Planungstool

Das Planungstool finden Sie bei geöffneter Patientenkartei unter dem Menüpunkt Patient → Behandlungs-Planung.

Mit dem Planungstool haben Sie die Möglichkeit, Behandlungspläne für ZE, PAR (AIT, CPT, UPT) und KBR (KG, KB) zu entwickeln und zu vergleichen, um dem Patienten eine optimale Beratung anbieten zu können. Perfekt eingebunden in Ihren Praxis-Workflow dient es als Bindeglied zwischen Befundaufnahme und Behandlung sowie Abrechnung. Über den EBZ-Service können Sie die im Planungstool erstellten Behandlungspläne via KIM  zur Genehmigung elektronisch an die Krankenkasse übermitteln und die entprechenden Formulare für die Krankenkasse sowie den Patienten ausdrucken.

In der Liste auf der linken Seite sehen Sie alle für den Patienten erstellten Gesamtplanungen "GP" chronologisch geordnet. Eine Gesamtplanung kann mehrere Einzelplanungen (EP) zu ZE, PAR sowie KBR enthalten. Sie können also z.B. eine PAR-Behandlung sowie einen Zahnersatz-Fall in einer Gesamtplanung zusammenfassen oder eine Zahnersatz-Behandlung in mehreren Behandlungsschritten planen. Jeder Behandlungsschritt entspricht dabei dann einer Einzelplanung.

Zu jeder Einzelplanung können Sie für die Abrechnungsbereiche ZE und KBR mehrere Varianten anlegen ("+VAR"), um mit dem Patienten verschiedene Behandlungsoptionen zu diskutieren und Kostenvoranschläge zu erstellen. Später können Sie aus diesen Varianten auswählen, welche Sie tatsächlich durchführen wollen (höchstens eine pro Einzelplanung).

In der Mitte des Fensters sehen Sie die eigentliche Planung zum ausgewählten Eintrag. Hier werden die zugrunde liegenden Befund angezeigt und Leistungen können geplant werden. Auf der rechten Seite befindet sie der Planungsstatus, in dem Sie den aktuellen Stand der Planung sehen. Sie haben hier die Möglichkeit, die entsprechenden Formulare für den Patienten und die Krankenkasse zu drucken und die Antwort der Krankenkasse zur beantragten Behandlungsplanung einzutragen. Unterhalb des Planungsstatus befindet sich der Bereich zur Übernahme in die Abrechnung. Dieser ist erst nach erfolgter Genehmigung durch die Krankenkasse (falls notwendig) zugänglich.

Zahnersatz-Planung (ZE)

Mit einen Klick auf “+EP“ und Auswahl von "ZE" in dem folgenden Auswahl-Dialog legen Sie eine neue ZE-Planung an. Es wird dabei automatisch der aktuelle 01-Befund des Patienten übernommen. In dem sich öffnenden Fenster zu den Falldaten können Sie die Versicherten-Informationen des Patienten kontrollieren sowie weitere Fall-Details festlegen (siehe hierzu auch Dokumentation zur Abrechnung).

In der Detail-Ansicht der ZE-Planung (siehe Bild) können Sie jetzt zunächst oben links die Daten erfassen, die die weitere Planung beeinflussen (entspricht den Optionen im HKP-Formular):

  • Der Name der Planungsvariante kann bei Bedarf angepasst werden.
  • Mit dem Button “Falldaten“ können Sie die hinterlegten Daten des ZE-Falls einsehen und ggf. anpassen.
  • Der voraussichtliche Zuschuss kann aus einem Dropdown-Menü ausgewählt werden.
  • Weiterhin können Sie Angaben zur Versorgung beider Kiefer machen sowie das Vorhandensein von unbrauchbarem Zahnersatz protokollieren.

In der Darstellung des 01-Befundes oben in der Mitte wird in der Zeile “B“ der aktuelle 01-Befund angezeigt. In der Zeile “R“ können Sie die Regelversorgung zur geplanten Behandlung eingeben. Falls der Therapieplan von der Regelversorgung abweichen soll, können Sie dies in der Zeile “TP“ dokumentieren.

In der Tabelle unten in der Mitte können Sie jetzt mit Klick auf die entsprechenden Buttons genau wie in der Leistungstabelle in der Kartei Festzuschüsse, BEMA-Leistungen, GOZ-Leistungen sowie Labor- und Materialkosten zur Planung dokumentieren. Bei Leistungen mit Laborbezug (“+ BEL“, “+ BEB“, “+ MAT“) muss zuvor in den Falldaten eine Laborrechnung angelegt werden oder alternativ ein Muster importiert werden. Bei GOZ-Leistungen werden Sie vor der ersten Leistung in einem Dialog aufgefordert, einen Kostenvoranschlag anzulegen.

In der rechten Spalte befindet sich die Übersicht zum Planungsstatus. Wenn Sie die Planung fertig erstellt haben können Sie dies durch einen Klick auf das Schloss hinter "Planung abschließen" dokumentieren. Der Plan ist dann nicht mehr editierbar. Anschließend können Sie den HKP (Beantragung ZER) erstellen und digital an die zuständige Krankenkasse zur Genehmigung übermitteln (mit dem EBZ-Service über KIM). Sobald Sie eine Antwort per KIM-Mail bekommen, wird diese hier automatisch angezeigt. Bei erteilter Genehmigung durch die Krankenkasse können Sie nun den Plan zur Abrechnung freigeben ("Abrechnung erstellen"). Ab diesem Zeitpunkt werden dann automatisch die anderen Varianten verworfen und dieser Plan inklusive Falldaten wird in die Kartei übernommen. Wenn ein Plan zur Abrechnung freigegeben wurde müssen nun die Leistungen aus dem Planungstool einzeln in die Kartei (zur Dokumentation und Abrechnung) übernommen werden. In der Button-Leiste unterhalb der Leistungstabelle gibt es dazu jetzt den Button "In Abrechnung übernehmen" sowie die Möglichkeit, ein Datum anzugeben.

Nachträgliche Leistungen und Festzuschüsse können Sie direkt in der Patientenkartei zu dem Fall hinzufügen (siehe Dokumentation zur Kartei).

Parodontologie-Planung (PAR)

Mit einem Klick auf "+EP" können Sie eine neue Planung für eine PAR-Behandlung anlegen. Im anschließenden Auswahl-Menü wählen Sie zwischen einer AIT, CPT oder UPT Planung. CPT und UPT sind nur auswählbar wenn es bereits eine AIT-Planung gibt. Bei Anlegen einer Planung wird automatisch der aktuelle PAR-Befund für den Patienten in die Planung übernommen. Sie können diesen aber auch manuell auswählen. Nach Bestimmung des Progressionsgrades wird die Anzahl der UPTs automatisch vom System eingetragen.

Mit einem Klick auf "Planen" wird automatische eine Planung für die AIT, CPT oder UPT Phase der Behandlung erstellt. Durch Klick auf die Leistungs-Buttons unterhalb der Tabelle kann die Planung noch um zusätzliche Leistungen wie z.B. eine private Zahnreinigung ergänzt werden. Mit einem Klick auf das Schloss in der rechten Status-Leiste kann die Planung abgeschlossen werden. Jetzt können die entsprechenden Formulare für den Patienten und die Krankenkasse erstellt werden. 

Nach erfolgter Genehmigung durch die Krankenkasse (im Fall der AIT-Planung) kann die Planung in die Dokumentation und Abrechnung der Kartei übernommen werden. Genau wie im Fall der ZE-Planung müssen die Leistungen hier wieder einzeln bestätigt werden.

Nach erfolgter AIT ist für CPT und UPT Planungen keine gesonderte Genehmigung durch die Krankenkasse mehr erforderlich und die Leistungen können direkt zur Abrechnung übernommen werden. Die erforderlichen Angaben "Abschluss der AIT", "Abschluss der UPT" sowie "Beginn der UPT" werden dabei automatisch aus den Leistungs-Daten vorbefüllt, können bei Bedarf aber noch unter Abrechnung rechts in der Leiste angepasst werden.