Allgemeines
Das Modul „Arzneimittelverordnung“ soll
- nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse Hinweise zu Indikation und therapeutischem Nutzen geben und
- eine Unterstützung bei der wirtschaftlichen Verordnung von Medikamenten liefern, d.h. Ärzte sollen in die Lage versetzt werden, die durch das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung und durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz im § 73 Abs. 8 SGB V festgeschriebenen gesetzlichen Regelungen zu erfüllen.
In das Modul „Arzneimittelverordnung“ kann man auf verschiedene Weisen gelangen:
- durch Betätigen der Schaltfläche „Mediks“ oder
- durch Drücken einer Rezept-Schaltfläche (rot, grün, blau, BTM):
- in der Symbolleiste des Tagesliste-Fensters oder
- in der Symbolleiste der Kartei.
Falls diese Symbole bei Ihnen nicht sichtbar sind, können sie durch Konfiguration der Symbolleiste erzeugt werden. Die Schaltflächen sind nur aktiv, falls ein Patient ausgewählt ist, da die Medikamentenanzeige patientenspezifisch erfolgt.
Hauptfenster
Der Hauptbildschirm des Moduls „Arzneimittelverordnung“ gliedert sich in drei Bereiche. Den ersten Bereich stellt der Suchteil im oberen Bereich des Fensters dar.
Den zweiten Bereich bildet die Box „Medikamentendetails“, welche Informationen zum im Suchteil ausgewählten Medikament enthält. Dort können Sie über das Zahnrädchen auch eine praxisweite Warnmeldung für einzelne Medikamente anlegen.
Im unteren Bereich befindet sich der Verordnungsbereich – eine Übersicht der Medikamente, welche auf das zu erzeugende Rezept gedruckt werden sollen.
Medikamentensuche
Im oberen Teil des Hauptbildschirms befindet sich der Suchteil. Es kann in verschiedenen Listen nach einem Medikament gesucht werden:
- Medikamente: eine vollständige Liste aller ABDA-Medikamente cmd + 1
- Hilfsmittel: eine Liste aller Präparate des GKV-Hilfsmittelkatalogs cmd + 2
- DiGA: digitale Gesundheitsanwendungen cmd + 8
- Bisher: die bisher für den Patienten verordneten Medikamente cmd + 3
- Plan: Medikamentenplan/Dauermedikation. Enthält alle Medikamente des Patienten (z.B. auch nicht vom Arzt selber verordnete) cmd + 4
- Haus: die Medikamente der Hausapotheke – eine Art Favoritenliste. cmd + 5
- IWW: (auch IMM oder BAR): in bestimmten KV-Bereichen oder für bestimmte gevko-Selektivverträge wird hier eine indikationsbaumbasierte Präparateauswahl angeboten
Die entsprechende Liste kann über den Reiter am oberen Rand des Suchteils ausgewählt werden. Soll beim Aufruf der Medikamentensuche immer eine bestimmte Liste (z.B. Hausapotheke) ausgewählt sein, kann dies unter tomedo → Einstellungen → Praxis → Mediks eingestellt werden. Dort wird noch unterschieden, ob die Medikamentensuche über einen Klick auf eine der Rezept-Schaltfläche (rot/grün/blau) oder per Klick auf die Medik.-Schaltfläche aufgerufen wurde.
Die Suche nach einem Medikament erfolgt über die Filterzeile der jeweiligen Liste.
Durch Eingabe eines Suchkriteriums in der Filterzeile aktualisiert sich die Medikamentenliste automatisch. In bestimmten Spalten (ohne Kreis) der Filterzeile kann nicht gefiltert werden (z.B. Apothekenverkaufspreis AVP). Im folgenden Beispiel wurde in der Liste „Medik“ nach dem Medikament mit dem Namen Diclofenac gesucht. Der aktuelle Filter kann per Schaltfläche „Filter löschen“ auf den Ursprungszustand zurückgesetzt werden.
In der linken unteren Ecke des Suchfensters kann man erkennen, dass insgesamt 116 Medikamente mit dem Namen „Diclofenac“ gefunden wurden. (Anm.: Es werden maximal 1000 Treffer in der Liste angezeigt.). Man kann auch erkennen, dass 50 Treffer wegen aktiver Filter nicht angezeigt werden.
Verschiedene Medikamente werden bei der Suche standardmäßig nicht beachtet. So werden beispielsweise Medikamente, die nicht mehr im Vertrieb sind, standardmäßig nicht angezeigt. Sie können solche Medikamente trotzdem anzeigen, indem Sie auf die Schaltfläche „x aktive Filter“ klicken und die gewünschten Filter deaktivieren.
Die obige Filtereinstellung bezieht sich immer nur auf das aktuell geöffnete Fenster. Wenn Sie das Fenster erneut öffnen, ist beispielsweise die Einstellung außer Vertrieb wieder aktiviert. Ausnahmen bilden hier die Einstellung Reimport (wird sich rechnerspezifisch gemerkt) und Nicht-Rabattprodukte (initialer Wert nach Fensteröffnen kann unter „Einstellungen → Praxis → Mediks → Bei Suche […] nur Rabattprodukte anzeigen“ festgelegt werden).
Hinweis: Medikamente, die länger als 1 Jahr nicht verordnungsfähig waren, werden überhaupt nicht angezeigt. Grund dafür ist, dass die IFA GmbH als Verfasser der Medikamentenrohdaten solche Medikamente zu bestimmten Stichtagen aus dem Datenbestand löscht.
Konfiguration der Suchliste
Die Suchliste kann an die Anforderungen der Praxis angepasst werden. So ist es für jede Liste separat möglich, bestimmte Spalten ein- und auszublenden, die Reihenfolge der Spalten zu verändern und die Sortierreihenfolge der angezeigten Medikamente festzulegen.
Um die Sortierung der Tabelleneinträge zu ändern, genügt es, auf die entsprechende Titelzeile der Tabelle zu klicken. Durch nochmaliges Klicken wird die Sortierreihenfolge umgekehrt. Sollten Sie mit der aktuellen Sortierung unzufrieden sein, kann die Standardsortierung (meistens entweder nach Name oder nach einer Kombination aus ATC-Klassifikation, Darreichungsform, Wirkstärke, N-Kennzeichnung und Apothekenverkaufspreis) über die Schaltfläche „Standardsortierung“ wiederhergestellt werden.
Um die Reihenfolge der Tabellenspalten zu ändern, halten Sie bitte die Maustaste in der zu verschiebenden Titelzeile gedrückt und bewegen Sie die Maus an die neue Position.
Um Spalten ein- oder auszublenden, drücken Sie bitte in der Titelzeile der Tabelle die rechte Maustaste. Es erscheint ein Kontextmenü, in dem Sie die anzuzeigenden Spalten bestimmen können. Die Möglichkeiten zur Auswahl unterscheiden sich dabei geringfügig für die drei Listenarten „alle“, „bisher“, „Plan“ und „Haus“. Folgende Spalten sind in den einzelnen Listen auswählbar:
Name | Bedeutung | Medik | Hilfs. | DiGA | Bisher/Plan | Haus |
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Name |
der Name des Medikaments/Hilfsmittels |
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Produktart |
Produktart des Hilfsmittels |
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Anzahl |
die Anzahl der verordneten Packungen |
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Menge |
die Anzahl der in der Packung enthalten Einheiten, z.B. 20 |
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Einheit |
die zur Menge gehörige Einheit, z.B. St. oder ml |
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PZN/Code |
Pharmazentralnummer/HilfsmittelCode |
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Darreichung |
Kurzform der Darreichungsform, z.B. Tabl. |
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Darreichungsgruppe |
nur für administrative Zwecke (berücksichtigt äquivalente Darreichungsformen) |
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Wirkstoffe |
Bezeichnung der enthaltenen Wirkstoffe |
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Wirkstärke |
Menge des (Haupt-)Wirkstoffs des Medikaments |
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N-Kennzeichnung |
Packungsgrößennorm; N1, N2 oder N3 |
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Hersteller |
im Sinne von Inverkehrbringer |
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Gruppe |
nur für administrative Zwecke (Aut-Idem Gruppierung) |
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Gruppe2 |
nur für administrative Zwecke (alternative Aut-Idem Gruppierung) |
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ATC-Code |
Code laut anatomisch-therapeutisch-chemischem Klassifikationssystem |
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ATC-Bezeichnung |
Bezeichnung laut anatomisch-therapeutischchemischem Klassifikationssystem |
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Reimport |
Gibt an, ob es sich um einen Reimport handelt. |
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Priscus |
Wirkstoff des Medikamentes in PRISCUS-Liste? |
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Rezeptpflicht |
gibt an, ob das Produkt rezeptpflichtig ist |
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Indikationen |
Eine Liste von Indikationen, für die das Medikament eine geeignete Therapie darstellt |
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AVP |
Apothekenverkaufspreis |
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Zuzahlung |
Die vom Patienten zu leistende Zuzahlung (inklusive Mehrkosten). Ist das Produkt zuzahlungsfrei gemäß §31 SGB V wird der Preis 0,00 € grün dargestellt. Somit kann man ein generell zuzahlungsfreies Produkt von einem per Rabattvertrag befreitem Produkt bei der Zusammenstellung der Hausapotheke leicht unterscheiden. Diese Spalte berücksichtigt nicht, dass bei Verordnung eines Nicht-Rabattprodukts und Vorhandensein eines äquivalenten Rabattprodukts der Patient die Kosten zunächst komplett selber trägt und später einen Teil der Kosten von der Kasse erstattet bekommt. |
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Rabattprodukt |
Hat die Kasse des Patienten für das Medikament einen Rabattvertrag geschlossen? |
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ARV |
Ist das Präparat von regionalen Arzneimitteln betroffen. Ist abhängig von der Fachgruppe des verordnenden Arztes. |
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Festbetrag |
Der Festbetrag des Präparates |
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Erstattung |
Ist das Präparat (bedingt) erstattungsfähig? |
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Ident |
nur für administrative Zwecke |
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Datum |
nur für Verordnungen: Datum der Verordnung |
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Aut Idem |
nur für Verordnungen: bei Verordnung war „Aut-idem“ gekreuzt |
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Dosierung |
nur für Verordnungen: Dosierungsempfehlung |
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Reicht bis |
nur für Verordnungen: Medik. reicht bis … |
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Eigenrezeptur |
nur in Hausapotheke: handelt es sich bei dem Eintrag um eine Eigenrezeptur? |
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Grund (BMP) |
Nicht editierbar. Beinhaltet das „Grund“-Feld eines eventuell vorhandenen Bundeseinheitlichen Medikationsplans für den Patienten. |
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Nur Plan |
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Hinweis für Patient |
Nicht editierbar. Beinhaltet das „Hinweis“-Feld eines eventuell vorhandenen Bundeseinheitlichen Medikationsplans für den Patienten. |
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Nur Plan |
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Dauermedikation |
nur für Verordnungen: Dauermedikation |
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Info |
nur in Hausapotheke: dieses Feld kann frei editiert werden und dient der besseren Filtermöglichkeit. Arztspezifische Favoritenlisten können so leicht per Filterung erzeugt werden. |
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Arzt |
der Arzt, für den die Verordnung vorgenommen wurde |
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Hilfsmittel |
wurde das Präparat als Hilfsmittel verordnet (Feld 7 auf rotem Rezept) |
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Untergruppe |
Diese Spalten dienen zur Gruppierung und Suche in Hilfsmitteln. Sie bilden – zusammen mit Name und Produktart – das Klassifikationsschema des GKV-Hilfsmittelkataloges ab. |
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Gruppe |
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Thesaurus |
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! |
In dieser Spalte können Medikamente farblich hervorgehoben werden |
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Anlage einer Eigenrezeptur
Durch Anlage von Eigenrezepturen besteht die Möglichkeit, die Hausapotheke um eigene Rezepturen zu ergänzen. Um eine Eigenrezeptur anzulegen, müssen Sie die Liste „Haus“ auswählen und dort die Schaltfläche „+Eigenrezeptur“ betätigen. Es erscheint ein Fenster, in dem Sie die Eigenrezeptur erfassen können:
Tipp: Hier können Sie außerdem festlegen, ob es sich um ein Hilfsmittel handelt (Feld „7“ auf rotem Rezept wird automatisch gefüllt) bzw. den bevorzugten Rezepttyp festlegen, auf den das Medikament bei nicht vorhandener Rezepttyp-Präferenzen verordnet werden soll (siehe auch Verordnungsteil).
Es gibt außerdem die Möglichkeit, die Hausapotheke oder Teile davon als Datei zu exportieren bzw. aus einer solchen Exportdatei zu importieren, was für den Austausch von Eigenrezepturen zwischen verschiedenen Praxen gedacht ist. Es wird dabei nicht extra nach Dateinamen gefragt, sondern immer die Datei /Desktop/hausapotheke.plist verwendet.
Auswahl eines Medikaments
Die Auswahl eines Medikaments geschieht durch Links- Klick auf einen Tabelleneintrag in einer der Listen „Medikamente“, „Hilfsmittel“, „DiGA“, „bisher“, „Plan“ oder „Haus“. Als Reaktion auf die Auswahl werden im mittleren Teil 'Medikamenteninformationen' des Hauptbildschirms die verfügbaren Details für das Medikament angezeigt. Durch gleichzeitiges Klicken und Betätigung der ⌘-Taste(cmd) oder ⇧-Taste(Shift) lassen sich (in den Listen „bisher“, „Plan“ und „Haus“) auch mehrere Einträge markieren. Falls mehrere Medikamente ausgewählt sind, können keine Medikamenteninformationen angezeigt werden bzw. keine Verordnung vorgenommen werden.
Bei vorhandener Auswahl bieten sich je nach Liste verschiedene zusätzliche Optionen:
- –markierte: die markierten Einträge aus der Liste löschen
- +MedPlan: die markierten Einträge in die Liste „Plan“ übernehmen
- +Haus: die markierten Einträge in die Liste „Haus“ übernehmen
- +Eigenrezeptur: Hinzufügen einer Eigenrezeptur in die Liste „Haus“
- Eigenrezeptur ändern: eine bestehende Eigenrezeptur in der Liste „Haus“ ändern
- Info ändern: Ändern der Freitextinformationen eines Medikamentes. Dies ist auch per direktem Editieren der Spalte „Info“ in der Tabelle „Haus“ möglich. Die Spalte „Info“ kann dazu benutzt werden, per Filterung nutzer- oder bereichsspezifische Unterlisten aus der Hausliste herauszufiltern.
- Drucken: Druckt einen Medikamentenplan. Wenn mehrere Medikamente ausgewählte sind, wird nur die Auswahl gedruckt, ansonsten die komplette Liste.
In der Liste „Plan“ öffnet sich bei Auswahl eines einzelnen Eintrages ein Unterfenster, in welchem für einen Medikamentenplan relevante Informationen erfasst werden können.
Medikamenteninformationen
Nach der Auswahl eines Medikaments finden sich in der unteren Hälfte des Hauptbildschirms detaillierte Informationen zum ausgewählten Medikament – die sogenannten Medikamentendetails.
Die Medikamentendetails gliedern sich in folgende Bereiche:
- Hinweisliste
- Preisinformationen
- Sonstige Informationen
Hinweisliste
Im linken Bereich befindet sich die medizinische Hinweisliste. Diese enthält neben den Standardangaben zur Zusammensetzung, Indikationen, Dosierung etc. auch Hinweise des GBA sowie Hinweise aus regionalen Arzneimittelvereinbarungen (d.h. KV-spezifische Hinweise). Um auf das Vorhandensein von Nicht-Standardelementen hinzuweisen, werden diese rot dargestellt. Für nähere Informationen zu den Elementen der Hinweisliste siehe auch Elemente der Hinweisliste.
apothekenpflichtiges Präparat | |
verschreibungspflichtig | |
Betäubungsmittel. Betäubungsmittel dürfen nur auf speziellen Rezepten, sogenannten BTM-Rezepten, verordnet werden. | |
teratogenes Arzneimittel. Teratogene Arzneimittel dürfen nur auf speziellen Rezepten, sogenannten T-Rezepten verordnet werden. | |
Dokumentationspflicht nach Transfusionsgesetz. | |
Lifestyle-Präparat. In der Regel nicht erstattungsfähig | |
Over-The-Counter-Präparat. In der Regel nicht erstattungsfähig. | |
Kennzeichnung, falls es sich um ein verordnungsfähiges Medizinprodukt nach §31 Abs. 1 Nr. 2 SGB V handelt. | |
Kennzeichnung, falls es sich um ein verordnungsfähiges Verbandmittel nach §31 Abs. 1a SGB V handelt. | |
Präparat ist außer Vertrieb oder nicht verkehrsfähig. |
Der mittlere Bereich ist in 2 Teile gegliedert. Die oberen drei Zeilen setzen sich aus Informationen zusammen, welche auch in der Tabelle verfügbar sind, wie z.B. der Name oder die Darreichungsform (letztere im Gegensatz zur Tabellendarstellung allerdings in der ausgeschriebenen Form). Der restliche Platz wird dazu genutzt, den in der Hinweisliste ausgewählten Eintrag zu visualisieren. Im Beispiel findet sich dort folglich eine Dosierungsempfehlung.
Des Weiteren befindet sich im mittleren Bereich die „Verordnen“-Schaltfläche, mit welchem Medikamente in den Verordnungsbereich übernommen werden können.
Falls Sie aus dem Reiter „Hilfsmittel“ verordnen, erscheint im mittleren Bereich automatisch eine Übersicht aller Hilfsmittel der selben Produktart. Bei Doppelklick in der oberen Auswahltabelle oder einer Verordnung per „Produktart verordnen“ wird automatisch der Text der Produktart auf das Rezept übernommen. Möchten Sie hingegen ein ganz spezifisches Produkt verordnen, müssen Sie dieses in der Tabelle „Gleichartige Produkte“ explizit auswählen.
Preisinformationen
Der rechte obere Bereich der Medikamentendetails wird dazu genutzt, verschiedene Preisinformationen zu dem Medikament anzuzeigen. In der ersten Zeile befindet sich der Apothekenpreis. Dieser ist im Beispiel grün dargestellt, da der Preis unter dem Festbetrag liegt. Ein roter Preis deutet auf einen Preis über Festbetrag hin. In der zweiten Zeile finden Sie Informationen über die Erstattungsfähigkeit des Medikaments. In der dritten Zeile befindet sich – sofern vorhanden – der Festbetrag des Medikaments. Dieses gibt den maximal erstattungsfähigen Betrag für dieses bzw. äquivalente Medikamente an. Für ein erstattungsfähiges Produkt, das über dem Festbetrag liegt, muss der Differenzbetrag durch den Patienten getragen werden. Diese Differenz ergibt zusammen mit der regulären Zuzahlung die Gesamtzuzahlung.
Die Schaltfläche neben dem Preis kann ein grünes oder rotes Symbol enthalten, welches auf eine Preissteigerung respektive Preisverringerung im Vergleich zum letzten Medikamentenupdate hinweist. Durch Betätigen der Schaltfläche rechts neben dem Preis bekommen detaillierte Informationen zu der Preisveränderung.
In der Regel sind für Medikamente über Festbetrag wirkstoffgleiche Austauschprodukte vorhanden. Ist dies der Fall, ist die Schaltfläche „preiswertere Medikamente“ aktiviert. Durch Betätigen der Schaltfläche gelangt man zu einer Liste von Verordnungsalternativen. Ist bereits das preiswerteste Medikament ausgewählt, besteht an selber Stelle die Möglichkeit, sich die teureren oder gleich teuren Austauschprodukte anzeigen zu lassen. Die Schaltfläche „preiswertere Medikamente“ ist dann durch eine Schaltfläche „äquivalente Medikamente“ ersetzt.
Sofern das Medikament kein Rabattprodukt ist (d.h. die Kasse des Patienten hat mit dem Hersteller keinen Rabattvertrag ausgehandelt), besteht die Möglichkeit, dass wirkstoffgleiche Rabattprodukte existieren. In diesem Fall ist die Schaltfläche „wirkstoffgleiche Rabattprodukte“ aktiviert, bei dessen Betätigung eine Liste der vorgeschlagenen Austauschprodukte angezeigt wird. Verordnet der Arzt ein Nicht-Rabattprodukt, zu dem wirkstoffgleiche Rabattprodukte existieren, muss der Patient die Kosten für das Medikament zunächst selbst tragen, bekommt u.U. aber von seiner Kasse einen Teil der Kosten nachträglich erstattet.
Hat die Kasse des Patienten für das ausgewählte Medikament einen Rabattvertrag abgeschlossen, so erscheint in der letzten Zeile der Preisinformationen der Hinweis „Medikament ist Rabattprodukt“. Außerdem kann man durch betätigen der zugehörigen „i“-Schaltfläche nähere Informationen zum Rabattvertrag abrufen.
Sonstige Informationen
Neben den Preisinformationen befinden sich detaillierte Informationen zum ausgewählten Präparat. Für nähere Informationen siehe die dortigen Tooltips. Statt ja oder nein
können manche Felder auch den Wert
enthalten. Dieser bedeutet, dass für das Produkt vom Hersteller keine Angabe gemacht wurde.
Verordnungsteil
In diesem Bereich werden alle Präparate dargestellt, die auf dem (den) zu druckenden Rezept(en) erscheinen sollen. Durch Doppelklick eines Präparates in der Suchliste bzw. mittels der „Verordnen“-Schaltflächen (Shortcut: Enter) in den „Medikamentendetails“ lassen sich Medikamente in die Verordnungstabelle übernehmen.
Es können Präparate für verschiedene Rezepttypen gleichzeitig ausgewählt werden. In der Spalte „Typ“ wird angezeigt auf welchen Rezepttyp das Präparat gedruckt werden soll (in obigen Beispiel ein rotes Rezept). Durch Klicken auf das Rezeptsymbol lässt sich der Rezepttyp einfach ändern.
Tipp: Durch Betätigen der Medik.-Schaltfläche im Hauptfenster oder Kartei wird keine Rezepttyp-Präferenz vorgegeben. tomedo® versucht automatisch, den besten Rezepttyp zu bestimmen. Wird die Medikamentenverordnung mittels eines der Rezept-Symbolleisten-Schaltflächen (rot, grün, blau, BTM, T-Rezept, Sprechstundenbedarf) geöffnet, wird bevorzugt versucht, das ausgewählte Präparat auf diesen Rezepttyp zu drucken. Bei Auswahl eines Medikamentes auf der Liste „bisher“ wird bevorzugt der Rezepttyp gewählt, auf den das ausgewählte Medikament auch damals gedruckt wurde.
Die MP-Spalte gibt an, ob das Medikament in den Medikamentenplan übernommen werden soll. Die DM-Spalte markiert Dauermedikationen. Derlei markierte Verordnungen werden im Fenster „bisher“ als „Dauermedikation“ angezeigt. Mit Hilfe der „–“-Schaltfläche lässt sich eine Zeile wieder aus der Verordnungstabelle löschen. Die anderen Spalten dienen:
- zur Erfassung von Dosierungsangaben, welche in der bisherigen Medikation des Patienten angezeigt werden.
- der Erfassung einer Diagnose, welche mit auf das Rezept gedruckt wird.
- im Falle einer Heilmittelverordnung dient die Spalte „Reicht bis/Dauer“ der Erfassung einer vorgegebenen Dauer.
Fußzeile
- Im unteren Bereich des Medikationsfensters befinden sich
- das Datum der verwendeten Medikamentendaten (=Version). Die Angabe zu den ARV-Daten erscheint nur, wenn ihre KV regionale Arzneimittelvereinbarungen definiert hat.
- eine Auswahlliste zur Anzeige des verordnenden Arztes. Die lebenslange Arztnummer (LANR) des ausgewählten Arztes erscheint im Kopfteil des zu druckenden Rezeptes. Der verordnende Arzt ist insofern auch für die Verordnung relevant, als dass die regionalen Arzneimittelvereinbarungen (siehe auch Elemente der Hinweisliste) fachgruppenspezifisch angezeigt werden.
- Der verordnende Arzt lässt sich auch im Rezept selber ändern.
- Die „Abbrechen“-Schaltfläche zum Schließen des Fensters.
- Die „Vorschau“-Schaltfläche. Dieser erstellt aus den Präparaten des Verordnungsteiles die entsprechenden Rezeptformulare und zeigt diese zur Bearbeitung an. (Shortcut: cmd-alt-V)
- Die „Drucken“-Schaltfläche. Dieser erstellt aus den Präparaten des Verordnungsteiles die entsprechenden Rezeptformulare, druckt diese sofort aus und schließt das Medikamentenverordnungsfenster. (Shortcut: Cmd + p , ⌤ + ↩ oder Fn + ↩)
- Ist noch kein Medikament ausgewählt, sind die Schaltflächen „Vorschau“ und „Drucken“ nicht sichtbar. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, ein leeres (rotes, grünes oder blaues) Rezept zu erzeugen.
Achtung: Direkt eingegebene Einträge werden nicht unter bisherigen Medikamenten und auch nicht im Medikamentenplan erfasst. - Tipp: Schaltflächen zur Erzeugung der leeren Rezepte finden Sie auch in den Symbolleisten der Tagesliste und der Kartei.
Auswahl von Verordnungsalternativen
An verschiedenen Stellen des Hauptbildschirms bietet sich die Möglichkeit, Verordnungsalternativen zu dem ausgewählten Medikament anzuzeigen. Dies geschieht entweder in den Preisinformationen über eine der Schaltflächen „preiswertere Medikamente“, „äquivalente Medikamente“ oder „wirkstoffgleiche Rabattprodukte“ (s. auch Preisinformationen) oder über die entsprechende Schaltfläche im Hinweislistenpunkt „Regionale Arzneimittelvereinbarungen (ARV)“ (s. auch Elemente der Hinweisliste). Betätigt man eine dieser Schaltflächen, öffnet sich ein neues Fenster, in dem alle jeweiligen Substitutionsvorschläge angezeigt werden. Dieses neu geöffnete Fenster hat alle Eigenschaften des normalen Medikamentenhauptfensters, mit folgenden Einschränkungen:
- Die Farbe des Fensters unterscheidet sich vom normalen Hauptbildschirm, um auf den ersten Blick deutlich zu machen, dass man sich in einer Substitutionsliste befindet. Um was für eine Substitutionsliste es sich handelt, kann man anhand des Titels des Fensters erkennen.
- Es enthält lediglich die Auswahlliste „Subst.“. Die Listen wie „Mediks“ oder „bisher“ fehlen.
- Eine Filterung in der Liste „Subst.“ bezieht sich nur auf die zur Substitution vorgeschlagenen Präparate.
Anzeige der Arzneimittelrichtlinie des GBA
Über den Menüpunkt Medikamente des Hauptmenüs (welcher nur sichtbar ist, wenn der Medikamentenhauptbildschirm das aktive Fenster ist) lassen sich die Arzneimittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) einsehen.
Man kann entweder die Homepage des GBA öffnen, indem man den Punkt „zur Homepage AMR…“ auswählt, oder sich die Arzneimittelrichtlinien als PDF anzeigen lassen. Letzteres erreicht man über den Punkt „Arzneimittelrichtlinie (AMR) des GBA“. Außerdem stehen unter dem Unterpunkt „Anlagen“ sämtliche Anlagen zur Arzneimittelrichtlinie zur Verfügung.
Elemente der Hinweisliste
Folgende Einträge sind standardmäßig (sofern die Datengrundlage existiert) in der Liste vorhanden:
- Nur bei Hilfsmittel: Alternativen: Eine Liste von Hilfsmitteln gleicher Produktart
- Nur bei Hilfsmittel: Gruppierung: Die Gruppierung gemäß KBV-Schema
- Zusammensetzung: Die pharmazeutisch-chemische Zusammensetzung des Medikamentes.
Ein Wert von „+“ weist auf eine nicht bekannte Menge hin. Als Unterpunkte enthält der Eintrag „Zusammensetzung“ alle Wirkstoffe des Medikaments. Wählt man einen dieser Wirkstoffe an, erhält man alternative Bezeichnungen für diesen Wirkstoff.
- ATC-Klassifikation: Die Einstufung gemäß Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikationssystem. Es werden alle Hierarchiestufen dargestellt.
- Indikationen
- Kontraindikationen
- Dosierung (Dosierungsempfehlung)
- Nebenwirkungen
- Verordnerhinweise
- Standardhinweissätze. Dieser Punkt enthält:
- Allgemeine Hinweise oder Warnhinweise
- Hinweise zu Anwendung und Dosierung
- Hinweise zu Hilfsstoffen
- Hinweise zur Einnahme während der Schwangerschaft
- Hinweise zur Einnahme während der Stillzeit
Des Weiteren enthält die Hinweisliste Verordnungsvorgaben des GBA, sofern solche existieren. Diese werden rot dargestellt.
- OTC-Ausnahmen: Anzeige nur für Personen ab 12 Jahren, da sonst irrelevant.
- Therapiehinweise
- Ausnahme Medizinprodukt: Dies betrifft Medizinprodukte, die zu Lasten der GKV verordnungsfähig sind. Angesprochen sind hierbei nur Medizinprodukte, die vormals als Arzneimittel in Verkehr gebracht wurden (bzw. worden wären).
- Hinweise Anlage III der Arzneimittelrichtlinie GBA betreffend. Dies sind:
- Bagatellerkrankung: Verordnungsausschluss verschreibungspflichtiger Arzneimittel gegen „Bagatellerkrankungen“
(§34 (1) Satz 6 SGB V) - Negativliste: Verordnungsausschlüsse „Negativliste“
(§34 (3) SGB V) - Verordnungsausschluss: Verordnungsausschlüsse nach AMRL (Arzneimittelrichtlinie) (§92 (1) Satz 1 Halbsatz 3 SGB V)
- Verordnungseinschränkung: Verordnungseinschränkungen nach AMRL (§92 (1) Satz 1 Halbsatz 3 SGB V)
- Gefährdung Kinder: Hinweise zur besonderen Gefährdung bei Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente für Kinder unter 12 und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 (§92 (1) Satz 1 Halbsatz 3 SGB V). Wird nur für Personen unter 12 Jahren angezeigt.
- Unwirtschaftlichkeit: Hinweis zur Unwirtschaftlichkeit der Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente für Kinder unter 12 und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 (§92 (1) Satz 1 Halbsatz 3 SGB V). Wird nur für Personen unter 12 Jahren angezeigt.
- Harn / Zuckerteststr.: Verordnungseinschränkung Blut und Zuckerteststreifen (§92 Satz 1 Halbsatz 3 SGB V)
- Einschränkung Säfte: Verordnungseinschränkung Saftzubereitung. Wird nur für erwachsene Patienten angezeigt.
- Bagatellerkrankung: Verordnungsausschluss verschreibungspflichtiger Arzneimittel gegen „Bagatellerkrankungen“
Im Textbereich der Medikamentendetails kann auch ein Link auf ein entsprechendes Dokument existieren. Durch klicken auf den Link öffnet sich dieses.
Außerdem werden in der Hinweisliste KV-spezifische Vereinbarungen, die sogenannten regionalen Arzneimittelvereinbarungen (ARV), aufgeführt. Die Anzeige dieser Hinweise geschieht nicht nur aufgrund des ausgewählten Medikaments und Merkmalen des Patienten, sondern ist auch abhängig vom KV-Bereich, in dem die Praxis abrechnet und der Fachgruppe des verordnenden Arztes.
Die ARV-Hinweise werden unter dem Punkt „Regionale Arzneimittelvereinbarungen (ARV)“ gruppiert. Dieser kann folgende Elemente umfassen:
- Leitsubstanz
- Zielpreis
- Me-Too-Regelung
- DDD Kostenvergl.
- Generika
- Biosimilar
- Infomaßnahme
- Qualitätssicherung
- Studienregelung
- Behandlungsalternative
- Therapiehinweis
- Höchstquote
Die Bedeutung der einzelnen Punkte wird durch den erklärenden Text im Textteil deutlich. Falls die KV Substitutionsvorschläge für das ausgewählte Medikament anbietet, sind diese über die dann sichtbare Schaltfläche „Verordnungsalternativen“ abrufbar.
Elektronisches Rezept (eRezept)
Die Zielsetzung des eRezepts ist die sukzessive Ablösung des Papierrezepts sowie die Vereinfachung der Prozesse für Ärzte, Versicherte und Apotheken. Ärzte können Arzneimittel elektronisch verordnen, Patienten sehen die Rezepte in ihrer eRezept-App oder bekommen einen Patientenausdruck, Apotheken scannen den 2d-Code und lösen die elektronischen Verordnungen ein. In der Apotheke scannen die Mitarbeiter entweder den Data-Matrix-Code aus der arzt-direkt App oder vom Patientenausdruck und händigen nach Abgleich mit den vorhandenen Informationen auf dem eRezept-Server in der TI dem Versicherten das verordnete Medikament aus.
Dieser Prozess ist auch bei rein telemedizinischer Behandlung möglich.
Das eRezept kann für rosa Rezepte (das bisherige Muster 16) ausgestellt werden. Ausgenommen davon sind derzeit noch Wirkstoffverordnungen.
Wie bereits von uns im Newsletter zum Jahreswechsel 21/22 angekündigt wurde der verpflichtende Start des eRezeptes verschoben. Sie haben jedoch die Möglichkeit, an der bundesweiten verlängerten Testphase der Gematik teilzunehmen. Eine Freischaltung durch zollsoft oder die Gematik ist dafür nicht notwendig. Durch eine von uns auch explizit empfohlene Teilnahme an der Testphase haben Sie die Möglichkeit, stressfrei Ihre Arbeitsabläufe zum eRezept anzupassen und zu optimieren, um für die in Zukunft verpflichtende Ausstellung elektronischer Verordnungen vorbereitet zu sein. Sie sollten sich jedoch vorab informieren, ob es in Ihrer Umgebung Apotheken gibt, die die erstellten eRezepte einlösen können und ob der Patient bereits die arzt-direkt App nutzen kann oder ggf. einen Patientenausdruck benötigt. Weitere Fragen zu diesem Thema kann Ihnen auch gerne unser Support beantworten.
eRezept Erstellung und Ausstellung in der Medikamentenverordnung
eRezept Erstellung
In der Medikamentenverordnung können Sie wie gewohnt Medikamente verordnen. Die Ausstellung der Rezepte kann parallel für das Papierrezept und das eRezept erfolgen. Für die Ausstellung eines eRezepts muss die Checkbox eRezept 1 aktiviert werden. Diese Checkbox kann standardmäßig über die Einstellung Praxis → Mediks → eRezept aktiviert werden. Ist die Checkbox “Pat.Ausdruck” 2 aktiviert, wird mit Ausstellung des eRezepts automatisch ein Patientenausdruck des eRezepts erstellt und gedruckt. Die Ausstellung des Patientenausdrucks ist notwendig, wenn der Patient die eRezept-App (noch) nicht nutzt. Der Patientenausdruck enthält einen 2D-Code, der dann in der Apotheke gescannt werden kann. Ist die arzt-direkt Checkbox 3 aktiviert, wird der Patientenausdruck mit erfolgreicher Ausstellung des eRezepts an die arzt-direkt App des Patienten gesendet.
Hinweise:
- Für die Ausgabe des Patientenausdrucks kann ein Druckprofil für das Formular "eRezPat" in den Einstellungen unter Arbeitsplatz → Druckprofile ausgewählt werden. Diese Konfiguration ist notwendig, wenn über eine Druckerschlange gedruckt wird.
- In der Praxiseinstellung Mediks unter e-Rezept ist einstellbar, dass diese Checkbox standardmäßig aktiviert ist.
Sind in der Liste der auszustellenden Verordnungen Medikamente enthalten, welche nicht als eRezept versendet werden können, werden diese nach dem alten Verfahren als Rezept-Formular ausgestellt.
- Verordnungen, die als eRezept versendet werden können, sind mit diesem Icon gekennzeichnet
- Verordnungen, die als eRezept versendet werden können, sind mit diesem Icon gekennzeichnet.
Über die Gründe, weshalb für das gewählte Präparat kein eRezept möglich ist, informiert der Tooltip über dem Rezept-Icon in der Verordnungstabelle.
eRezept als Mehrfachverordnung erstellen
Im Fenster Medikamentenverordnung kann pro Verordnung eingestellt werden, ob ein Medikament als Mehrfachverordnung ausgestellt werden soll.
Dazu klicken Sie auf das Einstellungsrädchen in der Spalte „weitere Einstellungen“ 4. Im Menü kann schließlich die Checkbox zur Auswahl der Mehrfachverordnung aktiviert werden.
Ist die Mehrfachverordnung für eine Verordnung aktiviert, wird entsprechend die Anzahl der Verordnung aktiviert. Beachten Sie dazu die Spalte „Anzahl“5. Mit Klick in die Spalte Anzahl öffnet sich ein Popover, in dem die Anzahl sowie wann der Teil der Mehrfachverordnung einzulösen ist („einlösen ab“ und „einlösen bis“) zu konfigurieren ist.
In den tomedo Einstellungen unter Praxis → Mediks: e-Rezept kann voreingestellt werden, in welchen Zeitraum: „einzulösen ab“ und einzulösen bis“ in relativen Tagesangabe die Verordnungen defaultmäßig einzulösen ist.
Werden Medikamente zur Hausapotheke hinzugefügt, werden die tomedo Einstellungen bezüglich „einzulösen ab“ und einzulösen bis“ beachtet. Für Medikamente der Hausapotheke können unter „Infos ändern“ spezielle Angaben zum Einlösezeitraum der Teile einer Mehrfachverordnung hinterlegt werden.
Wird ein Medikament aus der Hausapotheke verordnet, wird der Einlösezeitraum für die Teil-Mehrfachverordnungen übernommen, wenn für die Verordnung die Mehrfachverordnung aktiviert wird.
eRezept-Vorschau
In der eRezept-Vorschau haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Einstellungen übergeordnet für das gesamte Rezept 1 zu setzen:
- Zuzahlung
- noctu
- BVG
- Unfallinformation (kein Unfall oder Unfall)
- Unfalltag
- Betriebsstätte/ASV
Speziell für die ausgewählte Verordnung 2 können folgende Einstellungen gesetzt werden:
- aut Idem
- Impfstoff
- DJ
Über die Schaltflächen vorherige und nächste 5 können Sie sich die einzelnen eRezepte zu Prüfung anzeigen lassen. Diese Schaltflächen sind deaktiviert, wenn die Vorschau nur ein eRezept umfasst.
Die Aktionen Speichern 3 und Ausstellen 4 beziehen sich auf das angezeigte eRezept. So wird über die Schaltfläche “Speichern” das einzelne eRezept in der Kartei gespeichert und über die Schaltfläche “Ausstellen” versendet. Nach dem Speichern oder Ausstellen eines einzelnen eRezepts wird dieses aus der eRezept-Vorschau entfernt.
Über die Schaltflächen “Alle speichern” 6 bzw. “Alle ausstellen” 7 werden alle eRezepte der Vorschau in der Kartei gespeichert und versendet.
Wenn alle eRezepte einzeln oder alle zusammen ausgestellt oder gespeichert wurden, wird das Vorschaufenster automatisch geschlossen.
Mehrfachverordnung in der eRezept-Vorschau und deren Ausstellung
Bei einer Mehrfachverordnung wird jede Packung der Mehrfachverordnung als einzelne Verordnung versendet.
Auf der jeweiligen Verordnung wird so zusätzlich aufgeführt, dass dies eine Mehrfachverordnung ist und um welchen der Teil der Mehrfachverordnung es sich handelt. Außerdem wird auf der Verordnung notiert, ab wann die Verordnung in der Apotheke eingelöst werden kann.
In der eRezept-Vorschau erscheint im Menü links die Angabe Mehrfachverordnung, wenn es sich bei der Verordnung um eine Mehrfachverordnung handelt. Über die Schaltflächen können die einzelnen Verordnungen der Mehrfachverordnung durchgeklickt/angezeigt werden. Über die Schaltflächen vorherige/nächste kann wie gewohnt zwischen den Medikamenten-Verordnungen navigiert werden.
Berechtigung für die eRezept Ausstellung – Allgemein
Übergeordnet ist zwischen verordnenden Arzt und verantwortlichen Arzt zu unterscheiden.
Der verantwortliche Arzt ist der abrechnende Arzt, welcher auch das eRezept signiert. Verantwortliche Ärzte (= abrechnende Ärzte) können nur Vertragsärzte (die auch als Behandler/Leistungserbringer) mit der Qualifizierung: Arzt, Zahnarzt sein. Zusätzlich muss die LANR des Arztes in der Nutzerverwaltung hinterlegt sein. Hinweis: Rechnet ein Vertragsarzt (1) mit der Qualifizierung Arzt auf einen anderen Vertragsarzt (2) ab, wird der auf dem eRezept nur der Vertragsarzt 1 im Arztstempel aufgeführt und mit dem eRezept versendet.
Der verordnende Arzt ist im Fenster Medikamentenverordnung als Verordner auszuwählen. Achtung: In diesem Auswahlmenü sind Vertragsärzte sowie "nur" Behandler/Leistungserbringer, für welche die LANR in der Nutzerverwaltung hinterlegt ist oder Sie unter dem Reiter "Leistungserbringer" die Checkbox "als Formulararzt auswählbar" aktiviert haben, auswählbar. Nutzer, die "nur" Behandler/Leistungserbringer sind und die Qualifizierung Arzt in Weiterbildung oder Vertretungsarzt in der Nutzerverwaltung hinterlegt haben, werden auf dem eRezept im Arztstempel neben dem verantwortlichen Arzt aufgeführt und mit versendet. Ist für den Arzt in Weiterbildung bereits seine LANR hinterlegt, wird diese sowie die zugeordnete Betriebsstätte des Weiterbildungsarztes im KBV-Header des eRezept aufgeführt. Wenn keine LANR für den verordnenden Arzt hinterlegt ist, wird die LANR vom abrechnenden Arzt im KBV-Header verwendet.
Berechtigung für die eRezept Ausstellung – Signierberechtigung
Da in der Praxis unterschiedliche Rahmenbedingungen gegeben sind, unterstützt tomedo folgende Ansätze:
1. Arzt, der auf sich abrechnet – hat eigenen eHBA
Arzt hat in der Nutzerverwaltung seine TI-Einstellung hinterlegt, optional mit CardID: Auf der Grundlage kann die Einzel, Komfortsignatur und Stapelsignatur verwendet werden.
2. Leistungserbringer, der auf anderen Nutzer (Vertragsarzt) abrechnet – keinen eigenen eHBA
Konfigurationshinweis: Für die aufgeführte Verwendung, darf nicht die eHBA Card-ID in der Nutzerverwaltung für den Leistungserbringer hinterlegt sein, weil andernfalls dieser als signierender Arzt ausgewertet wird. Allerdings ist der Leistungserbringer ohne eigene Abrechnungsberechtigung nicht für das Signieren im Rahmen der eRezept-Ausstellung berechtigt.
Option A: Erlaubt der abrechnende Vertragsarzt dem Leistungserbringer, seine Komfortsignatur zu verwenden, dann kann der Leistungserbringer ebenfalls Verordnungen signieren. Die Erlaubnis kann der Vertragsarzt in den tomedo Einstellungen, unter Nutzer → Anmeldung: TI-Konnektor mitbenutzte Komfortsignatur, erteilen.
Voraussetzung dabei ist, dass der Leistungserbringer auch auf diesen Vertragsarzt abrechnet und das entsprechend in der Nutzerverwaltung hinterlegt ist.
In dem Fall ist es auch möglich, dass der Weiterbildungsarzt als verordnender Arzt in der Medikamentenverordnung ausgewählt ist.
Hinweis: Da pro Verordnung geprüft wird, wer der abrechnende Arzt und damit signierberechtigt ist, wird sichergestellt, dass der Arzt in Weiterbildung (ohne eigenen eHBA) nur Verordnungen signieren kann, wo der abrechnende Arzt der Verordnung auch der ist, der die Verwendung der aktiven Komfortsignatur für ihn speziell erlaubt hat.
Option B: Der abrechnende Vertragsarzt erlaubt nicht generell dem Leistungserbringer, seinen eHBA zu verwenden, sondern nur, wenn er selbst die eHBA PIN pro Ausstellung (Einzel- und Stapelsignatur möglich) eingibt.
Voraussetzung: Der Leistungserbringer kann nur über den eHBA des abrechnenden Arztes signieren, wenn die Komfortsignatur des abrechnenden Arztes deaktiviert ist oder der eHBA sich in keiner aktiven Sitzung befindet (also der eHBA nicht in einem erhöhten Sicherheitszustand ist).
3. Arzt signiert/versendet für anderen verantwortlichen Arzt, der für die Verordnung hinterlegt ist.
Ein Vertragsarzt mit eigenem eHBA wählt zu versendende Verordnungen, für die er nicht verantwortlich ist, in der eRezept-Verwaltung aus. In diesem Fall erscheint pro Verordnung ein Abfragedialog, ob der Verantwortliche Arzt auf der Verordnung auf ihn angepasst werden soll? Wird diese Abfrage bejat, dann wird der Verantwortliche Arzt im KBV-Header und Arztstempel des Formulars angepasst. In den tomedo Einstellungen unter Praxis → Mediks: e-Rezept kann praxisweit aktiviert werden, dass der Verordner beim Signierten automatisch (ohne Abfragedialog) aktualisiert wird.
In der eRezeptverwaltung erfolgt aktuell noch keine Anpassung der Spalte Verantwortlicher Arzt. So ist über die Spalte „Signiert durch“ einsehbar, wer tatsächlich signiert hat.
Hinweis 1: Versucht ein Arzt in Weiterbildung (ohne eigene eHBA), der auf Arzt 1 abrechnet, Verordnungen zu versenden, für die Arzt 2 verantwortlich ist, dann ist keine Anpassung des Verantwortlichen Arztes möglich.
Hinweis 2: In der Inbox werden ausschließlich die ungesendeten Verordnungen geladen, für die der eingeloggte Nutzer verantwortlich ist.
eRezept Speichern oder Ausstellen
Mit dem Ausstellen oder Speichern des eRezeptes wird ein eMED-Karteieintrag angelegt. Dieser eMED-Karteieintrag umfasst die eRezepte, welche in einem Schritt gespeichert oder ausgestellt wurden. Wird nur ein eRezept gespeichert oder ausgestellt, beinhaltet der Karteieintrag auch nur dieses eRezept. Werden mehrere eRezepte gleichzeitig gespeichert oder ausgestellt, enthält der Karteieintrag entsprechend auch mehrere eRezepte.
Beim Ausstellen von eRezepten kann bei aktivierter Einstellung eine Bemerkung sowie ein Status (Freigegeben, Hinweis, Gesperrt) für den signierenden Arzt hinterlegt werden. Wenn der eingeloggte Nutzer gleichzeitig der verordnende Arzt ist, erscheint nicht der Abfrage-Dialog. Die Abfrage der Bemerkung kann in den Praxis-Einstellungen → Mediks zum eRezept aktiviert werden: „Hinweis für signierenden Arzt anzeigen“. eRezepte mit Status "Gesperrt" müssen in der Verwaltung erst entsperrt werden. Andernfalls erscheint ein Hinweis-Dialog beim Versuch, diese eRezepte zu versenden. Mit Bestätigung dieses Dialogs kann dennoch ein gesperrtes eRezept versendet werden.
a) Hinweis zur Ausstellung: Bei Ausstellung von mehreren Verordnungen kann nur übergeordnet für alle auszustellenden Verordnungen, ein Hinweistext und Status gesetzt wird.
b) Hinweis zum Verordnungsdatum: Das Datum der Verordnung und das Datum der Signatur müssen übereinstimmen. So können die vorbereiteten eRezepte am Folgetag nicht mehr versendet werden. Mit der Aktivierung der Praxis-Einstellung unter Mediks: eRezept "Datum der Verordnung beim Signieren automatisch anpassen" ist das Versenden nach einem Tag, durch die Anpassung des Ausstellungsdatums, möglich. Ist diese Einstellung nicht aktiviert, kann beim Versand der betreffenden Verordnung über einen Abfragedialog für jede einzelne Verordnung das Signierdatum angepasst werden.
c) Hinweis zur Anbindung vom eRezept an arzt-direkt: eRezepte können über den Messenger-Dienst an die arzt-direkt® App des Patienten gesendet werden. Dazu müssen Sie einen kostenlosen arzt-direkt Account in tomedo anlegen und sich mit dem Patienten über die arzt-direkt App verbinden. Nun können Sie das eRezept über die Schaltfläche "arzt-direkt" in der eRezept-Verwaltung bzw. der Übersicht der Verordnungen an die arzt-direkt App des Patienten senden. Der Patient kann jetzt das eRezept via Smartphone in einer (Online-) Apotheke seiner Wahl einlösen.
War der eRezept-Versand (Ausstellung) erfolgreich, schließt sich die Medikamentenverordnung wie gewohnt und bei aktivierter Einstellung wird der Patientenausdruck ausgedruckt. Konnten ein oder mehrere eRezepte aufgrund eines Fehlers nicht versendet werden, öffnet sich das Fenster “Übersicht Verordnungen”.
Hier werden die einzelnen eRezepte aufgelistet, welche aufgrund eines Fehlers nicht versendet werden konnten. Sie sehen direkt in der Tabelle wieder den Status 1 und den entsprechenden Fehler 2. Im Bereich 3 Details können Sie den Fehler für das ausgewählte eRezept im Detail einsehen. Nach Behebung des Fehlers haben Sie die Möglichkeit, alle eRezepte 4 oder nur das ausgewählte 5 erneut zu versenden. Wurden zum Beispiel Scheindaten des Patienten editiert, um den Fehler zu beheben, dann müssen vor dem Versand über die Schaltfläche “Zurücksetzen” 6 diese Werte zurückgesetzt werden. Bei einem allgemeinen TI- oder Modul-Fehler ist das Zurücksetzen der Daten nicht notwendig, kann aber trotzdem jederzeit problemlos gemacht werden. Wenn Sie mehrere eRezepte auswählen, können Sie auch alle ausgewählten gesammelt zurücksetzen bzw. versenden. Alternativ kann ein eRezept, welches nicht erfolgreich versendet werden konnte, nachträglich auch aus der eRezept-Verwaltung versendet werden, sehen Sie dazu den Abschnitt “eRezept-Verwaltung”.
eRezept-Verwaltung
Die eRezept-Verwaltung erreichen Sie über das tomedo Menü Verwaltung → KV → eRezept – elektronisches Rezept oder der Symbolleiste in der Tagesliste. Das Menü-Icon kann in der Symbolleistenverwaltung hinzugefügt werden.
Hier finden Sie eine Übersicht aller erstellten eRezepte mit ihrem jeweiligen Status: Gespeichert, Versendet, Fehler und Storniert.
In den tomedo Einstellungen unter Nutzer → Sonstiges ist konfigurierbar, ob beim Öffnen der eRezept-Verwaltung: keine, alle Rezepte oder nur nicht versendete Rezepte geladen werden sollen. Weiter kann der Zeitraum in Tagen definiert werden, für den die Verordnungen geladen werden sollen. Zusätzlich kann an der Stelle eingestellt werden, welche Aktion bei Doppelklick auf einen Eintrag in der eRezept-Verwaltung ausgeführt werden soll: Öffnen der Rezept-Vorschau, der Kartei, der Medikamentenplan oder bisherige Verordnungen.
Mithilfe der Schaltfläche 1 "Im Zeitraum laden" werden alle eRezepte im ausgewählten Zeitraum geladen. Über die Schaltflächen 2 "Alle nicht versendeten laden”, über die Schaltfläche 3 "via Patientenliste" und 4 "Alle fehlerhaften laden" werden die entsprechenden eRezepte der letzten 14 Tage geladen. Zusätzlich können Sie Filter 5 für weitere Einschränkungen nutzen.
Mit Laden der Verordnungen via Patientenliste werden für die Patienten in der Patientenliste die unversendeten Verordnungen der letzten 14 Tage in die eRezept-Verwaltung geladen. Alternativ können über das Patientenlisten Panel und folgenden Aktionsbutton mit der Option "Offene eRezepte der Patienten öffnen" alle nicht versendeten Verordnungen der letzten 14 für die Patienten in die eRezept-Verwaltung geladen werden. Mit dieser Panel-Aktion wird die Verordnungsliste in der eRezept-Verwaltung überschrieben.
In der eRezept-Verwaltung haben Sie die Möglichkeit, alle aufgelisteten, noch nicht versandten eRezepte mit nur einem Klick zu versenden 6. Alternativ können Sie auch nur das aktuell ausgewählte eRezept versenden 7.
Versenden Sie ein oder mehrere Verordnungen aus der eRezept-Verwaltung und wollen gleichzeitig den Patientenausdruck dafür generieren lassen, dann aktivieren Sie unter den Optionen 8 die Checkbox "Pat.-Ausdruck direkt drucken". Zudem kann unter Optionen der Drucker, auf den der Patientenausdruck erfolgen soll, unabhängig vom hinterlegten Druckprofil vorausgewählt werden. Ab der arzt-direkt App Version 2.1.0 (Patientenapp) können auch direkt bei Versand des eRezepts der Patientenausdruck an die arzt-direkt App des gekoppelten Patienten gesendet werden, wenn die Einstellung unter Optionen "autom. an arzt-direkt senden, wenn Patient gekoppelt ist" aktiviert ist.
Der Patientenausdruck kann auch nach erfolgreichen Versand über die Schaltfläche "Pat.-Ausdruck" 9 erstellt und kann anschließend ausgedruckt werden oder über die Schaltfläche "arzt-direkt" 10 an die arzt-direkt App, ab der Version 2.1.0, des gekoppelten Patienten gesendet werden.
Alternativ kann der Patientenausdruck (also nur für bereits versendete eRepezpte möglich) via KIM 11 versendet werden. Wählen Sie dazu die gewünschten Verordnungen aus und klicken auf KIM. Mit diesem Schritt werden die Patientenausdrucke der ausgewählten Verordnungen an die eine KIM-Mail gehangen. Der Dateiname des Patientenausdrucks umfasst: Vorname, Nachname und Geburtstag des Patienten. In der KIM-Mail besteht die Möglichkeit einen bliebigen KIM-Empfänger aus Ihrer selbsterstellten Ärzteliste (=nicht Verzeichnisdienst), wie z.B. Apotheke oder Altersheim auszuwählen.
Über die Schaltfläche "Zurücksetzen" 12 haben Sie die Möglichkeit Daten für den eRezept-Versand zurücksetzten. Dies kann notwendig sein, wenn Basisdaten der Verordnung, wie z.B. Scheindaten des Patienten nach eRezept-Erstellung editiert wurden.
Muss ein versendetes eRezept storniert werden, wählen Sie das eRezept aus und klicken Sie auf die Schaltfläche "Stornieren" 13.
Im Bereich 14 können Sie weitere Details zum selektierten eRezept einsehen:
- von welchem Patienten ist das eRezept,
- das verordnete Präparat,
- den Status des eRezepts,
- Hinweis (generiert durch den Abfragedialog nach Ausstellung eines eRezeptes). Über die Schaltflächen 15 (Freigeben, Hinweis, Gesperrt), kann der Status der Verordnung aktualisiert werden.
- den eRezept-Token (Link, Grundlage des 2d-Codes) und
- eine Fehlermeldung, z.B. bei fehlerhaftem Versand.
Mit Klick auf die Kartei-Schaltfläche wird die Kartei des ausgewählten Patienten geöffnet und mit Klick auf das Medikamenten-Icon, die Medikamentenverordnung – bisher.
Für den ausgewählten Patienten wird Ihnen außerdem im Bereich 16 der Medikamentenplan sowie die Rezept-Vorschau 17, wenn vorhanden, angezeigt. Achtung: Unter macOS Versionen kleiner 11.0 wird die eRezept-Vorschau in der eRezept-Verwaltung nicht skaliert und kann zum Teil abgeschnitten werden. In dem Fall muss der Bereich der eRezept-Vorschau entsprechend groß gezogen werden, um die Vorschau vollständig zu sehen.
Anhand der Spalte Status 18 können Sie ablesen, ob das eRezept gespeichert, versendet, storniert oder der Versand aufgrund eines Fehlers nicht möglich war. Beachten Sie auch die anderen Spalten für mehr Informationen zum eRezept, wie z.B. den unterschiedlichen Datumsspalten. Hinweis: Alle Datumsspalten lassen sich nach Datum sowie nach “Ja” und “Nein” (auch “j” bzw. “n”) filtern.
Läuft Ihr eRezept-Modul nicht (roter Kreis), dann habe Sie hier 19 die Möglichkeit das Modul manuell zu stoppen, zu updaten und erneut wieder zu starten.
eRezept in der Kartei
Das gespeicherte oder versendete eRezept wird in der Kartei unter dem Karteieintragstyp eMED gespeichert. Wurden mehrere eRezepte in einem Schritt ausgestellt oder gespeichert, umfasst dieser Karteieintrag mehrere eRezepte. In dem Karteieintrag stehen Ihnen verschiedene Aktionen zur Verfügung:
- Ein noch nicht versendetes eRezept kann über diese Schaltfläche Ausstellen 1 versendet werden. Umfasst der Karteieintrag mehrere nicht versendete eRezepte, so werden mit dieser Aktion alle eRezepte des Karteieintrags versendet.
- Ein bereits versendetes oder nur gespeichertes eRezept kann über diese Schaltfläche Stornieren 2 ggf. storniert und anschließend gelöscht werden. Analog zu Punkt eins werden auch hier alle eRezepte des Karteieintrags dadurch storniert und gelöscht.
- Der Patientenausdruck 3 aller versendeten eRezepte des Karteieintrags wird über diese Schaltfläche erstellt.
- Über die Schaltfläche 4 werden alle eRezepte des Karteieintrags in der eRezept-Verwaltung geöffnet.
- Mit den Schaltflächen vorheriges und nächstes 5 kann durch die einzelnen eRezept des Karteieintrags navigiert werden. Umfasst der Karteieintrag nur ein eRezept sind diese Schaltflächen entsprechend deaktiviert.
- An der Stelle 6 können Sie den Status sowie die Dok.-ID des angezeigten eRezepts ablesen.
eRezept in der Inbox
Die Inbox erreichen Sie unter dem Menü Verwaltung → Inbox. Mit Öffnen des Fensters werden für den eingeloggten Nutzer automatisch alle nicht versendeten Verordnungen geladen. Analog zur eRezept Verwaltung, haben Sie hier die Möglichkeit Verordnungen zu versenden zuzüglich Erstellung des Patientenausdrucks und Verordnungen zu stornieren. Mit Auswahl einer Verordnung sehen Sie die eRezept-Vorschau, Medikamentenfenster des Patienten, sowie Details zum Patient und Status der Verordnung.
Mehr Informationen zur Inbox erhalten Sie im folgenden Handbucheintrag.
Workflow in tomedo
Der Umgang mit eRezepten in tomedo ist analog zum Umgang mit dem bisherigen Papierrezept, wobei Ausdrucken und Unterschreiben durch (elektronisches) Signieren und Versenden ersetzt wurde. Das bisher bekannte einfache Löschen eines Rezept-Formulars aus der Kartei oder einer einzelnen Verordnung aus der Bisher-Liste wird für das eRezept zur Aktion “Stornieren und Löschen”. Hier gibt es einen Unterschied zur Papierverordnung: Wenn ein eRezept nicht mehr storniert werden kann, weil es z.B. vom Patienten bereits eingelöst wurde, kann die Verordnung in tomedo auch nicht mehr gelöscht werden.
Eine weitere Besonderheit gibt es auf sprachlicher Ebene: Der Begriff Rezept bzw. Rezept-Formular bezieht sich in tomedo auf ein oder mehrere Verordnungen, die in einem Karteieintrag zusammengefasst werden. Ein eRezept kann aber immer nur genau eine Verordnung beinhalten. Um für Sie möglichst wenig zu ändern, behalten wir den Begriff Rezept, der in vielen Dialogen in tomedo auftaucht, bei. Ein Rezept (eMED-Karteieintrag) fasst mehrere eRezepte zusammen, ähnlich wie auch der Patientenausdruck mehrere eRezepte zusammenfasst.
Sie können also Ihren bisherigen Workflow zur Medikamentenverordnung auch nach der Umstellung auf das eRezept im Wesentlichen beibehalten.
Durch die rein elektronische papierlose Verordnung bieten sich aber auch neue Möglichkeiten. Im Folgenden stellen wir Ihnen hier nochmal alle Optionen vor. Welcher Ablauf zu ihrem jeweiligen Praxisablauf am besten passt, kann sehr unterschiedlich ausfallen. So haben Sie die Möglichkeit direkt aus der Medikamentenverordnung oder über die Vorschau aus der Medikamentenverordnung das eRezept zu versenden. Alternativ kann das gespeicherte eRezept aus der Kartei (eMED-Karteieintrag) oder aus der eRezept-Verwaltung versendet werden.
Ausstellung des eRezeptes
Option 1: Arzt versendet direkt aus der Medikamentenverordnung das eRezept.
Option 2: Arzt versendet aus der eRezept-Vorschau der Medikamentenverordnung das eRezept.
Option 3: Arzt versendet das eRezept, aber der Versand wird aufgrund eines Fehlers nicht durchgeführt.
- Anschließend kann der Arzt die Fehler beheben und das eRezept aus der eRezept-Verwaltung oder aus dem Karteieintrag heraus signieren und versenden.
Option 4: Arzt speichert das eRezept:
- Anschließend kann der Arzt das eRezept aus der eRezept-Verwaltung, Inbox oder aus dem Karteieintrag heraus signieren und versenden.
- Mithilfe von Filtern und Patientenlisten können die gewünschten Verordnungen in die eRezept-Verwaltung geladen werden.
Versenden des Patientenausdrucks an Patienten/Apotheke
Option 1: Mit Versenden des eRezepts kann der Patientenausdruck direkt an den Patienten via arzt-direkt App gesendet werden, wenn der Patient mit der Praxis gekoppelt ist. Siehe dazu folgende Handbucheinträge: Abschnitt 1 und Abschnitt 2.
Option 2: Für bereits erfolgreich versendete eRezepte kann aus der eRezept-Verwaltung der Patientenausdruck ebenfalls an den Patienten über die arzt-direkt App gesendet werden. Siehe dazu folgenden Abschnitt.
Option 3: Via KIM können die Patientenausdrucke ebenfalls aus der eRezept-Verwaltung an Apotheken bzw. einen beliebigen KIM-Empfänger aus Ihrer tomedo-eigenen Ärzteliste gesendet werden. Siehe Punkt 11 im Folgenden den Abschnitt.
Stornieren / Löschen des eRezeptes
Eine weitere Ausgangssituation ist, wenn ein gespeichertes oder versendetes eRezept gelöscht oder storniert werden muss.
Option 1: Arzt speichert ein eRezept in der Kartei und löscht anschließend den Karteieintrag:
Mit dieser Aktion wird der Karteieintrag gelöscht. Weiter wird die Verordnung aus der Medikamentenverordnung (Bisher) gelöscht. In der eRezept-Verwaltung wird das gespeicherte eRezept als “gelöscht” markiert. Der Status “Gespeichert” wird für das eRezept beibehalten.
Option 2: Arzt speichert eine eRezept in der Kartei und storniert anschließend das eRezept im Karteieintrag:
Es erscheint eine Abfrage, ob das eRezept wirklich storniert werden soll. Mit dieser Aktion wird wie unter Option 1 der Karteieintrag gelöscht. Weiter wird die Verordnung aus der Medikamentenverordnung (Bisher) gelöscht. In der eRezept-Verwaltung wird das gespeicherte eRezept als “gelöscht” markiert. Der Status “Gespeichert” wird für das Rezept beibehalten.
Option 3: Arzt speichert eine eRezept und löscht die gespeicherte Medikamentenverordnung unter dem Reiter Bisher in der Medikamentenverordnung:
Es erscheint eine Abfrage, ob das dazugehörige Rezept aus der Kartei gelöscht werden soll. Weiter wird in einem zweiten Abfragedialog nachgefragt, ob auch das Medikament aus dem Medikamentenplan gelöscht werden soll. In der eRezept-Verwaltung wird das gespeicherte eRezept als “gelöscht” markiert. Der Status “Gespeichert” wird für das eRezept beibehalten.
Option 4: Arzt speichert ein eRezept und löscht die gespeicherte Medikamentenverordnung unter dem Reiter Plan:
Hier erscheint keine weitere Abfrage, da aus dem Medikamentenplan ohne Einschränkung eine Verordnung gelöscht werden kann und hat somit keine Auswirkung auf die Verordnung selbst.
Option 5: Arzt versendet ein eRezept und storniert anschließend in dem Karteieintrag das eRezept:
Mit der Aktion Stornieren wird der Karteieintrag gelöscht und damit auch alle enthaltenen eRezepte. In der Medikamentenverordnung (Bisher) werden ebenfalls alle dazugehörigen Verordnungen gelöscht. In der eRezept-Verwaltung erhalten alle eRezepte den Status Storniert und werden als “gelöscht” markiert.
Option 5: Arzt versendet ein eRezept und löscht anschließend den Karteieintrag:
Mit der Aktion Stornieren, wird der Karteieintrag gelöscht und damit auch alle enthaltenen eRezepte. In der Medikamentenverordnung (Bisher) werden ebenfalls alle dazugehörigen eRezepte gelöscht. In der eRezept-Verwaltung erhalten alle eRezepte den Status Storniert und werden als “gelöscht” markiert.
Option 6: Arzt versendet ein eRezept und löscht eine enthaltene Medikamentenverordnung unter dem Reiter Bisher:
Wird eine einzelne Verordnung (eRezept) gelöscht, welche mit anderen eRezepten in einem Karteieintrag dokumentiert wurde, erscheint die Abfrage, ob alle Verordnungen auf dem Rezept gelöscht werden sollen. Mit Bestätigung – nein, Rezept behalten – wird nur die ausgewählte Verordnung (das eRezept) gelöscht. Weiter wird in einem zweiten Abfragedialog nachgefragt, ob auch das Medikament aus dem Medikamentenplan gelöscht werden soll. Im Karteieintrag zeigt das eRezept anschließend den Status storniert. In der eRezept-Verwaltung erhält das Rezept den Status Storniert und wird als “gelöscht” markiert.
Wird eine Verordnung eines Rezepts gelöscht, welche allein in einem Karteieintrag dokumentiert wurde, erscheint die Abfrage, ob das dazugehörige Rezept aus der Kartei gelöscht werden soll. Mit Bestätigung – ja, auch Rezept löschen – wird der zugehörige eMED-Karteieintrag gelöscht. Weiter wird in einem zweiten Abfragedialog nachgefragt, ob auch die Verordnung aus dem Medikamentenplan gelöscht werden soll. In der eRezept-Verwaltung erhält das eRezept den Status Storniert und wird als “gelöscht” markiert.
Option 7: Arzt versendet ein eRezept und löscht eine enthaltene Medikamentenverordnung unter dem Reiter Plan:
Hier erscheint keine weitere Abfrage, da aus dem Medikamentenplan ohne Einschränkung eine Verordnung gelöscht werden kann.
Option 8: Arzt storniert ein eRezept in der eRezept-Verwaltung:
Mit dieser Aktion erscheint die Abfrage, ob das dazugehörige Rezept aus der Kartei gelöscht werden soll. Mit Bestätigung – ja, auch Rezept löschen – werden der Karteieintrag gelöscht sowie alle darin enthaltenen eRezepte storniert und gelöscht. Weiter wird in einem zweiten Abfragedialog nachgefragt, ob die Verordnung auch aus dem Medikamentenplan gelöscht werden soll. In der eRezept-Verwaltung erhält das eRezept den Status Storniert und wird als “gelöscht” markiert.
Probleme und Lösungen rund um das eRezept
1. Es erscheint der Hinweis, dass das eRezept aufgrund fehlender Sererverbindung nicht versendet werden kann. Was ist zu tun?
Öffnen Sie die eRezept-Verwaltung und prüfen Sie, ob das Modul gestartet ist. Erscheint der Punkt grün, läuft das Modul. Ist der Punkt rot klicken Sie auf Modul starten. Prüfen Sie weiter, ob die weiteren Anbindungen rund um das Modul aktiv sind. Klicken Sie dazu auf den Punkt. Weiter können Sie auf dem Gematik-Dashboard einsehen, ob die TI-Verbindung seines Gematik grundsätzlich möglich ist.
2. Komfortsignatur ist aktiviert, aber nur über Arzt mit aktivierter Komfortsignatur kann das eRezept signiert werden?
Um ein eRezept zu signieren, muss zwingend der Nutzer, für den die Komfortsignatur in der Praxis aktiviert ist, in tomedo eingeloggt sein.
3. Der Arztstempel ist nicht formatierbar, warum?
Der Inhalt des Arztstempels wird anhand der hinterlegten Daten für den Arzt automatisch generiert und kann nicht manuell durch den Nutzer formatiert werden. Das Format für den Arztstempel ist durch die KBV vorbestimmt.
4. Was muss der Patient mit dem eRezept tun?
a) Nutzt der Patient die eRezept-App der Gematik (verfügbar im PlayStore und AppStore) und hat sich mit eGK 2.1. und zugehörigen PIN angemeldet (erhält der Versicherte auf Anfrage von seiner Krankenkasse), erscheint das von Ihnen ausgestellte eRezept in seiner App, nachdem Sie es erfolgreich versendet haben (die Verknüpfung erfolgt über die Versichertennummer des Patienten).
b) Falls der Patient keine eRezept-App benutzt, können Sie ihm einen Patientenausdruck ausdrucken. Dieser enthält einen 2D-Code, der dann in der Apotheke gescannt werden kann.
In der Apotheke scannen die Mitarbeiter entweder den Data-Matrix-Code aus der App oder vom Patientenausdruck und händigen nach Abgleich mit den vorhandenen Informationen auf dem eRezept-Server in der TI dem Versicherten das verordnete Medikament aus.
Wechselwirkungen zwischen Medikamenten prüfen
Bei Verordnen eines neuen Medikaments kann durch die Interaktionsprüfung festgestellt werden, ob Wechselwirkungen zwischen Medikamenten bestehen. Dazu wählen Sie zunächst die gewünschte Kartei des Patienten aus und geben in der Kommandozeile „REZ“ für Rezept ein. Anschließend geben Sie den Namen des Medikaments in die Spalte „Name“ ein, markieren das Medikament und klicken auf die Schaltfläche „Interaktionsprüfung“. Danach öffnet sich etwa das Fenster Prüfung auf Medikamenten-Wechselwirkung oder es kommt oben links die Meldung, dass keine Wechselwirkungen vorhanden sind. Durch Drücken des Informationssymbols kann festgestellt werden, welche Wechselwirkung besteht.
Im Medikamentenplan können Sie ebenfalls Interaktionen der Medikamente nachvollziehen. Dazu öffnen Sie in der Medikamentenverordnung über die Schaltfläche „Plan“ den Medikamentenplan und drücken anschließend die Schaltfläche „Interaktionen“.
Bundeseinheitlicher Medikationsplan
Bei gleichzeitiger Einnahme von mindestens drei verordneten, systemisch wirkenden Medikamenten hat der Patient seit 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan. Diesen können Sie über tomedo® erstellen und bearbeiten sowie einscannen oder einfügen, falls er von einer anderen Praxis erstellt wurde.
BMP aufrufen
Sie haben in tomedo® mehrere Möglichkeiten, wie Sie den BMP eines Patienten aufrufen können.
Schaltfläche in der Symbolleiste
Sowohl in der Tagesliste als auch in der Kartei haben Sie die Option, das BMP-Symbol in die jeweilige Symbolleiste hinzuzufügen. In der Kartei ist die Schaltfläche immer aktiv. In der Tagesliste müssen Sie zunächst einen Patienten aus der Liste anklicken, um den BMP auswählen zu können.
Reiter "Patient" und Shortcut
Über die Menüleiste in tomedo® können Sie über Patient → BMP den Bundeseinheitlichen Medikationsplan aus der Tagesliste, der Kartei oder den Patientendetails öffnen. Alternativ können Sie auch den Shortcut ⇧Shift + ⌘Cmd + B nutzen.
Über "Mediks"
Über die "Mediks"-Schaltfläche können Sie die Medikamentenverordnung des gewünschten Patienten öffnen. Klicken Sie dort auf den Reiter "Plan" und dann auf das BMP-Symbol, um den Bundeseinheitlichen Medikationsplan zu öffnen.
Übersicht
Die Ansicht des BMP in tomedo® teilt sich in vier Hauptbereiche auf. Links oben 1 wird zunächst angegeben, für wen der Plan gilt. Außerdem sehen Sie hier, wer diesen Plan ausgedruckt hat, mit entsprechender Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Für diesen Ersteller-Bereich können Sie auch bereits in den tomedo® Einstellungen unter Nutzer → Sonstiges hinterlegen, welche Angaben auf dem BMP erscheinen sollen:
Daneben befindet sich im BMP-Fenster der Parameterblock-Konfigurator 2. Hier können Sie angeben, welche Parameter für den Patienten eingetragen und auch auf dem Ausdruck ersichtlich sind. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt Parameterblock. Rechts davon 3 können Sie einsehen, welche Daten tatsächlich in welcher Form auf dem Ausdruck oder der PDF des BMP erscheinen. Das Geburtsdatum sowie das Änderungsdatum sind dabei immer zu sehen.
Im unteren Bereich sehen Sie den eigentlichen Medikationsplan 4. Hier werden alle Medikamente des Patienten aufgelistet. Außerdem sind Zwischenüberschriften und Freitextzeilen möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Befüllen des BMP.
Der Parameter-Block
Oben rechts im Fenster sehen Sie den Parameter-Block. Dazu gehören auf der linken Seite der Konfigurator, über welchen Sie entscheiden, welche Informationen in diesen Block gehören und auf der rechten Seite eine Zusammenfassung dessen, was schlussendlich auf einem Ausdruck oder einer PDF des BMP erscheint.
Sie können die möglichen Parameter dabei frei ausfüllen. Für die Felder "Gewicht", "Größe" und "Kreatinin" besteht dabei eine Besonderheit: Sollten Karteieinträge mit den entsprechenden Daten für den Patienten vorhanden sein (z.B. ein BMI-Eintrag für die Angaben Größe und Gewicht), können Sie auf die Schaltfläche hinter dem Eingabefeld klicken. Es öffnet sich ein Popup-Fenster, in welchem Sie auswählen können, ob ein bereits vorhandener Wert übernommen werden soll.
Die Parameter erscheinen nur dann auf dem eigentlichen BMP, wenn Sie die entsprechenden Checkboxen aktivieren.
Da im BMP nur drei Zeilen mit jeweils 25 Zeichen angezeigt werden können, erscheint rechts in dem eingerahmten Feld eine Vorschau. Sollten Sie insgesamt Parameter mit mehr Text ausgewählt haben, wird am Ende der dritten Zeile "…" gesetzt. Außerdem besteht eine Hierarchie, welche Parameter zuerst aufgelistet werden:
- Allergien und Unverträglichkeiten
- Schwanger
- Stillen
- Gewicht
- Größe
- Kreatinin
- Geschlecht
- Zusätzlicher Freitext
Befüllen des BMP
Wenn Sie Medikamente in den tomedo®-eigenen Plan eingefügt haben und sich dann in den BMP bewegen, so sind diese Medikamente in der Regel bereits im Plan verzeichnet. Sie können allerdings auch an dieser Stelle noch Medikamente hinzufügen, sowie Strukturierungen durch Zwischenüberschriften oder weitere Informationen per Freitextfeld hinterlegen.
Wenn Sie weitere Medikamente zum Plan hinzufügen möchten, klicken Sie auf "+ Medikament" 1. Es öffnet sich automatisch ein Verordnungsfenster, über welches Sie Medikamente hinzufügen können. Genauso können Sie Eigenrezepturen 2 zum Plan hinzufügen, insofern diese im Reiter "Haus" Ihrer Medikamentenverordnung hinterlegt sind. Über "+ Medikationszeile" 3 können Sie eine leere Medikationszeile hinzufügen, welche Sie manuell mit Informationen über das gewünschte Medikament befüllen können.
Um den BMP übersichtlicher zu strukturieren, können Sie Zwischenüberschriften 4 (z.B. "Dauermedikation" oder "Wichtige Hinweise") einfügen. Diese erscheinen in Grün und fettgedruckt 5. Sie können diese durch Drag & Drop an jede beliebige Stelle im Plan ziehen. Einige Zwischenüberschriften sind dabei automatisch in tomedo® hinterlegt:
Über die drei Punkte unten links können Sie weitere Zwischenüberschriften einfügen und diese als Vorlage speichern. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine leere Zeile einzufügen, die Sie manuell im Plan beschriften.
Genauso können Sie verfahren, wenn Sie Freitextzeilen 6 hinzufügen möchten. Auch hier können Sie Vorlagen anlegen oder leere Zeilen in den Plan einfügen. Freitextzeilen erscheinen in grau 7.
Möchten Sie ein Element aus dem Plan löschen, klicken Sie dieses an und wählen Sie dann die "–"-Schaltfläche 8, um es zu entfernen. Es erscheint automatisch ein Hinweisfenster mit verschiedenen Optionen:
An dieser Stelle können Sie:
- das Medikament als "abgesetzt" markieren (sodass es nicht mehr im aktiven Plan auftaucht, aber für vergangene Verschreibungen sichtbar bleibt)
- das Medikament nur im BMP löschen (in diesem Fall bleibt es im tomedo®-eigenen Plan bestehen)
- das Medikament komplett löschen (z.B. wenn Sie sich vertan haben und dieses Medikament nur versehentlich eingetragen haben)
- den Vorgang abbrechen
Möchten Sie den BMP zurücksetzen und alle Einträge auf einmal löschen, können Sie dies tun, indem Sie die ⌥Option-Taste betätigen. In diesem Fall erscheint statt dem "–" ein Papierkorb, der es Ihnen ermöglicht, den kompletten Plan zu löschen.
Achten Sie darauf, dass der BMP höchstens 45 Zeilen beinhalten kann. Damit Sie jederzeit den Überblick haben, wie viele Zeilen sich schon im Plan befinden, wird dieses jederzeit unten rechts 9 angezeigt.
Übernahme von Medikamenten aus dem Plan
Wenn Sie bereits Medikamente für den Patienten in den tomedo®-eigenen Plan der Medikamentenverordnung eingetragen haben, und diese in den BMP übernehmen wollen, können Sie dies sowohl tun, indem Sie alle Medikamente einfügen oder nur ausgewählte dafür markieren.
Wenn der Plan bereits befüllt ist und Sie unten auf das BMP-Symbol klicken, werden alle vorhandenen Medikamente übernommen. Möchten Sie nur einige der Medikamente auch auf den BMP setzen, können Sie diese markieren, bevor Sie das BMP-Symbol anklicken. Es werden nur die von Ihnen ausgewählten Medikamente übernommen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, in den tomedo® Einstellungen unter Nutzer → Sonstiges zu aktivieren, dass jedes Mal, wenn Sie vom Plan aus das BMP-Symbol anklicken, ein Transfer-Dialog erscheint.
In diesem Fall wird in jedem Fall ein Dialog geöffnet, wenn Sie die BMP-Schaltfläche in der Medikamentenverordnung anklicken. An dieser Stelle können Sie einzeln auswählen, welche Medikamente übernommen werden sollen.
Hilfsmittel und Medizinprodukte
Sie können in tomedo® festlegen, ob auch Hilfsmittel und/oder Medizinprodukte auf dem BMP erscheinen sollen. Dazu gehen Sie in die tomedo® Einstellungen unter Praxis → Mediks.
Wenn die jeweils ersten Checkboxen aktiviert sind, werden Hilfsmittel bzw. Medizinprodukte direkt mit in den BMP übernommen. Die zweite Checkbox gibt an, dass diese Waren nicht automatisch in den Plan eingetragen werden, tomedo® allerdings vor dem Druck des BMPs nachfragt, ob sie an dieser Stelle übernommen werden sollen.
BMP drucken
Um den Plan auszudrucken oder als Datei zu speichern und zu versenden, klicken Sie auf "Drucken" im Fenster unten rechts.
An dieser Stelle können Sie entweder einen Drucker auswählen und den Plan ausdrucken oder über das Auswahlmenü unten eine andere Option wählen, etwa wenn Sie eine Vorschau sehen möchten, den Plan als PDF sichern oder direkt per Mail versenden wollen.
Druckprofil
Sie haben die Möglichkeit, direkt ein Druckprofil für den BMP-Ausdruck einzurichten. Dazu gehen Sie in die tomedo® Einstellungen unter Praxis → Druckprofile. Sie können hier einen beliebigen, bereits angelegten Drucker auswählen und diesen als Standarddrucker für "BMP" deklarieren.
BMP einlesen
Wenn Sie den BMP eines Patienten einlesen wollen (z.B. weil dieser von einem anderen Arzt erstellt wurde und Sie ihn nun in tomedo® einfügen möchten), haben Sie zwei Möglichkeiten.
Wenn Sie über den ausgedruckten BMP über einen QR-Code verfügen und einen entsprechenden Barcodescanner besitzen, können Sie im BMP-Fenster auf "Scannen (Barcodesanner") klicken. Es öffnet sich automatisch ein Popover, welches wieder verschwindet, sobald der Code korrekt eingelesen wurde.
Wenn Sie über einen iOS-tomedo®-Client verfügen, können Sie den QR-Code auch mit dem iPhone oder iPad einlesen. Dank der guten Kamera sollte dies sogar zuverlässiger funktionieren als mit einem Barcode-Scanner. Dazu müssen Sie in der Tagesliste der iOS-App links oben das Scanner-Symbol drücken und dann im Auswahlrad unten "BMP" auswählen. Wird der Code erkannt, erscheint ein Dialog in welchem Sie eine Handoff-Schlange und einen Patienten wählen müssen. Damit können Sie die Daten dann an den Mac senden und dort im "Handoff"-Panel weiter bearbeiten.
Wenn Ihnen der BMP als Datei vorliegt, zum Beispiel weil Sie ihn per Mail bekommen haben, können Sie diesen innerhalb der Kartei des Patienten als Karteieintrag (z.B. direkt "BMP") mit Anhang einfügen. Wenn Sie mit Rechtsklick das Kontextmenü des Anhangs öffnen, können Sie dort "versuche, PDF als BMP einzulesen" auswählen.
Sollte diese Methode nicht funktionieren, können Sie auch über das BMP-Fenster die Schaltfläche "Scannen (PDF)" auswählen.
Genauso können Sie auch eine xml-Datei in die Kartei des Patienten einfügen und über das Kontextmenü per Rechtsklick auswählen, dass diese als BMP eingelesen werden soll.
Außerdem besteht die Möglichkeit, xml-Dateien direkt im BMP-Fenster einzulesen. Dazu halten Sie die ⌥Option-Taste gedrückt, woraufhin in den unteren Schaltflächen "⇪ XML" erscheint. An dieser Stelle können Sie entsprechend den BMP als xml-Datei hochladen.
elektronischer Medikationsplan (eMP)
Was ist eMP?
Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist eine Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) und dient dem digitalen Austausch relevanter Medikationsdaten eines Patienten zwischen allen eMP-teilnehmenden Nutzern (Ärzte, Kliniken, Apotheker…) und somit der Digitalisierung des bisher in Papierform bestehenden bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Sofern der Patient dies wünscht, werden dabei die Informationen zur medikamentösen Behandlung oder auch zu medikationsrelevanten Daten, wie Allergien und Unverträglichkeiten, elektronisch auf der Gesundheitskarte des Patienten gespeichert. Dabei kann der Patient seine PIN der eGK eingeben. Dies ist jedoch nicht zwingend. Die PIN bekommt der Patient von seiner Krankenkasse. Für bspw. betreuungsbedürftige Patienten kann dabei auch eine Vertreter-PIN bei der Krankenkasse angefordert werden.
Daten anlegen dürfen bspw. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, jedoch bspw nicht Psychologische Psychotherapeuten. Auslesen dürfen alle Fachgruppen. Bitte beachten Sie deshalb die für Ihre Fachgruppe geltenden Regelungen.
Die Nutzung des eMP in einer Praxis/Klinik/etc. ist mit Kosten aber auch mit einem Anspruch auf spezielle Vergütung bzw. abrechenbaren GOP verbunden, Informationen dazu finden sie hier: https://www.kbv.de/html/emp.php Die Vergütung des BMP bleibt davon unberührt.
Der elektronische Medikationsplan (eMP) dient dazu, Informationen zur medikamentösen Behandlung freiwillig elektronisch auf der Gesundheitskarte zu speichern. Damit werden Leistungserbringer stets umfassend über die medikamentöse Behandlung von Versicherten informiert; außerdem können mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel berücksichtigt werden. Der eMP beinhaltet also die Patientenstammdaten, alle medikationsrelevanten Daten (Allergien und Unverträglichkeiten) sowie die Angaben zur Medikation (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit etc.).
eMP – Voraussetzungen und Einrichtung
- e-Health-Konnektor: Secunet, KoCoBox
- Upgrade auf mind. PTV3
- Wenn Sie Ihre TI-Ausstattung nicht über uns bezogen haben, müssen Sie sich für das Upgrade bitte an Ihren TI-Betreuer wenden.
- Nutzer des TI-Paketes der zollsoft GmbH, die noch kein Konnektor-Upgrade haben durchführen lassen, können einen Termin mit unseren Technikern für das Upgrade buchen
- e-Health-Kartenterminal: mind.1, ggf. mehrere (je nach Praxis-Aufbau)
- notwendig um alle notwendigen Karten (SMC-B, eHBA und eGK) zu stecken, deren Informationen dann vom Konnektor benötigt werden
- SMC-B Praxis-/Institutionsausweis, im Kartenterminal gesteckt
- eHBA elektronischer Heilberufsausweis für jeden Arzt der Praxis:
- für eMP mindestens Generation 2! (ggü der Generation 0 ist das Datum auf dem eHBA 2.0 im Format tt.mm.jjjj aufgedruckt)
- zum Abrufen der Daten ebenfalls im Kartenterminal gesteckt, Freischaltung durch PIN (idealerweise im Behandlungsraum des Arztes)
- zur rechtssicheren Signatur (QES)
- benötigt um Daten anzulegen, auszulesen und zu aktualisieren
- kann bestellt werden bei Ärztekammer oder direkt bei Kartenherausgebern (bspw. Bundesdruckerei, T-Systems, Medisign, SHC Stolle & Heinz Consultants)
- eGK des Patienten
- zum Auslesen, Bearbeiten und Speichern der Daten ebenfalls im Kartenterminal gesteckt
- Patient kann bei der Krankenkasse anfordern, die Karte durch eine PIN zu sichern. Diese muss zum Auslesen dann immer eingegeben werden
- ggf. tomedo® Update: Bitte beachten Sie, dass Ihr tomedo® zur eMP-Nutzung auf mindestens Version 1.99 geupdatet sein muss. Um alle aktuell verfügbaren eMP-Funktionen und Bugfixes zu erhalten, updaten Sie Ihr tomedo® möglichst immer auf die neuste verfügbare Version.
Die Geräte müssen korrekt angeschlossen und eingerichtet und die Karten korrekt gesteckt sein. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise unter https://hilfe.tomedo.de/handbuch/telematikinfrastruktur-ti/#voraussetzungen-und-einrichtung
eMP – Konfiguration in tomedo®
Anders als beim NFDM brauchen Sie für den eMP keine weiteren Einstellungen an den Symbolleisten vorzunehmen um die Funktion nutzen zu können.
Öffnen Sie im tomedo den BMP eines Patienten (bspw. über das BMP-Symbol im Medikationsplan oder über das BMP-Symbol in der Symbolleiste der Kartei.
Anschließend finden Sie im BMP-Fenster direkt alle eMP-Funktionen.
Bitte achten Sie auch darauf, in den Nutzereinstellungen den Mitarbeitern Ihrer Praxis unter dem Reiter "Mitarbeiter" jeweils den korrekten Mandanten und Konnektor zuzuweisen. Dies ist insbesondere wichtig, sollten mehrere Mandanten/Konnektoren für die Praxis bzw. Praxisgemeinschaft existieren. Um einem Nutzer eine feste Karte zuzuweisen hinterlegen Sie bitte im Eingabe-Feld "CardID" die Nummer des jeweiligen eHBA bzw. SMC-B, die von diesem Nutzer genutzt werden soll. Über das Fragezeichen-Icon können Sie die IDs der aktuell gesteckten Karten erfahren, sofern die TI korrekt verbunden ist. Sollten Sie bei der Konfigurierung unsicher sein, wenden Sie sich gerne an unseren tomedo® Support.
eMP – Anwendung
eMP-Daten zu schreiben und zu lesen ist generell nur für Teilnehmer der TI/eMP möglich.
Grundsätzlich gilt: Die entsprechende elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten muss in der Praxis im Kartenlesegerät gesteckt und die Kartei/BMP muss geöffnet sein. Zudem müssen die SMC-B und der eHBA des Leistungserbringers in der Praxis aktiv sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, funktioniert der eMP in tomedo® folgendermaßen:
eMP lesen
-
Wenn der Bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) geöffnet ist, kann man per Knopfdruck auf "eMP" unten links eine Auswahl öffnen.
-
Über diese Auswahl kann man nun den eMP lesen, darin schreiben oder die Einwilligung für den Zugriff erteilen, welche wiederum durch den Versicherten durch Eingabe seiner PIN bestätigt werden muss.
-
Bei "eMP lesen" öffnet sich ein Fenster, in dem die Daten des eMP von der eGK mit denen des bestehenden BMP in tomedo® verglichen werden. Etwaige Abweichungen werden prominent dargestellt 1 und können per Klick auf „Medikationsplan einspielen“ aus dem eMP in den BMP übernommen werden.
- unter dem Reiter "Medikamente" sieht man sämtliche Medikationsdaten aufgelistet die auf der eGK vorhanden sind. Links kann man dabei wählen, was mit den Daten geschehen soll. Sie können, falls gewünscht, von der eGK in den BMP des Patienten übertragen werden. Auch wird hier angezeigt, falls Medikamente bereits für den Patienten in tomedo bekannt sind, jedoch Abweichungen im Vergleich zu den Daten der eGK bestehen (bspw. andere Dosis, Dauer, etc.). Auch hier kann manuell entschieden werden, ob die Änderungen übernommen werden sollen. 2
- Bevor der Medikationsplan in den BMP des Patienten eingespielt werden kann, ist es notwendig ebenfalls den Reiter "Allergien" zu kontrollieren und auch hier zu entscheiden, was mit eventuellen Abweichungen geschehen soll. 3
- Im Beispiel unten ist für den Patienten in tomedo bereits eine Allergie eingetragen, die jedoch auf dem Fremdplan (eMP) nicht zu finden ist. Auch hier ist zu entscheiden, welches der richtige Datenstand ist und ob ggf. in tomedo die Allergie herausgelöscht werden soll. 4
- Ist alles fertig bearbeitet, können die Daten, falls gewünscht, nun per Klick auf "Medikationsplan einspielen" in den BMP übertragen werden. 5
- Es öffnet sich nun automatisch der BMP des Patienten mit allen neu eingetragenen Daten. Übernommene Medikamentendaten werden dabei automatisch auch in die Medikamentenverordnung übertragen und Allergien in die Kartei des Patienten übernommen.
eMP schreiben
- Wenn Daten umgekehrt aus dem BMP auf die eGK geschrieben werden sollen, müssen Sie in der Auswahl die Option “eMP schreiben” wählen. Wichtig: Hierbei ist immer darauf zu achten, dass die Karten korrekt gesteckt sind und die Einwilligung zur Bearbeitung vorhanden ist.
- Im Beispiel unten existiert in der Kartei des Patienten eine bestimmte Allergie, die nun auf den eMP (eGK des Patienten) geschrieben werden soll. Dies kann durch Anhaken in der Liste der vorhandenen Allergien vorbereitet werden, anschließend werden durch "eMP schreiben" die Daten auf die eGK übertragen.
eMP löschen
- Möchte ein Patient gern seine eMP-Daten von der eGK löschen, so kann dies durch Widerrufen der Einwilligung geschehen. Wird hier bestätigt und anschließend versucht die Daten auszulesen, sind diese nicht mehr vorhanden.
- Das Löschen der Daten von der eGK hat dabei keine Auswirkungen auf die vorhandenen Daten im BMP bzw. in der Medikamentenverordung und Kartei des Patienten.
- Möchte der Patient nun erneut Daten auf seine eGK übertragen, so muss erneut die Einwilligung erteilt werden. Anschließend kann wie oben beschrieben der eMP wieder neu geschrieben werden.