche Daten müssen dafür hinterlegt sein.

        Wenn die Behandlung zu Kosten der BG erfolgen soll, dann muss im ersten Schritt der Arbeitgeber mit BG für den Patienten in den Patientendetails (Reiter: Berufsgenossenschaft unter Abrechnung) hinterlegt sein oder ggf. im Unfall beim Durchgangsarztverfahren.

        Weiter muss der Besuch als BG-Besuch markiert sein. Dies ist in den Patientendetails rechts oben möglich. Ist der BG-Besuch aktiviert, steht auch die Option zur Verfügung den Unfalltag und Ort zu erfassen.

        Diese Daten werden dann entsprechende für Verodnungen übernommen.

        Eine Berufskrankheit wird im eRezept gesetzt, wenn ein BG-Besuch vorliegt (und eine BG für den Patienten hinterlegt ist) und kein Unfall vorliegt.

        Ein Arbeitsunfall wird im eRezept gesetzt, wenn ein BG-Besuch vorliegt (und eine BG für den Patienten hinterlegt ist) und ein Unfall vorliegt.

        5. Patientenausdruck an Apotheken senden –  warum keine Weiterentwicklung zur einfacheren Apothekenauswahl pro Patient

        Grundsätzlich unterstützt tomedo eine KIM-Mail Zusendung an Apotheken. Von einer Weiterentwicklung zur einfacheren Apothekenauswahl pro Patient wird abgesehen, weil es Praxen weiterhin untersagt ist, Verordnungen direkt einer Apotheke zuzuweisen – auch wenn die oder der Versicherte das ausdrücklich wünscht und eine schriftliche Patientenweisung vorliegt! 

         

        Wechselwirkungen zwischen Medikamenten prüfen

        Bei Verordnen eines neuen Medikaments kann durch die Interaktionsprüfung festgestellt werden, ob Wechselwirkungen zwischen Medikamenten bestehen. Dazu wählen Sie zunächst die gewünschte Kartei des Patienten aus und geben in der Kommandozeile „REZ“ für Rezept ein. Anschließend geben Sie den Namen des Medikaments in die Spalte „Name“ ein, markieren das Medikament und klicken auf die Schaltfläche „Interaktionsprüfung“. Danach öffnet sich etwa das Fenster Prüfung auf Medikamenten-Wechselwirkung oder es kommt oben links die Meldung, dass keine Wechselwirkungen vorhanden sind. Durch Drücken des Informationssymbols kann festgestellt werden, welche Wechselwirkung besteht.

        Im Medikamentenplan können Sie ebenfalls Interaktionen der Medikamente nachvollziehen. Dazu öffnen Sie in der Medikamentenverordnung über die Schaltfläche „Plan“ den Medikamentenplan und drücken anschließend die Schaltfläche „Interaktionen“.

        Bundeseinheitlicher Medikationsplan

        Bei gleichzeitiger Einnahme von mindestens drei verordneten, systemisch wirkenden Medikamenten hat der Patient seit 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan. Diesen können Sie über tomedo® erstellen und bearbeiten sowie einscannen oder einfügen, falls er von einer anderen Praxis erstellt wurde.

        BMP aufrufen

        Sie haben in tomedo® mehrere Möglichkeiten, wie Sie den BMP eines Patienten aufrufen können.

        Schaltfläche in der Symbolleiste

        Sowohl in der Tagesliste als auch in der Kartei haben Sie die Option, das BMP-Symbol in die jeweilige Symbolleiste hinzuzufügen. In der Kartei ist die Schaltfläche immer aktiv. In der Tagesliste müssen Sie zunächst einen Patienten aus der Liste anklicken, um den BMP auswählen zu können.

        Reiter "Patient" und Shortcut

        Über die Menüleiste in tomedo® können Sie über Patient → BMP den Bundeseinheitlichen Medikationsplan aus der Tagesliste, der Kartei oder den Patientendetails öffnen. Alternativ können Sie auch den Shortcut ⇧Shift + ⌘Cmd + B nutzen.

        Über "Mediks"

        Über die "Mediks"-Schaltfläche können Sie die Medikamentenverordnung des gewünschten Patienten öffnen. Klicken Sie dort auf den Reiter "Plan" und dann auf das BMP-Symbol, um den Bundeseinheitlichen Medikationsplan zu öffnen.

        Übersicht

        Die Ansicht des BMP in tomedo® teilt sich in vier Hauptbereiche auf. Links oben 1 wird zunächst angegeben, für wen der Plan gilt. Außerdem sehen Sie hier, wer diesen Plan ausgedruckt hat, mit entsprechender Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

        Für diesen Ersteller-Bereich können Sie auch bereits in den tomedo® Einstellungen unter Nutzer → Sonstiges hinterlegen, welche Angaben auf dem BMP erscheinen sollen:

        Daneben befindet sich im BMP-Fenster der Parameterblock-Konfigurator 2. Hier können Sie angeben, welche Parameter für den Patienten eingetragen und auch auf dem Ausdruck ersichtlich sind. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt Parameterblock. Rechts davon 3 können Sie einsehen, welche Daten tatsächlich in welcher Form auf dem Ausdruck oder der PDF des BMP erscheinen. Das Geburtsdatum sowie das Änderungsdatum sind dabei immer zu sehen.

        Im unteren Bereich sehen Sie den eigentlichen Medikationsplan 4. Hier werden alle Medikamente des Patienten aufgelistet. Außerdem sind Zwischenüberschriften und Freitextzeilen möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Befüllen des BMP.

        Der Parameter-Block

        Oben rechts im Fenster sehen Sie den Parameter-Block. Dazu gehören auf der linken Seite der Konfigurator, über welchen Sie entscheiden, welche Informationen in diesen Block gehören und auf der rechten Seite eine Zusammenfassung dessen, was schlussendlich auf einem Ausdruck oder einer PDF des BMP erscheint.

        Sie können die möglichen Parameter dabei frei ausfüllen. Für die Felder "Gewicht", "Größe" und "Kreatinin" besteht dabei eine Besonderheit: Sollten Karteieinträge mit den entsprechenden Daten für den Patienten vorhanden sein (z.B. ein BMI-Eintrag für die Angaben Größe und Gewicht), können Sie auf die Schaltfläche hinter dem Eingabefeld klicken. Es öffnet sich ein Popup-Fenster, in welchem Sie auswählen können, ob ein bereits vorhandener Wert übernommen werden soll.

        Die Parameter erscheinen nur dann auf dem eigentlichen BMP, wenn Sie die entsprechenden Checkboxen aktivieren.

        Da im BMP nur drei Zeilen mit jeweils 25 Zeichen angezeigt werden können, erscheint rechts in dem eingerahmten Feld eine Vorschau. Sollten Sie insgesamt Parameter mit mehr Text ausgewählt haben, wird am Ende der dritten Zeile "…" gesetzt. Außerdem besteht eine Hierarchie, welche Parameter zuerst aufgelistet werden:

        1. Allergien und Unverträglichkeiten
        2. Schwanger
        3. Stillen
        4. Gewicht
        5. Größe
        6. Kreatinin
        7. Geschlecht
        8. Zusätzlicher Freitext

        Befüllen des BMP

        Wenn Sie Medikamente in den tomedo®-eigenen Plan eingefügt haben und sich dann in den BMP bewegen, so sind diese Medikamente in der Regel bereits im Plan verzeichnet. Sie können allerdings auch an dieser Stelle noch Medikamente hinzufügen, sowie Strukturierungen durch Zwischenüberschriften oder weitere Informationen per Freitextfeld hinterlegen.

        Wenn Sie weitere Medikamente zum Plan hinzufügen möchten, klicken Sie auf "+ Medikament" 1. Es öffnet sich automatisch ein Verordnungsfenster, über welches Sie Medikamente hinzufügen können. Genauso können Sie Eigenrezepturen 2 zum Plan hinzufügen, insofern diese im Reiter "Haus" Ihrer Medikamentenverordnung hinterlegt sind. Über "+ Medikationszeile" 3 können Sie eine leere Medikationszeile hinzufügen, welche Sie manuell mit Informationen über das gewünschte Medikament befüllen können.

        Um den BMP übersichtlicher zu strukturieren, können Sie Zwischenüberschriften 4 (z.B. "Dauermedikation" oder "Wichtige Hinweise") einfügen. Diese erscheinen in Grün und fettgedruckt 5. Sie können diese durch Drag & Drop an jede beliebige Stelle im Plan ziehen. Einige Zwischenüberschriften sind dabei automatisch in tomedo® hinterlegt:

        Über die drei Punkte unten links können Sie weitere Zwischenüberschriften einfügen und diese als Vorlage speichern. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine leere Zeile einzufügen, die Sie manuell im Plan beschriften.

        Genauso können Sie verfahren, wenn Sie Freitextzeilen 6 hinzufügen möchten. Auch hier können Sie Vorlagen anlegen oder leere Zeilen in den Plan einfügen. Freitextzeilen erscheinen in grau 7.

        Möchten Sie ein Element aus dem Plan löschen, klicken Sie dieses an und wählen Sie dann die "–"-Schaltfläche 8, um es zu entfernen. Es erscheint automatisch ein Hinweisfenster mit verschiedenen Optionen:

        An dieser Stelle können Sie:

        • das Medikament als "abgesetzt" markieren (sodass es nicht mehr im aktiven Plan auftaucht, aber für vergangene Verschreibungen sichtbar bleibt)
        • das Medikament nur im BMP löschen (in diesem Fall bleibt es im tomedo®-eigenen Plan bestehen)
        • das Medikament komplett löschen (z.B. wenn Sie sich vertan haben und dieses Medikament nur versehentlich eingetragen haben)
        • den Vorgang abbrechen

        Möchten Sie den BMP zurücksetzen und alle Einträge auf einmal löschen, können Sie dies tun, indem Sie die ⌥Option-Taste betätigen. In diesem Fall erscheint statt dem "–" ein Papierkorb, der es Ihnen ermöglicht, den kompletten Plan zu löschen.

        Achten Sie darauf, dass der BMP höchstens 45 Zeilen beinhalten kann. Damit Sie jederzeit den Überblick haben, wie viele Zeilen sich schon im Plan befinden, wird dieses jederzeit unten rechts 9 angezeigt.

        Übernahme von Medikamenten aus dem Plan

        Wenn Sie bereits Medikamente für den Patienten in den tomedo®-eigenen Plan der Medikamentenverordnung eingetragen haben, und diese in den BMP übernehmen wollen, können Sie dies sowohl tun, indem Sie alle Medikamente einfügen oder nur ausgewählte dafür markieren.

        Wenn der Plan bereits befüllt ist und Sie unten auf das BMP-Symbol klicken, werden alle vorhandenen Medikamente übernommen. Möchten Sie nur einige der Medikamente auch auf den BMP setzen, können Sie diese markieren, bevor Sie das BMP-Symbol anklicken. Es werden nur die von Ihnen ausgewählten Medikamente übernommen.

        Außerdem besteht die Möglichkeit, in den tomedo® Einstellungen unter Nutzer → Sonstiges zu aktivieren, dass jedes Mal, wenn Sie vom Plan aus das BMP-Symbol anklicken, ein Transfer-Dialog erscheint.

        In diesem Fall wird in jedem Fall ein Dialog geöffnet, wenn Sie die BMP-Schaltfläche in der Medikamentenverordnung anklicken. An dieser Stelle können Sie einzeln auswählen, welche Medikamente übernommen werden sollen.

        Hilfsmittel und Medizinprodukte

        Sie können in tomedo® festlegen, ob auch Hilfsmittel und/oder Medizinprodukte auf dem BMP erscheinen sollen. Dazu gehen Sie in die tomedo® Einstellungen unter Praxis → Mediks.

        Wenn die jeweils ersten Checkboxen aktiviert sind, werden Hilfsmittel bzw. Medizinprodukte direkt mit in den BMP übernommen. Die zweite Checkbox gibt an, dass diese Waren nicht automatisch in den Plan eingetragen werden, tomedo® allerdings vor dem Druck des BMPs nachfragt, ob sie an dieser Stelle übernommen werden sollen.

        BMP drucken

        Um den Plan auszudrucken oder als Datei zu speichern und zu versenden, klicken Sie auf "Drucken" im Fenster unten rechts.

        An dieser Stelle können Sie entweder einen Drucker auswählen und den Plan ausdrucken oder über das Auswahlmenü unten eine andere Option wählen, etwa wenn Sie eine Vorschau sehen möchten, den Plan als PDF sichern oder direkt per Mail versenden wollen.

        Druckprofil

        Sie haben die Möglichkeit, direkt ein Druckprofil für den BMP-Ausdruck einzurichten. Dazu gehen Sie in die tomedo® Einstellungen unter Praxis → Druckprofile. Sie können hier einen beliebigen, bereits angelegten Drucker auswählen und diesen als Standarddrucker für "BMP" deklarieren.

        BMP einlesen

        Wenn Sie den BMP eines Patienten einlesen wollen (z.B. weil dieser von einem anderen Arzt erstellt wurde und Sie ihn nun in tomedo® einfügen möchten), haben Sie zwei Möglichkeiten.

        Wenn Sie über den ausgedruckten BMP über einen QR-Code verfügen und einen entsprechenden Barcodescanner besitzen, können Sie im BMP-Fenster auf "Scannen (Barcodesanner") klicken. Es öffnet sich automatisch ein Popover, welches wieder verschwindet, sobald der Code korrekt eingelesen wurde.

        Wenn Sie über einen iOS-tomedo®-Client verfügen, können Sie den QR-Code auch mit dem iPhone oder iPad einlesen. Dank der guten Kamera sollte dies sogar zuverlässiger funktionieren als mit einem Barcode-Scanner. Dazu müssen Sie in der Tagesliste der iOS-App links oben das Scanner-Symbol drücken und dann im Auswahlrad unten "BMP" auswählen. Wird der Code erkannt, erscheint ein Dialog in welchem Sie eine Handoff-Schlange und einen Patienten wählen müssen. Damit können Sie die Daten dann an den Mac senden und dort im "Handoff"-Panel weiter bearbeiten.

        Wenn Ihnen der BMP als Datei vorliegt, zum Beispiel weil Sie ihn per Mail bekommen haben, können Sie diesen innerhalb der Kartei des Patienten als Karteieintrag (z.B. direkt "BMP") mit Anhang einfügen. Wenn Sie mit Rechtsklick das Kontextmenü des Anhangs öffnen, können Sie dort "versuche, PDF als BMP einzulesen" auswählen.

        Sollte diese Methode nicht funktionieren, können Sie auch über das BMP-Fenster die Schaltfläche "Scannen (PDF)" auswählen.

        Genauso können Sie auch eine xml-Datei in die Kartei des Patienten einfügen und über das Kontextmenü per Rechtsklick auswählen, dass diese als BMP eingelesen werden soll.

        Außerdem besteht die Möglichkeit, xml-Dateien direkt im BMP-Fenster einzulesen. Dazu halten Sie die ⌥Option-Taste gedrückt, woraufhin in den unteren Schaltflächen "⇪ XML" erscheint. An dieser Stelle können Sie entsprechend den BMP als xml-Datei hochladen.

        elektronischer Medikationsplan (eMP)

        Was ist eMP?

        Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist eine Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) und dient dem digitalen Austausch relevanter Medikationsdaten eines Patienten zwischen allen eMP-teilnehmenden Nutzern (Ärzte, Kliniken, Apotheker…) und somit der Digitalisierung des bisher in Papierform bestehenden bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Sofern der Patient dies wünscht, werden dabei die Informationen zur medikamentösen Behandlung oder auch zu medikationsrelevanten Daten, wie Allergien und Unverträglichkeiten, elektronisch auf der Gesundheitskarte des Patienten gespeichert. Dabei kann der Patient seine PIN der eGK eingeben. Dies ist jedoch nicht zwingend. Die PIN bekommt der Patient von seiner Krankenkasse. Für bspw. betreuungsbedürftige Patienten kann dabei auch eine Vertreter-PIN bei der Krankenkasse angefordert werden.

        Daten anlegen dürfen bspw. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, jedoch bspw nicht Psychologische Psychotherapeuten. Auslesen dürfen alle Fachgruppen. Bitte beachten Sie deshalb die für Ihre Fachgruppe geltenden Regelungen.

        Die Nutzung des eMP in einer Praxis/Klinik/etc. ist mit Kosten aber auch mit einem Anspruch auf spezielle Vergütung bzw. abrechenbaren GOP verbunden, Informationen dazu finden sie hier: https://www.kbv.de/html/emp.php Die Vergütung des BMP bleibt davon unberührt.

        Der elektronische Medikationsplan (eMP) dient dazu, Informationen zur medikamentösen Behandlung freiwillig elektronisch auf der Gesundheitskarte zu speichern. Damit werden Leistungserbringer stets umfassend über die medikamentöse Behandlung von Versicherten informiert; außerdem können mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel berücksichtigt werden. Der eMP beinhaltet also die Patientenstammdaten, alle medikationsrelevanten Daten (Allergien und Unverträglichkeiten) sowie die Angaben zur Medikation (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit etc.).

        eMP – Voraussetzungen und Einrichtung

        • e-Health-Konnektor: Secunet, KoCoBox
          • Upgrade auf mind. PTV3
          • Wenn Sie Ihre TI-Ausstattung nicht über uns bezogen haben, müssen Sie sich für das Upgrade bitte an Ihren TI-Betreuer wenden.
          • Nutzer des TI-Paketes der zollsoft GmbH, die noch kein Konnektor-Upgrade haben durchführen lassen, können einen Termin mit unseren Technikern für das Upgrade buchen
        • e-Health-Kartenterminal: mind.1, ggf. mehrere (je nach Praxis-Aufbau)
          • notwendig um alle notwendigen Karten (SMC-B, eHBA und eGK) zu stecken, deren Informationen dann vom Konnektor benötigt werden
        • SMC-B Praxis-/Institutionsausweis, im Kartenterminal gesteckt
        • eHBA elektronischer Heilberufsausweis für jeden Arzt der Praxis:
          • für eMP mindestens Generation 2! (ggü der Generation 0 ist das Datum auf dem eHBA 2.0 im Format tt.mm.jjjj aufgedruckt)
          • zum Abrufen der Daten ebenfalls im Kartenterminal gesteckt, Freischaltung durch PIN (idealerweise im Behandlungsraum des Arztes)
          • zur rechtssicheren Signatur (QES)
          • benötigt um Daten anzulegen, auszulesen und zu aktualisieren
          • kann bestellt werden bei Ärztekammer oder direkt bei Kartenherausgebern (bspw. Bundesdruckerei, T-Systems, Medisign, SHC Stolle & Heinz Consultants)
        • eGK des Patienten
          • zum Auslesen, Bearbeiten und Speichern der Daten ebenfalls im Kartenterminal gesteckt
          • Patient kann bei der Krankenkasse anfordern, die Karte durch eine PIN zu sichern. Diese muss zum Auslesen dann immer eingegeben werden
        • ggf. tomedo® Update: Bitte beachten Sie, dass Ihr tomedo® zur eMP-Nutzung auf mindestens Version 1.99 geupdatet sein muss. Um alle aktuell verfügbaren eMP-Funktionen und Bugfixes zu erhalten, updaten Sie Ihr tomedo® möglichst immer auf die neuste verfügbare Version.

        Die Geräte müssen korrekt angeschlossen und eingerichtet und die Karten korrekt gesteckt sein. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise unter https://hilfe.tomedo.de/handbuch/telematikinfrastruktur-ti/#voraussetzungen-und-einrichtung

        eMP – Konfiguration in tomedo®

        Anders als beim NFDM brauchen Sie für den eMP keine weiteren Einstellungen an den Symbolleisten vorzunehmen um die Funktion nutzen zu können.

        Öffnen Sie im tomedo den BMP eines Patienten (bspw. über das BMP-Symbol im Medikationsplan oder über das BMP-Symbol in der Symbolleiste der Kartei.

        Anschließend finden Sie im BMP-Fenster direkt alle eMP-Funktionen.

        Bitte achten Sie auch darauf, in den Nutzereinstellungen den Mitarbeitern Ihrer Praxis unter dem Reiter "Mitarbeiter" jeweils den korrekten Mandanten und Konnektor zuzuweisen. Dies ist insbesondere wichtig, sollten mehrere Mandanten/Konnektoren für die Praxis bzw. Praxisgemeinschaft existieren. Um einem Nutzer eine feste Karte zuzuweisen hinterlegen Sie bitte im Eingabe-Feld "CardID" die Nummer des jeweiligen eHBA bzw. SMC-B, die von diesem Nutzer genutzt werden soll. Über das Fragezeichen-Icon können Sie die IDs der aktuell gesteckten Karten erfahren, sofern die TI korrekt verbunden ist. Sollten Sie bei der Konfigurierung unsicher sein, wenden Sie sich gerne an unseren tomedo® Support.

        eMP – Anwendung

        eMP-Daten zu schreiben und zu lesen ist generell nur für Teilnehmer der TI/eMP möglich.

        Grundsätzlich gilt: Die entsprechende elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten muss in der Praxis im Kartenlesegerät gesteckt und die Kartei/BMP muss geöffnet sein. Zudem müssen die SMC-B und der eHBA des Leistungserbringers in der Praxis aktiv sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, funktioniert der eMP in tomedo® folgendermaßen:

        eMP lesen

         

        • Wenn der Bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) geöffnet ist, kann man per Knopfdruck auf "eMP" unten links eine Auswahl öffnen.

        • Über diese Auswahl kann man nun den eMP lesen, darin schreiben oder die Einwilligung für den Zugriff erteilen, welche wiederum durch den Versicherten durch Eingabe seiner PIN bestätigt werden muss.

        • Bei "eMP lesen" öffnet sich ein Fenster, in dem die Daten des eMP von der eGK mit denen des bestehenden BMP in tomedo® verglichen werden. Etwaige Abweichungen werden prominent dargestellt 1 und können per Klick auf „Medikationsplan einspielen“ aus dem eMP in den BMP übernommen werden.

        • unter dem Reiter "Medikamente" sieht man sämtliche Medikationsdaten aufgelistet die auf der eGK vorhanden sind. Links kann man dabei wählen, was mit den Daten geschehen soll. Sie können, falls gewünscht, von der eGK in den BMP des Patienten übertragen werden. Auch wird hier angezeigt, falls Medikamente bereits für den Patienten in tomedo bekannt sind, jedoch Abweichungen im Vergleich zu den Daten der eGK bestehen (bspw. andere Dosis, Dauer, etc.). Auch hier kann manuell entschieden werden, ob die Änderungen übernommen werden sollen. 2
        • Bevor der Medikationsplan in den BMP des Patienten eingespielt werden kann, ist es notwendig ebenfalls den Reiter "Allergien" zu kontrollieren und auch hier zu entscheiden, was mit eventuellen Abweichungen geschehen soll. 3
        • Im Beispiel unten ist für den Patienten in tomedo bereits eine Allergie eingetragen, die jedoch auf dem Fremdplan (eMP) nicht zu finden ist. Auch hier ist zu entscheiden, welches der richtige Datenstand ist und ob ggf. in tomedo die Allergie herausgelöscht werden soll. 4
        • Ist alles fertig bearbeitet, können die Daten, falls gewünscht, nun per Klick auf "Medikationsplan einspielen" in den BMP übertragen werden. 5
        • Es öffnet sich nun automatisch der BMP des Patienten mit allen neu eingetragenen Daten. Übernommene Medikamentendaten werden dabei automatisch auch in die Medikamentenverordnung übertragen und Allergien in die Kartei des Patienten übernommen.

        eMP schreiben

        • Wenn Daten umgekehrt aus dem BMP auf die eGK geschrieben werden sollen, müssen Sie in der Auswahl  die Option “eMP schreiben” wählen. Wichtig: Hierbei ist immer darauf zu achten, dass die Karten korrekt gesteckt sind und die Einwilligung zur Bearbeitung vorhanden ist.
        • Im Beispiel unten existiert in der Kartei des Patienten eine bestimmte Allergie, die nun auf den eMP (eGK des Patienten) geschrieben werden soll. Dies kann durch Anhaken in der Liste der vorhandenen Allergien vorbereitet werden, anschließend werden durch "eMP schreiben" die Daten auf die eGK übertragen.

        eMP löschen

        • Möchte ein Patient gern seine eMP-Daten von der eGK löschen, so kann dies durch Widerrufen der Einwilligung geschehen. Wird hier bestätigt und anschließend versucht die Daten auszulesen, sind diese nicht mehr vorhanden.
        • Das Löschen der Daten von der eGK hat dabei keine Auswirkungen auf die vorhandenen Daten im BMP bzw. in der Medikamentenverordung und Kartei des Patienten.
        • Möchte der Patient nun erneut Daten auf seine eGK übertragen, so muss erneut die Einwilligung erteilt werden. Anschließend kann wie oben beschrieben der eMP wieder neu geschrieben werden.